Kindesunterhalt

Hallo ich habe mal eine frage .
Ich habe von meiner EX ein Kind das jetzt 4 Jahre wird wo ich jeden monat 241 € Unterhalt zahle ( mach ich auch gerne mein Netto war bis zu dem zeitpunkt 1700€ )

Jetzt hat sich aber mitlerweile mein leben geändert ich bin Verheiratet und wir haben jetzt auch ein Kind bekommen und habe auch ein anderen job mittlerweile wo ich leider nur noch ca. 1600 € bekomme .

Meine Frage wenn ich den Unterhalt jetzt neu berechnen lasse vom jugendamt mit was für einer summe muss ich dann für das kind mit meiner EX rechnen wer weiss das ??

Mit besten grüssen

Hallo,

was Du an Kindesunterhalt leisten musst ist in der Düsseldorfer Tabelle 2011 hinterlegt. Einfach mal nach googlen.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

Vom Jugendamt eine Berechnung machen zu lassen wäre ich vorsichtig, da sie die Interessen des Kindes vertreten und nicht Deine.

Oft machen sich die Ämter die Berechnung einfach. Durchschnittliches Nettoeinkommen incl. Sonderzahlungen (Urlaubs- Weihnachtsgeld, Schichtzulage usw.) abzgl. Selbstbehalt von 950,-€ fertig. Berufsbedingte Aufwendung (5% vom Durchschnittsverdienst max. 150,-€ Fahrtkosten zum Arbeistplatz, die höhere Miete wenn größer 360,- warm, der Kredit für das Auto das dich zur Arbeit begleitet, oder kranheitsbedingte Aufwendungen werden oft nicht berücksichtigt.

So liegt das durchschnittliche monatliche Einkommen bei Dir sicherlich unter 1500,-€. Die DT 2011 sagt für Kinder von 0-5 Jahre 317,-€ abzgl. 1/2 Kindergeld (184,-€ /2) = 225€ monatliche Unterhaltsleistungen.

Gruß blackdaniel

meine frage ist eigentlich wie wird das berechnet zu meinen ersten kind und wie wird das zweite angerechnet weil mit dem zweiten lebe ich ja zusammen ? Also ich bekomme 1559 €

guten morgen ,den unterhalt musst du neu festsetzen lassen vom jugendamt ,deine frau muss aber ihr einkommen auch offenlegen ,da ihr ja als ehepaar gemeinsam wirtschaftet! gruss nancy

Hallo,

dem 2. Kind in der Altergruppe 1 steht der gleiche Anteil zu auch wenn es bei Dir lebt.

Wie gesagt stehl alles in der Düsseldorfer Tabelle 2011.

Aber hast Du keine berufsbedingten Ausgaben? Gibt es keinen Steuerbescheid, hast Du keine Fahrtkosten und ist Deine Wohnung nicht teuerer als 360Euro? Ist im Betrag von 1559€ Weihnachts und Urlaubsgeld schon drin? keine Schulden für das Auto?

meine frage ist eigentlich wie wird das berechnet zu meinen
ersten kind und wie wird das zweite angerechnet weil mit dem
zweiten lebe ich ja zusammen ? Also ich bekomme 1559 €

Hallo zur Höhe des zu leistenden Unterhaltes findest du in der Düsseldofer Tabelle genauere informationen.
Mfg Werp1

Hallo Pegasus,

wenn es einen Titel für die Höhe des Kindesunterhaltes gibt, kannst du das nur vom Gericht neu festlegen lassen (das nur mal so als Info nebenher)

Such dir die Düsseldorfer Tabelle 2011 im Netz. Da steht dein Selbstbehalt drin. Ich meine mich zu erinnen, dass es 950 Euro sind, das steht aber in der Tabelle drin.
Den Betrag ziehst du von deinem Einkommen ab. Das was übrig bleibt, ist die Verteilermasse. Es wird sicherlich auch Informationen in der Düsseldorfer Tabelle geben, wie die Verteilermasse auf beide Kinder zu verteilen ist. Das Einkommen deiner Frau muss auch in die Berechnung einfließen, daher kann ich hier nichts konkretes sagen.

Gruß, DC

Hallo,

hier müsste man wissen, warum es zur Einkommenseinbuse gekommen ist? Wenn es das jetzige geringere Einkommen ohne zwingende Gründe gibt, wird die Einkommensreduzierung nicht angerechnet. Es wird dann fiktiv so gerechnet als gäbe es das alte Einkommen noch.

Aber eigentlich ist das nicht einmal wichtig. Dein Selbstbehalt von 950 Euro ist auch bei geringerem Einkommen und einem weiteren Kind gewahrt.

Dein „neues“ Kind hat z. Zt. den gleichen Unterhaltsanspruch wie das ältere, also 241 Euro (hier ist ja schon das halbe Kindergeld berücksichtigt).

1.600 Euro abzügl. 2 mal 241 Euro ist 1.118 Euro - Du liegst also über dem Selbstbehalt.

Gruß

Ich kann es dir nicht genau sagen wie es berechnet wird.Ich meine das erste Kind ist vorrangig,möchte aber nichts falsches sagen

Hallo,
entscheidend ist , ob die Ehefrau über eigenes Einkommen verfügt.
Die 2 Einkommensspalte der Düsseldorfer Tabelle geht von 1.501-1.9oo , beide Einkommen liegen inerhalb dieser Grenze.
Es bleibt also auch mit dem 2. Kind bei 241,00 Euro, wenn aber die Ehefrau von dem Einkommen mitunterhalten werden muss ( 3 Berechtigte) geht es eine Spalte runter, auf 317 Euro minus 92 Kindergeld = 225 Euro.

Mit Gruß