Kosten für Gesetzlichen Betreuer

Mit wieviel/welchen Kosten für den Gesetzlichen Betreuer müßte jemand rechnen, der eine Betreuung aus gesundheitlichen Gründen beantragt, der kein Vermögen hat, aber monatlich 
 
1035,00€ Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht
100,00€ aus elterlichen Erbe erhält und einen 
450,00€ Minijob hat.

Gibt es eine Einkommensgrenze, Mindesteinkommen, was dem Betreuten monatlich bleiben muß, oder eine Tabelle, wo man es nachlesen kann?

Lohnt ein Minijob überhaupt dann noch um z.B. Schulden abzuzahlen?

Fragen über Fragen und ein ganz herzliches Dankeschön für jede Antwort!

Also für meine Tätigkeit als Betreuer kriege ich eine Aufwandsentschädigung von 300 € jährlich…

Also für meine Tätigkeit als Betreuer kriege ich eine Aufwandsentschädigung von 300 € jährlich…

Warum nicht 399 € ?
http://www.fachverband-betreuung.de/Erhoehung-der-Au…

Eine Betreuung kann ja sehr weniger oder sehr weitreichende Aufgabenbereiche beinhalten und je nachdem kann vielleicht ein ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt werden oder aber ein Berufsbetreuer nötig sein. Die Fragen sollte das Betreuungsgericht beantworten können, das auch die näheren Sachumstände kennt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuer_%28Ehrenamt%29

Also für meine Tätigkeit als Betreuer kriege ich eine
Aufwandsentschädigung von 300 € jährlich…

Das hat damit nichts zu tun, das ist die Kostenpauschale für ehrenamtliche Betreuer.

Für ges. Betreuer lässt sich das nicht so einfach sagen. Die Stundensätze liegen zwischen 18,50 und 33,50 Euro, der Aufwand, wie lange „betreut“ werden darf, hängt davon ab, ob der Betreute vermögend ist, ob er in einem Heim lebt und wie lange schon betreut wird (am Anfang sind es mehr Stunden).

Hier gibt es dazu detaillierte Infos:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/B…

lg
Richard

und wo ist die Grenze bei „vermögend“?, hab ich leider nicht gefunden