Kostenaufteilung bei Vermietung

Hallo,
Vermietung von zwei Zimmern in einem Einfamilienhaus und gemeinsamer Nutzung von Vermieterin und Mietern von Flur, Küche, Bad, Waschmaschine. Wie wird die Aufteilung der Kosten berechnet, die alle beteiligten betrifft?  Zum Beispiel Strom.

Hallo guten Abend

hier kann ich leider keinen Rat geben. Ich habe nur Ferienwohnungen, die vermietet werden. In den Kosten sind die Stromkosten enthalten. Sorry.

Elisabeth

Hallo,
ich weiß zwar keine (rechtlich gültige) Lösung, würde das über einen Pauschal-Betrag einfließen lassen. Mal ermitteln, was z.B. eine Waschmaschinen-Ladung an Strom und Wasser kostet, analog Bad und Küchenmitbenutzung. Ist es überhaupt erforderlich, die Kosten getrennt zu ermittel? Einfach einen Preis benennen und dazu schreiben „Mitbenutzung von Bad, Waschmaschine und Küche im Preis inbegriffen“. Für das Finanzamt sollte man über den Steuerberater einen %ualen Anteil ermitteln.

Sorry, das kann ich auch nicht im Detail beantworten, da auch ich immer „Alles inclusive“ auf Fair Use Basis vermiete. Wenn man ganz korrekt sein will kann man die Kosten anteilig nach der jeweiligen Zimmer/Wohnfläche der einzelnen Mieter errechnen, aber wenn eine® davon bei offenem Fenster ständig für die Strasse heizt oder täglich drei heisse Vollbäder nimmt stimmt der Schlüssel auch nicht.

Hallo!

In so einer Wohnsituation gibts überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Man kann vereinbaren halbe-halbe, man kann sogar den Großteil den Untermietern auferlegen wenn man welche findet, die das annehmen.

Halbwegs gerecht wäre eine Regelung über die Wohnfläche. Also Gesamtkosten(Heizung, Strom, Wasser Kalt/Warm,Abwasser, sonstige Nebenkosten, Müll z.B. ) geteilt durch Gesamtwohnfläche Haus.
Dann hat man einen Preis in Euro/m².
Und diesen Preis nimmt man mit der untervermieteten Wohnfläche mal. Gemeinschaftsflächen(Flur,Küche,Bad) schlägt man zur Hälfte der Fläche der Untermieter zu.

Man kann es an der Personenzahl ausmachen, also Gesamtkosten durch Bewohnerzahl mal Untermieteranzahl.

Hat alles seine Vor- und Nachteile.

es geht nicht gerecht. Man kann nicht verbrauchsabhängig(nutzungsabhängig) abrechnen. Dazu müsste es auch technische Möglichkeiten geben, die das ermöglichen. Das ist hier unmöglich.

Beispiel Waschmaschine:
Anbringung eines Münzkassierers,jedes Waschen kostet soundsoviel Geld, Münzeinwurf.
Jeder Nutzer, egal ob Hauseigentümer oder Untermieter zahlt.
Nur kostet das seinen Preis (halber WM-Neupreis ?) und wäre nur ein gerecht verteilter Punkt der Kosten.

MfG
duck313

Im Prinzip gilt für die Mieter das aktuelle Mietrecht. Die Vermieter können die üblichen Betriebskosten auf die Mieter umlegen, hier empfiehlt sich entweder die Umlage nach Wohnfläche oder, soweit erfassbar, nach Verbrauch. Strom ist normalerweise individuell geregelt, ich würde auf jeden Fall für die Mietwohnung entweder einen eigen Zähler einbauen lassen, so dass diese sich bei einem Stromanbieter ihrer Wahl anmelden können oder zumindet einen Unterzähler einbauen. Grundsätzlich kann aber alles im Mietvertrag vereinbart werden.

Hallo,

stimmt, es gibt hierfür keine einheitliche Regelung der Kostenaufteilung bei Untervermietung. Lösung:

Ganz einfach alle Kosten der Wohnung zusammenführen und nach Quadratmeter der Nutzung verteilen, das gilt für die gemieteten Zimmer!

Bad, Küche, Strom könnte man nach %tualem Nutzungsgrad aufteilen, d. h. die ganze Wohnung ist 100%, wenn Sie z. B. 25% der ganzen Wohnung nehmen.

Noch einfacher, eine Pauschale für die Mitnutzung mit jährlicher Vereinbarung und Anpassung.

Gesetzliche Lösung ist hier nicht einfach, denn es ist für die einzelnen Räume in Bezug auf die Heizung zwar möglich denn in der Heizkostenabrechnung ist der Verbrauch jedes einzelnen Heikörpers abzulesen und nach Verteiler leicht abzurechnen, allerdings bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen dürfte das schwierig sein.

Wie gesagt, eine prozentuale Lösung ist am einfachsten.

MfG Dietmar Huber