Lebenszeitverbeamtung Amtsarzt?

Hallo,

Kann es ein Problem geben, wenn man beim Amtsarzt nochmal bezüglich Lebenszeitverbeamtung, untersucht wird?
In Hinblick auf Antidepressiva vielleicht?
Wenn man aber beim Beamtenverhältnis auf Probe alles angegeben hat und die Verbeamtung gut über die Bühne lief, wird man dann nochmal schwierigkeiten bekommen, nach dem Motto „man müsse die Tabletten absetzen“?
Kann man aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, weil man seit der letzten Untersuchung weiterhin das Medikament, welches man auch angegeben hat, einnimmt?
Spräche das nicht gegen gewisse Menschenrechte?
Kann man sich irgendwie im Vorfeld auf diese Untersuchung vorbereiten, dass man rechtlich gesehen, auf jeden Fall auf der richtigen Seite ist??
Danke für Eure Antworten.
Lerche74

Hallo Lerche,

das kommt vermutlich auch auf Deine Tätigkeit an.

z.B. bei folgenden Tätigkeiten dürfte es zu Problemen führen:

Polizei, Berufsfeuerwehr, Zoll, Justiz, Lokführer usw.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Danke für deine Antwort. Auch bei Lehrern?

Hallo Lerche,

Hallo Merger,

Danke für deine Antwort. Auch bei Lehrern?

auch bei Lehrern könnte es Probleme geben.

Nur die Entscheidung treffen nicht die Eltern der Schüler, sondern der Amtsarzt.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Eltern dann ihre Kinder an einer anderen Schule unterbringen.

Gruß Merger

Hallo,

Nur die Entscheidung treffen nicht die Eltern der Schüler, sondern der Amtsarzt.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Eltern dann ihre
Kinder an einer anderen Schule unterbringen.

dazu müssten sie doch über den Sachverhalt Bescheid wissen - aber woher?
Wie kämen sie an Informationen über (amts-)ärztliche Befunde und Entscheidungen?

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszentia,

Du hast völlig recht! Nur in Behörden/Schulen darf man nicht vergessen - "da haben die Wände Ohren ".

So etwas bleibt nicht geheim!

Gruß Merger

Hallo, Merger,

Nur in Behörden/Schulen darf man nicht
vergessen - "da haben die Wände Ohren ".

dass in einzelnen Fällen gegen die entsprechenden Dienstvorschriften verstoßen wird, ist - wie in allen anderen Berufen - nicht auszuschließen, aber eine pauschale Behauptung wie

So etwas bleibt nicht geheim!

ist unhaltbar.

Mir sind aus langer Dienstzeit und aus dem Bekanntenkreis zwar durchaus Fälle mit vergleichbarer Problematik bekannt, aber nicht ein einziger, in dem Amtsarzttermine, medizinische Befunde, Medikationen durch Dritte publik geworden wären.

Gruß
Kreszenz

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Du hast völlig recht! Nur in Behörden/Schulen darf man nicht
vergessen - "da haben die Wände Ohren ".

So etwas bleibt nicht geheim!

Und wenn?

Wie man an deiner anderen Antwort sieht, hast du ganz offenbar ein großes Problem mit dem Stichwort „Depression“ - oder ist sind es psychische Erkrankungen allgemein?

Eine Depression ist keine auf ewig angelegte Erkrankung. Erst recht dann nicht, wenn sie medikamentös gut eingestellt ist. Die Menschen sind nicht bekloppt, sondern voll zurechnungsfähig, voll arbeitsfähig!

Sollten also irgendwelche Eltern daraus ein Problem machen, sind SIE es, die das Problem haben und denen der Kopf gewaschen gehört. Eine eventuelle Hysterie in der Hinsicht ist nämlich das, was garantiert den Kindern schadet.

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Hallo Kreszenz,

nun dies mag sein, dass Sie solche Informationen nie erhalten haben.

Andere die im öffentlichen Dienst tätig waren, haben dagegen öfters solche Dinge mitbekommen.

Das müssen wir doch aber hier nicht öffentlich diskutieren ?

Gruß Merger

Hallo, Merger,

nun dies mag sein, dass Sie solche Informationen nie erhalten
haben.

Andere die im öffentlichen Dienst tätig waren, haben dagegen
öfters solche Dinge mitbekommen.

dass so etwas vorkommen kann, wurde doch gar nicht bestritten; die Regel ist es jedenfalls nicht.

Dennoch berechtigen auch negative Einzelfälle keineswegs zur Verbreitung pauschaler Behauptungen wie

Nur in Behörden/Schulen darf man nicht vergessen - "da haben die Wände Ohren ".

So etwas bleibt nicht geheim!

Mit Expertentum hat so etwas nun absolut gar nichts zu tun; es wirkt vielmehr wie der Versuch, Misstrauen gegenüber bestimmten Institutionen zu schüren.

Das müssen wir doch aber hier nicht öffentlich diskutieren ?

Abgesehen davon, dass nicht ich diese höchst fragwürdigen Statements zum Besten gegeben hatte: Es geht hier nicht um eine Diskussion, sondern darum, eine unzutreffende Aussage richtigzustellen.
Ich wüsste nicht, wem daraus irgendein Schaden entstehen könnte.

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszentia,

Ihre Anschuldigungen sind fehl am Platz.

Nach fast 20-jähriger Tätigkeit bei einer Behörde,
kann ich mir ein Urteil erlauben!

Gruß Merger

Hallo, Merger,

Nach fast 20-jähriger Tätigkeit bei einer Behörde,
kann ich mir ein Urteil erlauben!

über sämtliche Behörden und Schulen (um Letztere ging es ja eigentlich)?

Ist das nicht ein bisschen vermessen? Überzeugend finde ich es jedenfalls nicht.

Gruß
Kreszenz

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