Meldebehörde verlangt Identnummer § 139b AO

Hallo,
eine 90-jhrg Frau ist aus ihrer bisherigen Wohnung in ein Seniorenheim umgezogen. Jetzt soll sie umgemeldet werden. Das Formular dafür erfragt nun u.a. auch ihre Identifikationsnummer, die sie nicht (mehr) hat. Sie weiß in diesem Alter nicht einmal, was das ist.
Frage, gelingt eine Ummeldung auch ohne diese Nummer?
Wenn nein, wo bekommt sie die her und wie ist dann das Ummeldezeitfenster von 14 Tagen noch einzuhalten?
Danke für fachkundige Hilfe.
JohBa

Wie sie hat kein Personalausweis ?

Wie sie hat kein Personalausweis ?

schau mal , da steht IDD darunter steht die identifikationsnummer
http://www.anonym-surfen.com/wp-content/uploads/2005…

Auch mit 90 hat mann/frau bestimmt einen Personalausweis .!!!

Hier geht es um die steuerliche Identifikationsnummer nach § 139 b der Abgabenordnung. Das ist ja das Groteske.

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Servus,

die ist der Frau vor ein paar Jahren irgendwann mal mit einem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt worden, als noch niemand wusste, was das denn für eine Nummer sein soll.

Man kann sie beim BZSt neu anfordern, wenn man sie verloren hat:

https://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenD…

Die Nummer wird nur per Brief mitgeteilt, das dauert aber bloß ein paar Tage.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hier geht es um die steuerliche Identifikationsnummer nach §
139 b der Abgabenordnung. Das ist ja das Groteske.

Und ich wollt schon nachgugen , ein link wäre praktisch gewesen .
Aber ich habe mich neulich gerade umgemeldet und musste nur die ID meines Personalausweises angeben . Ich bin also stark verwundert ?
Von einem muss der Steueridentifikationsnummer war auf dem Formular nicht die Rede.

siehe z.b.
Formular

Vielleicht ist das ja ein Sammelformular womit man gleich alles Ummelden kann . Würde mich aber wundern wenn es eine Pflichtangabe wäre. Eigentlich Meldet man sich beim Finanzamt mit einer solchen um und nicht beim Einwohneramt. Gibt vielleicht nur ein Amt und die wollen dann gleich alles auf einmal haben.
Das reine Umelden wird wohl auch so gehen , das thema finanzamt könnte man dann ja extra erledigen.

Hallo,

in ein Seniorenheim umgezogen. Jetzt soll sie umgemeldet werden.

Zumindest in Bayern ist das in diesem Fall übrigens nicht zwingend - eine der ganz wenigen Ausnahmen bei der Meldepflicht.
Sofern die alte Wohnung natürlich komplett aufgegeben wird und da nicht noch Kinder o.ä. wohnen, die die wenige „amtliche“ Post weiterleiten können, macht es trotzdem Sinn.

Cu Rene

grundsätzlich ist melderecht mal landesrecht … woher hast du denn die 14 tage?
die nummer bekommt man grundsätzlich immer beim finanzamt … also wenn man sie doch mal verlegt hat …

grundsätzlich ist melderecht mal landesrecht … woher hast du
denn die 14 tage?

In Hamburg sind es nur 7 Tage :frowning:

Meine wohnungsverwaltung hat viel ausserhalb hamburgs zu verwalten und meinte sogar ich hätte 4 wochen zeit . Sollten sich mal beim Landesamt erkundigen , nicht jedes land hat die gleichen Fristen.

die nummer bekommt man grundsätzlich immer beim finanzamt …
also wenn man sie doch mal verlegt hat …

Nö, mal so gar nicht

die nummer bekommt man grundsätzlich immer beim finanzamt …

Genau da bekommt man sie eben nicht, aber das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt.

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Hallo!

Ich brauchte die für den Rentenantrag.Und bekam sie beim Einwohnermeldeamt genannt.Allerdings war persönliches Erscheinen erforderlich.

Grüße

Das Feld einfach frei lassen und wenn es Nachfragen gibt, mitteilen, dass die Nummer nicht bekannt ist. Der Meldepflicht wird auch ohne Mitteilung dieser Numme genüge getan, deshalb kann eine Ummeldung auch nicht „abgelehnt“ werden.

Danke Christian,
genauso war es.
JohBa

Die Steuer-Identnummer bekommt man auch bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung mitgeteilt.

Gruß Merger