Mit 60 in der 30siger Zone geblitzt! Was jetzt?

Mit 60 in der 30siger Zone geblitzt! Was jetzt?? Was habe ich da als Führerschein Anfänger (Probezeit) zu erwarten??

Kann ich sagen das meine Mutter gefahren ist wenn sie sich damit einverstanden gibt oder ist das Beweis Foto ausschlagebend??

Mit 60 in der 30siger Zone geblitzt! Was jetzt??

Danke für eure Hilfe

Wer als Fahranfänger in der 30er-Zone 60 fährt, ist wohl noch nicht ganz reif für den Führerschein…meine persönliche Meinung.
Gilt natürlich ebenso für alle anderen Autofahrer.
Stell dir vor, ein Kind läuft auf die Straße…

Nix für ungut
Gruß

Delia

außerdem eine Geldstrafe. Als Fahranfängerin erwartet Dich möglicherweise noch eine Verlängerung der Probezeit und eine Nachschulung.

Mit der Behauptung, Deine Mutter sei gefahren, kommst Du nicht weit. Fotos der automatischen Kamera sind meistens von hervorragender Qualität. Sieh’ lieber zu, daß es beim weitgehend schematisierten Bußgeldverfahren bleibt. Wenn Du Dich mausig machst, geht die Sache vor Gericht. Wenn es ein gutes Foto gibt, fühlt sich der Richter mit der Geschichte von der Mama am Steuer verschaukelt und wird es Dich in Form einer noch saftigeren Strafe spüren lassen. Oder er könnte zur Ansicht kommen, daß Du uneinsichtig und ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges bist.

Richtig unangenehm wird es bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres. Dann ist der Führerschein nämlich mit ziemlicher Sicherheit eine Weile weg.

Gruß
Wolfgang

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Also entschuldige bitte …
Wenn man einen „Bock geschossen“ hat sollte man auch dafür geradestehen; ein solches Tempo in einer 30er-Zone ist doch wohl ein Hammer ! Zeig dich einsichtig und akzeptiere die Konsequenzen. Ich bin außerdem der Meinung daß man dann nicht noch hier im Forum fragen sollte wie man sich am besten da „rauslügt“.
Mein kleiner Neffe wurde übrigens vor einigen Jahren in einer 30er Zone mit 50 Sachen totgefahren; er war 3 Jahre alt …

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Mit 60 in der 30siger Zone geblitzt! Was
jetzt?? Was habe ich da als Führerschein
Anfänger (Probezeit) zu erwarten??

Ordentlich löhnen, Flensburg + Nachschulung. Beim nächsten Knaller dieser Art: Blümchentest. Wenn dann nochmal: Jahreskarte für S-Bahn kaufen!

Kann ich sagen das meine Mutter gefahren
ist wenn sie sich damit einverstanden
gibt oder ist das Beweis Foto
ausschlagebend??

Vergiss es!

…und da sagt man immer, die Jungs wären die Verkehrsrowdys!

Gruß
Stefan

oh ja das ist ein dickes ding…

angelica, geh davon aus, dassu nachschulung machen darfst.
nachschulung kostete zu meiner probezeit an sich 540,00 DM und hinzu kommt noch die strafe für das verkehrsvergehen.

dass du dir da was eingebrockt hast, ja darauf will ich mal nicht eingehen, denn während der nachschulung wirst du eh eine gehirnwäsche erleben, die dir das schnell fahren schon abgewöhnt. am gemeinsten finde ich die fahrprobe, und drei andere nachschüler müssen deine fahrweise kritisieren. da biste nervöser als bei der fahrprüfung damals.
ich bin damals im 50-bereich mit 72 geblitzt worden. kleiner unterschied, es war nacht, ich hatte die strasse für mich alleine, war eine verbindungsstrasse zwischen zwei städten und man wird ohne es zu wollen schneller. ich musste an die behörde noch 120,00 DM zahlen und habe punkte bekommen, weiss aber nicht mehr wieviel.
das foto war so astrein, dass man sogar hätte erkennen können, ob ich oder meine imaginäre zwillings-schwester gefahren wäre. lüge wäre zwecklos gewesen. lüge ist meiner meinung eh keine lösung. wie mein vorredner schon gesagt hat: du hast dir die suppe eingebrockt…nu löffel sie alleine aus.

kleiner tip von mir: nimm dir zu herzen, was dir die nachschulungs-lehrer versuchen zu vermitteln. im anschluss wird dir das schnell-fahren nicht mehr so leicht fallen…zumindest mir ging es so.

also: augen zu und durch…

gruss

lisacroft

Ist Dir eigentlich klar was Du getan hast ?Anscheinend nicht.
Fahranfänger ( Straßenrambo )immer drauf und wenns geblitzt hat hinter Mutter`s Rockzipfel und plärren.
Du bist doch der Größte ???

Es gibt Regeln im Straßenverkehr und wer dagegen verstößt muß die Konsequenzén tragen.
Und hoffentlich lernst Du etwas dazu.

Mein Sohn wurde letztes Jahr von einem Straßenrambo mit Tempo 84 in der Ortschaft überfahren.

Keine Gnade für Temposünder und Alkoholfahrer

H. Seeg

kleine Zwischenfrage
Hallo hier ist Matthias.

ich wurde letztes Jahr im September und November je einmal geblitzt. Bloß bis jetzt kam zu meinem Glück noch kein Bescheid für eine Geldbuße. Das liegt vielleicht daran, das ich mir dieses Auto just zu diesem Zeitpunkt gekauft und angemeldet habe. die Behörden waren wahrscheinlich nicht schnell genug das Auto überall einzutragen.
wie lange haben die Behörden Zeit, einem das Foto zu schicken ein halbes Jahr oder nur ein viertel jahr? Welches Recht galt letztes Jahr im September noch?
Könnt ihr mir vielleicht helfen?

Grüße Matthias.

http://www.radarfalle.de

guten morgen mathias,

ja schön, ich seh grad, dass delia dir schon eine antwort gegeben hat, denn ich bin immer nur in der woche und kaum am wochenende hier. nur eins kann ich noch ergänzend dazu sagen: damals wurde ich zu anfang des jahres geblizt. im juni habe ich mit meinen eltern mit einem sekt angestossen, dass meine probezeit vorbei ist und im august kam meine aufforderung zur nachschulung. also vergehen innerhalb der probezeit schienen zumindest zu der zeit noch nach der probezeit nachgeholt zu werden (in form von nachschulung)…

liebe grüsse

lisa

Hallo Matthias,

Ich habe jetzt nicht in Radarfalle.de geschaut um zu sehen, was dort steht.
Aber rechtlich sieht die Lage so aus:
Die Verjährungsfrist bie Verkehrs-OWi beträgt i.d.R. drei Monate bis zum Erlass des Bußgeldbescheides, danach 6 Monate.
Jedoch wird die Verjährungsfrist durch mehrere handlungen unterbrochen, d.h. sie beginnt von neuem.
Dies sind u.a.:
-Erstmalige (!) Anhörung des Betroffenen (Verwarnung vor Ort oder per Post) Dabei muss der Betroffene als „Täter“ und nicht als „Zeuge“ gehört werden. Bei schriftlicher Verwarnung oder anhörung reicht es übrigens aus, dass diese abgeschickt wird - sie muss nicht ankommen.

  • Anschriftenermittlung, wenn der Betroffene verzogen ist, und zwar jede einzelne „Ermittlungstätigkeit“.
  • Erlass des Bußgeldbescheides (ab hier 6 Monate Verjährungsfrist)
    u.v.m.

Bei schriftlichen Handlungen muss das Schreiben rechtzeitig „in den Geschäftsgang“ gelangen. Die Rechtsprechung hat dabei einen Geschäftsgang von sechs Wochen als durchaus zulässig anerkannt.

Es ist eine sehr komplexe Materie, wie du siehst.

„Aus der Sache raus“ bist du, wenn 2 Jahre nichts passiert ist (plus Geschäftsgang)
Dies gilt jedoch nur bei Verkehrs-OWi.

Es ist ja alles so sschön geregelt. 30 dadran hat man sich gewöhnt. In dem Wohnstadtteil sind jetz alle so schön eingelullt und degeneriert. Wenn jetzt einer dazwischen ist der mal bischen schnelle ist wird er hier gleich zur Schneke gemacht.(Was ist mit BOS und Polizei im Notfall?).
Das dann Kinder und alte Leute angefahren werden ist doch kein Wunder (so entsetzlich und schlimm es auch seien mag, und ich dem nachempfinde). Doch da ist der 30er Hacken. Frühre war 50 erlaubt, und man passte entsprechend auf. Ich habe jedenfalls festgestellt, daß die Unfallzahl erheblich gestiegen ist seitdem Geschwindigkeitsregulierung betrieben wird - statistisch natürlich nicht nachweisbar.
Außerden ist es hier wohl so, daß die Straße es zuließ, daß man schneller wie 30 fahren konnte- und somit einen guten Rechstanwalt befragen muß. Vergleichsurteile mit Freispruch gibt es reichlich.

Nur gut, daß ich zu Fuß bin und wer will einem zu schnell gehenden Fußgänger (mindestens 40) schon den Bußgelbescheid senden?

Friedrich

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Klaro kannst Du sagen, daß Deine Mutter gefahren ist ( am besten ist wenn das auto auf sie zugelassen ist )…*smile*

Ich habe jemandem die Vorfahrt in meiner Probezeit genommen, obwohl er rot hatte und ich grün…leider kam ich aus der Nebenstraße und er war auf der Vorfahrtsstraße.
Ich bekam…3 goldene Ehrenpunkte, 175 DEM Strafe, Nachschulung für DEM 500,-- und ein Auto das Totalschaden von DEM 15.000 hatte.
Ich war echt bedient.

Aber mach Dir nicht soviele Sorgen um die Nachschulung…ist meistens ganz locker und von wegen Gehirnwäsche…die Teilnehmer sind meisten total easy drauf und als Frau ist man da eh meistens nur zwischen MÄNNLICHEN Rasern…ich war die Einzige mit einem Autounfall…die anderen waren mänlich und Raser…*lach*

Auch die Fahrt am Ende der Nachschulung war easy going…320 km/h auf de Autobahn mit dem AUDI waren ein Hochgenuss für mich ( ich rase sonst nicht ).
Den Männern ist dabei das rasen vergangen als sie sahen wie ich als Frau raste…*gg*

So last but not least…versuch es durchzubekommen das Deine Mum gefahren ist…aber achte drauf…wenn die Zweifel habe kriegt ihr ein Fahrtenbuch aufgedrückt…

Grüße
Daniela

ich bin damals im 50-bereich mit 72
geblitzt worden. kleiner unterschied, es
war nacht, ich hatte die strasse für mich
alleine, war eine verbindungsstrasse
zwischen zwei städten und man wird ohne
es zu wollen schneller. ich musste an die
behörde noch 120,00 DM zahlen und habe
punkte bekommen, weiss aber nicht mehr
wieviel.

Wieviel ???
/me ist mal in einer 30’er Zome mitknapp 60 geblitzt worden und mußte 75,- rüberreichen…
(hm, gibt es da regionale unterschiede?)

Wer als Fahranfänger in der 30er-Zone 60
fährt, ist wohl noch nicht ganz reif für
den Führerschein…meine persönliche
Meinung.
Gilt natürlich ebenso für alle anderen
Autofahrer.
Stell dir vor, ein Kind läuft auf die
Straße…

klar, aber das kann dir überall sonst passieren…

Frühre war 50
erlaubt, und man passte entsprechend auf.
Ich habe jedenfalls festgestellt, daß die
Unfallzahl erheblich gestiegen ist
seitdem Geschwindigkeitsregulierung
betrieben wird - statistisch natürlich
nicht nachweisbar.

*zustimmend nick*

Außerden ist es hier wohl so, daß die
Straße es zuließ, daß man schneller wie
30 fahren konnte- und somit einen guten
Rechstanwalt befragen muß.
Vergleichsurteile mit Freispruch gibt es
reichlich.

Es gibt auch genug Präzedenzfälle vor vor Schulen nicht geblitzt wird, aber an in der Nähe liegenden „gewinnbringenden Straßen“ schon…

Nur gut, daß ich zu Fuß bin und wer will
einem zu schnell gehenden Fußgänger
(mindestens 40) schon den Bußgelbescheid
senden?

Hm, das Olympia kommitee ? :wink:

Was jet

/me ist mal in einer 30’er Zome mitknapp
60 geblitzt worden und mußte 75,-
rüberreichen…
(hm, gibt es da regionale unterschiede?)

hmmm…ja daaaamals als ich noch jung und knackig war…*grinzZz* ich kann dir das auch nicht so genau sagen warum das wohl so ist…hmmmm aber ich hab es schwarz auf weiss in einem glas-rahmen über meinem bett hängen *scherzel*

gruss

lisa

hmmm…ja daaaamals als ich noch jung
und knackig war…*grinzZz* ich kann
dir das auch nicht so genau sagen warum
das wohl so ist…hmmmm aber ich hab es
schwarz auf weiss in einem glas-rahmen
über meinem bett hängen *scherzel*

Hehehe…

Solange keine Bilder Reihe daraus wird :wink:

Frank

Beutelschneiderei
Diese elende Blitzerei wird nur an den Stellen durchgeführt, wo einfach Kasse zu machen ist. Mit Verkehrssicherheit hat das nix, aber auch gar nix zu tun. Die Stellen, um die es geht (Schulen, neuralgische Unfallschwerpunkte) gehen denen am Arsch vorbei.
Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr - das und nur das sollte reichen. Fahret so, dass nix passiert. Manchmal können 3 km/h zu schnell sein.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]