Nachnahme des kindes ändern

Hallo, Ich habe vor einem Jahr geheiratet. Nun die Frage:
Meine Frau hat meinen Namen angenommen, kann ihr Sohn (mein Stiefsohn) nun auch Ihren neuen Namen tragen.
Zzt. hat er den Namen seines Vaters.
Kann meine Frau rechtlich den Namen bestimmen. ds Nik

nach meinem Wissen, ist dies nur durch eine Adoption des Kindes - durch Sie - möglich!
bedeutet im Umkehrschluß, dass der leibliche Vater auf seine Vaterschaft und somit auf sein Umgangsrecht und alles weitere verzichtet…
weiteres kann Ihnen am ehesten ein Rechtsanwalt beantworten!

Hallo Nik,

leider habe ich keine so guten Nachrichten. Der Name des Sohnes kann nur mit Zustimmung des Vater vorgenommen werden.

Ich habe zwar mal gehört, dass in Härtefällen die Unterschrift das Vaters durch das Jugendamt ersetzt werden kann - aber wie gesagt dass weiß ich nur vom hören-sagen und weiß nicht ob das stimmt.

Wie gesagt, grundsätzlich muss der Vater zustimmen anders geht es nicht.
MfG
Anja

Hallo, Ich habe vor einem Jahr geheiratet. Nun die Frage:

Meine Frau hat meinen Namen angenommen, kann ihr Sohn (mein
Stiefsohn) nun auch Ihren neuen Namen tragen.

Zzt. hat er den Namen seines Vaters.
Kann meine Frau rechtlich den Namen bestimmen. ds Nik

Hallo, mit Paragraphen kenne ich mich da leider nicht so aus. Aber ich weiss, daß Deine Frau nicht so einfach den Namen bestimmen kann. Sie braucht hierzu die Zustimmung des Vaters! Aber wenn dieser sich sowieso nicht kümmert, kann es ja nur in seinem Interesse sein. Aber Dir sollte auch klar sein, daß es nicht nur mit dem Namen getan ist, sondern, daß Du auch alle anderen Pflichten damit übernimmst!!!
Gruß Nicole

Hey !
Vld. für den Tip.
Ich hatte vergessen zu schreiben das ich selbst auch 2 Kinder habe( 14 u. 13j.)
Meine erste Frau ist verstorben.
Mein Stiefsohn ist 4. und lebt z.zt. in einer Pflegefamilie, aufgrund bewiesener Lügen des Kindesvaters.
Sind aktuell in 2 Wochen beim OLG.
Gruß Nik

Hallo nik, nach § 1618 BGB könnt Ihr dem Kind dann Deinen Namen geben, wenn Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat. Hierzu müßt Ihr ggü. dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Der Stiefvater eures Kindes muss allerdings zustimmen und wenn das Kind älter als 5 Jahre ist, muss auch das Kind selbst zustimmen. Sollte der Stiefvater nicht zustimmen kann auch das Faimiliengericht die Zustimmung erteilen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen, d.h. Eure Erklärung und die das Vaters müssen öffentlich (= Notar, ggf. könnte es denke ich auch das "nette"Standesamt machen) beglaubigt werden.
LG, Anja

Hey!!
Na dann kennst Du das ja.
Ich wünsche Euch viel Glück!!!
Gruß Nicole

P.S. Kannst ja mal berichten, wenn Du magst!

Keine Ahnung - allerdings, wenn es den Vater noch gibt, und der auch das Sorgerecht hat, wird es ohne dessen Zustimmung wohl nicht gehen.
Und wie alt ist das Kind? Vielleicht hat es sich an seinen Namen gewöhnt und möchte keinen anderen…
also, so ganz einfach geht das sicher nicht.
Grüße,
charlotte