Neues EU-Recht für Führerschein-Wiedererteilung?

hallo.

also erstmal die vorgeschichte: Es geht um die führerschein-wiedererteilung.

ein bekannter von mir erzählte, er habe seinen lappen nach 12 jahren einfach wieder zurückbekommen. natürlich musste er noch eine MPU ablegen. er meinte, das sei neues EU-recht vom oktober '08.

so: positiv überrascht schilderte ich dieses meinem kumpel, der 1994 seinen lappen wegen heroin verloren hatte. doch der freute sich nicht, wie ich es erwartet hatte, sondern für ihn ist nur die verjährungsfrist der MPU wichtig.

nun, denke, der kerl is immer noch oder schon wieder drauf auf dem zeug. denn wenn die verjährungsfrist abläuft und er nicht zur MPU muss, dann kann er da auch nicht durchfallen.

jetzt meine frage: ist es wirklich so, dass es für solche leute eine frist gibt???
also; könnte der sich das zeug einfach fleißig weiter in die adern spritzen und auf die zeit der MPU-verjährung warten und dann, auch als süchtiger, einfach seinen lappen zurückbekommen???

also, auf die antwort bin ich mal gespannt!

nochmal: lappen seit 1994 weg. eigentlich auch nicht mehr wirklich straffällig geworden.

danke

MOD: Titel archivtauglich gemacht

hi,
wenn der kumpel weiter auf droge ist gibt es den lappen eh nicht wieder , und das ist auch gut so.
bei antrag auf wiedererteilung der fe ordnet die führerscheinbehörde sowieso eine mpu an und eine beobachtungsfahrt.
hauptmann