Hallo Ihr!
Ich wurde schon als kleines Kind sexuell missbraucht – leider wurde damals gar nichts unternommen.
Mit 14 wieder, das ging vor Gericht. Das muss so 78 gewesen sein – und damals gab es schon Opferentschädigung!
Das es diese Entschädigung gibt, habe ich erst erfahren – als ich vor ein paar Jahren anfing – gegen Täter Nummer eins vorzugehen.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung gehindert war!
Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes Verschulden.
Kann man das nachträglich noch einklagen?
Liebe Grüße
Sylvia