Opferentschädigung

Hallo Ihr!

Ich wurde schon als kleines Kind sexuell missbraucht – leider wurde damals gar nichts unternommen.
Mit 14 wieder, das ging vor Gericht. Das muss so 78 gewesen sein – und damals gab es schon Opferentschädigung!

Das es diese Entschädigung gibt, habe ich erst erfahren – als ich vor ein paar Jahren anfing – gegen Täter Nummer eins vorzugehen.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes Verschulden.
Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

Hallo sylvia,

du solltest dies beim Versorgungsamt erfragen, die bearbeiten solche Dinge. Das Versorgungsamt ist meines Wissens nach der Bezirksregierung zugeordnet.

Gruß

Phoebe

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Hallo Ihr!

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung
rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie
geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn
der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung
gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war
ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes
Verschulden.

Ich glaube nicht, dass es als Hinderungsgrund gilt, nur weil es dir niemand gesgt hast. Du hättest dich selber intensiv schlau machen müssen. Ohne „sein Verschulden“ wird wohl von einem Richter anders bewertet werden. Da sich die Klage ja gegen den Staat richtet und der ja Pleite ist, dürfte m.E. ein Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

LG
Mikesch

Hallo Mikesch!

Ich war doch erst 14

*heul*

Sylvia

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung
rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie
geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn
der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung
gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war
ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes
Verschulden.

Ich glaube nicht, dass es als Hinderungsgrund gilt, nur weil
es dir niemand gesgt hast. Du hättest dich selber intensiv
schlau machen müssen. Ohne „sein Verschulden“ wird wohl von
einem Richter anders bewertet werden. Da sich die Klage ja
gegen den Staat richtet und der ja Pleite ist, dürfte m.E. ein
Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

LG
Mikesch

Hallo Mikesch!

Ich war doch erst 14

*heul*

Sylvia

Hallo Sylvia

ja ich weiss und es ist furchbar schrecklich sowas zu erleiden zu müssen, aber in D steht nunmal der Täterschutz höher als der der Opfer. Versuch mal vergleichbare Fälle zu finden und evtl. Urteile dazu, um deine Chancen auszuloten.
Ich war selber mal mit einer Frau zusammen, die sowas erleiden musste, nur hab ich lange hinterher erfahren und es hat vieles erklärt, und die Mutter hat es sogar gewusst und geduldet und das war sogar noch ein Kommunist, der damals in der DDR ohne viel Federlesens für Jahre im Knast gelandet wäre, wäre es rausgekommen.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung
rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie
geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn
der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung
gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war
ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes
Verschulden.

Ich glaube nicht, dass es als Hinderungsgrund gilt, nur weil
es dir niemand gesgt hast. Du hättest dich selber intensiv
schlau machen müssen. Ohne „sein Verschulden“ wird wohl von
einem Richter anders bewertet werden. Da sich die Klage ja
gegen den Staat richtet und der ja Pleite ist, dürfte m.E. ein
Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

LG
Mikesch

Hallo Mikesch!

Du hast Recht - hier in Deutschland ist es wirklich schwierig. kalr habe ichjetzt auch noch einmal an den weissen Ring geschrieben - aber ich glaube, ich habe das schon mal versucht - und einfach keine Antwort bekommen!

s ist wirklich zum Heulen. Wenn man dann die ganze Zerstörung bedenkt - dann gehen die Täter auch noch frei aus!

Bei meinem Fall hat die Anwätin die strafrechtlichen Verjährungsfristen einfach versaut - obwohll ich sie immer wieder darauf hingewiesen habe.
Ob man da etwas machen kann?
Danke -und liebe Grüße

Sylvia

Ich war doch erst 14

*heul*

Sylvia

Hallo Sylvia

ja ich weiss und es ist furchbar schrecklich sowas zu erleiden
zu müssen, aber in D steht nunmal der Täterschutz höher als
der der Opfer. Versuch mal vergleichbare Fälle zu finden und
evtl. Urteile dazu, um deine Chancen auszuloten.
Ich war selber mal mit einer Frau zusammen, die sowas erleiden
musste, nur hab ich lange hinterher erfahren und es hat vieles
erklärt, und die Mutter hat es sogar gewusst und geduldet und
das war sogar noch ein Kommunist, der damals in der DDR ohne
viel Federlesens für Jahre im Knast gelandet wäre, wäre es
rausgekommen.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung
rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie
geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn
der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung
gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war
ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes
Verschulden.

Ich glaube nicht, dass es als Hinderungsgrund gilt, nur weil
es dir niemand gesgt hast. Du hättest dich selber intensiv
schlau machen müssen. Ohne „sein Verschulden“ wird wohl von
einem Richter anders bewertet werden. Da sich die Klage ja
gegen den Staat richtet und der ja Pleite ist, dürfte m.E. ein
Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

LG
Mikesch

mir fällt dazu nur ein:

geh mal auf www.kinderschreie.de -
belies dich da und schau mal ob da nicht leute sind, die dir helfen können. ich erinnere mich dunkel an eine person mit dem namen wolke - sie hat sich auf die rechtlichen bereiche innerhalb von missbrauch spezialisiert - die hat eine eigene HP. aber ich weiss nichts genaues.

such doch mal oder schreibe den betreiber der seite an und frag nach bzgl. des problem im allg. und der wolke speziell.

viel kraft weiterhin!!!

gruss

nina

Hallo nina,

hmm, warum antwortest du mir?

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Mikesch!

Du hast Recht - hier in Deutschland ist es wirklich schwierig.
kalr habe ichjetzt auch noch einmal an den weissen Ring
geschrieben - aber ich glaube, ich habe das schon mal versucht

  • und einfach keine Antwort bekommen!

s ist wirklich zum Heulen. Wenn man dann die ganze Zerstörung
bedenkt - dann gehen die Täter auch noch frei aus!

Bei meinem Fall hat die Anwätin die strafrechtlichen
Verjährungsfristen einfach versaut - obwohll ich sie immer
wieder darauf hingewiesen habe.

Hallo Sylvia

du könntest jetzt die Anwältin verklagen aber ob es das wert ist?? Ich weiss es nicht, dass musst du für dich selber entscheiden…

Ob man da etwas machen kann?
Danke -und liebe Grüße

Sylvia

Ich war doch erst 14

*heul*

Sylvia

Hallo Sylvia

ja ich weiss und es ist furchbar schrecklich sowas zu erleiden
zu müssen, aber in D steht nunmal der Täterschutz höher als
der der Opfer. Versuch mal vergleichbare Fälle zu finden und
evtl. Urteile dazu, um deine Chancen auszuloten.
Ich war selber mal mit einer Frau zusammen, die sowas erleiden
musste, nur hab ich lange hinterher erfahren und es hat vieles
erklärt, und die Mutter hat es sogar gewusst und geduldet und
das war sogar noch ein Kommunist, der damals in der DDR ohne
viel Federlesens für Jahre im Knast gelandet wäre, wäre es
rausgekommen.

Nun habe ich irgendwo gelesen, dass die Opferentschädigung
rückwirkend bezahlt wird – eigentlich erst ab Antrag – wie
geschehen. Es soll aber eine Ausnahme geben – und zwar wenn
der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Antragstellung
gehindert war!

Da mir damals niemand gesagt hat, dass es so etwas gibt, war
ich an der Antragstellung gehindert – ohne eigenes
Verschulden.

Ich glaube nicht, dass es als Hinderungsgrund gilt, nur weil
es dir niemand gesgt hast. Du hättest dich selber intensiv
schlau machen müssen. Ohne „sein Verschulden“ wird wohl von
einem Richter anders bewertet werden. Da sich die Klage ja
gegen den Staat richtet und der ja Pleite ist, dürfte m.E. ein
Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Kann man das nachträglich noch einklagen?

Liebe Grüße

Sylvia

LG
Mikesch

Zum Ausgleich der Folgen einer Gewalttat haben Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz Ansprüche auf staatliche Leistungen. Zu
den Leistungen zählen insbesondere die Kosten der Kranken- und
Heilbehandlung sowie eine Grundrente, wenn die Schädigungsfolgen einen
Grad von mindestens 30 % erreichen.Verstirbt das Opfer so wird Bestattungs- und Sterbegeld gezahlt.Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen haben zudem ebenfalls einen Anspruch auf eine monatliche Geldrente.

Weitere Informationen zum Thema „Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)“ finden Sie hier:

http://www.recht.help/informationen/opferschutz/opferrecht-einstweilige-anordnung-nach-dem-gewaltschutzgesetz/opferrecht-opferschutzrecht-ansprueche-nach-dem-opferentschaedigungsgesetz-welche-leistungen-gezahlt-werden-und-hoehe-der-opferentschaedigung-bei-rente/