Pension als Beamtin abhängig vom Wohnsitz?

Ist für den Pensionsanspruch von Beamten ein Wohnsitz in Deutschland notwendig oder kann man auch z. B. in Österreich seinen Wohnsitz haben.

Hallo,

grundsätzlich kann sich ein Beamter im Ruhestand dorthin begeben,wo er meint,glücklich zu sein…

Ist diese Domizil jedoch nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
so muß der Beamte

1.der Versorgungsbehörde seinen neuen Wohnsitz mitteilen

2.die Kosten der ÜBerweisung seines Ruhegehaltes auf ein ausländisches
Konto tragen (außerdem auch mit längeren Laufzeiten rechnen)

3.Je nach letzter Behörde bei der er tätig war,mit Reisen zur
Versorgungsbehörde rechnen.Viele Versorgungsbehörden wollen den
Ruhegehaltempfänger mindestens 1 mal im Jahr persönlich sehen…

Von daher sollte man sich gründlich überlegen,ob man weg zieht,vor allem im Hinblick darauf,das man älter wird und unter Umständen längere
Reisen nicht mehr machen kann…

Danke für die schnelle Antwort, Nachdenkenswerte Aspekte.

man kann!

Gruß