Räum- und Streupflicht von Städten

Hallo.

Gibt es irgendwo eine Räum und treupflicht für Städte und Gemeinden rechtlich geregelt?

Folgendes Problem:
Bei uns hier werden von der Stadt die öffentlichen Straßen (ausdrücklich KEINE Privatstraßen) in drei Kategorien eingeteilt.
Die Kategorie C (Nebenstraßen) wird auch im Stadtkern gar nicht geräumt. Für die Anlieger ist nur eine räumpflicht auf Gehwegen gegeben.
Laut Auskunft des örtlichen Ordnungsamtes, Abt. Winterdienst, ist für diese Straßenräumung NIEMAND zuständig. Die Straßen siend sau glatt. Voller Schnee und die Autos fahren sich reihenweise fest.

Gibt es irgend wo eine gesetzliche Regelung oder ein Urteil dazu, wie es sich mit der Räumpflicht von Straßen die der Stadt gehören verhält?

Gruß

RZ

Hallo,

die Länder haben jeweils eigene Straßen- und Wegegesetze erlassen. In diesen (z.B. in NRW) steht eindeutig die Pflicht zur Räumung/Streuung bei Schnee und Glatteis. Es steht aber darin auch das Recht zur Übertragung von Pflichten auf die einzelnen Gemeinden.

Damit kommen dann Städte und Gemeinden ins Spiel, die wiederum ihre eigenen Regelungen aufstellen, bei uns heisst das Straßenreinigung- und Winterdienstsatzung. Die Eingliederung in Straßenkategorien wie von dir beschrieben gibt es in dieser Satzung so ähnlich auch.

Meist werden hier nur die Prioritätsstraßen (Hauptstraßen) geräumt, die Nebenstraßen sind Sache der Anlieger, wie z.B. hier beschrieben:

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Für den Winterdienst gilt: Grundsätzlich werden nur Straßen und Marktplätze gestreut, die verkehrsbedeutend sind und gefährliche Stellen aufweisen. Insgesamt gibt es über 50 Streupläne, die von der Stadt in Streuklassen A und B aufgeteilt wurden. Die nach A- und B-Plänen zu streuenden Straßen werden zeitlich parallel abgefahren. Die in den sogenannten A-Plänen enthaltenen Straßen (=besonders verkehrsbedeutend und gefährlich, zum Beispiel alle Buslinien und Durchfahrtsstraßen) werden rund um die Uhr gestreut, wohingegen die Straßen der B-Pläne im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr gestreut werden.

Viele Straßen sind in diesem Streuplan nicht enthalten. Dort ist der Anlieger verpflichtet, zusätzlich zum Gehweg gefährliche Stellen auf der Fahrbahn zu räumen und zu streuen und die erforderlichen Übergänge für Fußgänger zu räumen und zu streuen. Anrufe von Privatpersonen, die einen Streudienst in Nebenstraßen wünschen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Vollständige, rechtsverbindliche Auskunft über den Winterdienst gibt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung.

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So oder ähnlich handeln m.W. nach alle Städte und Gemeinden.

Gruß
Nita

Ok, danke erstmal.

Gibt es denn irgendwo noch irgend eine Vorschrift oder so, die sagt, dass eine Straße geräumt werden muss, mal unabhängig davon, wer die Aufgabe übernehmen soll.

Denn bei uns sagt das Ordnungsamt, die Straßen der Kategorie C werden gar nicht geräumt, für die ist niemand zuständig, auch nicht die anlieger. Selbige müssen nur die Gehwege machen.

Ich bin mir fast sicher, weil ja in Deutschland alles geregelt ist, dass es auch eine Vorschrift irgendwo gibt, dass Straßen generell gemacht werden.

In Bayern gibts die Satzung über die Reinhaltung von Gehwegen und das Räumen von Gehbahnen (sprich Gehwegen). Da ist geregelt bis wann und zwischen wann geräumt sein muss und wer zuständig ist. In großen Städten macht es die kommune (gegen BEzahlung durch die Grundstückseigentümer) und in kleinen Kommunen wird den Anliegern vorgeschreiben, dass sie es zu machen haben.
Urteile zur Räum- und Streupflicht gibt es viele, Infos gibts aber auch bei den Versicherern.
Gruß Tom

Hallo,

das hatte ich ja bereits gechrieben, das gibt es durchaus. Hierzu mal ein kurzer Ausschnitt aus Wikipedia:

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Das Straßen- und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an den Straßen (auch den Wasserstraßen), Wegen und Plätzen der Allgemeinheit.

Die straßen- und wegerechtliche Widmung geschieht durch einen Hoheitsakt der zuständigen Behörde. Rahmengesetze hierfür sind das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und die Straßengesetze der Länder (z. B. StrG-BW). Das FStrG gilt für alle Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Öffentliche Wege niederer Klassen werden durch die Landesstraßen- oder -wegegesetze gewidmet

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Wie auch hier erwähnt, werden öffentliche Wege niederer Klassen und deren Behandlung durch die Länder selbst betreut/geregelt.

Und damit sind wir wieder am Ausgangspunkt. Vielleicht versuchst du mal rauszufinden, was wirklich in eurer Verordnung/Satzung oder was auch immer ihr habt steht (evtl. Internet?).

Findest du nichts anderweitiges, dann musst du rutschen oder selbst zum Granulat greifen (wobei du es hinterher wahrscheinlich auch noch wieder auffegen musst).

Gruß
Nita

Nabend!

In diesen (z.B. in NRW) steht eindeutig die Pflicht
zur Räumung/Streuung bei Schnee und Glatteis.

Interessant!
Auszug aus § 9 StrWG NRW
§ 9 Straßenbaulast

(3) Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften über die ihnen nach Absatz 1 obliegenden Aufgaben hinaus bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.

Sollen ist nicht haben.

Gruß!
T.

Hallo. Wer haftet denn dann, wenn auf Grund der nicht geräumten Straße dann dort was passiert?

Auch niemand?

Gruß

Hi,

ob die Haftung von Städten und Gemeinden ausgeschlossen werden kann, weiss ich nicht daher: rechtlich Belastbares kann ich dir dazu nicht sagen, nur meine Meinung:

Es gibt auch so etwas wie Eigenverantwortung. Die ist uns hier in Deutschland (anders als in Amiland) noch nicht komplett abgenommen. Dein Essen musst du kauen, damit du dich nicht verschluckst, deine Füße selbst bewegen und auch darauf achten, wohin du sie setzt. Wenn du auf glatten Straßen mit dem Auto unterwegs bist, musst du darauf achten, das du es möglichst noch beherrschst. Etc. pp.

Das ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung.

Gruß
Nita

Hallo,

nein es gibt keine GENERELLE Räum-und Streupflicht für die Kommunen in Deutschland…

das wäre auch im Hinblick auf die fast 1 MILLION Straßenkilometer in Deutschland kaum möglich…

Deswegen wird der Räum-und Streudienst auf die wichtigsten Straßen beschränkt…

Sowohl die Bundesfernstraßen als auch die überörtlichen Verbindungsstrassen und die örtlichen wichtigen Verkehrsverbindungen
sollen dabei erfasst werden…

Daher gibt es sowohl auf

  • Bundesebene (Autobahnen und Bundesstrassen)

  • Landesebene (teilweise ebenflass für Bundesstrassen zuständig und
    Primär Landes-und Kreisstrassen)

  • Kommunaler Ebene (örtliche Straßen )

jeweils Winterdienstpläne,in denen die Straßen eingeteilt sind.

Auf Kommunaler Ebene werden dabei in der Regel nur die Hauptverbindungsstrassen und die Strassen welche von Buslinien befahren
werden,regelmäßig geräumt…alle anderen Straßen bleiben ungeräumt bzw. sind in der „Obhut“ der Anlieger…

Anzumerken wäre noch,das es gerade in höheren Lagen unsinnig wäre,zu streuen…da eine feste Schneedecke bei entsprechender Fahrzeugausrüstung (Winterreifen/Schneeketten) weitaus besser zu befahren ist…