Hallo,
im Dezember 2010 reiche ich Klage gegen einen Widerspruchsbescheid.
Im Januar 2011 stellte ich einen Änderungsantrag, dieser wurde mir mit Bescheid vom 30.3.2011 Beschieden.
In diesen Bescheid steht, das der Bescheid gemäß §96 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des anhänigen Klageverfahren ist.
Ich bin mit diesen Bescheid zufrieden, er soll rechtskräftig werden.
In den Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, somit gibt es vermutlich keine Rechtsmittel.
Wie wird der Bescheid rechtskräftig?
Durch Klagerücknahme?
Ich habe Angst, das wenn ich die Klage zurück ziehe, der Bescheid ungültig wird.
Wer kennt sich hier aus?
Vielen Dank im voraus.