Rechtliche Frage zum Sozialrecht

Hallo,
im Dezember 2010 reiche ich Klage gegen einen Widerspruchsbescheid.
Im Januar 2011 stellte ich einen Änderungsantrag, dieser wurde mir mit Bescheid vom 30.3.2011 Beschieden.
In diesen Bescheid steht, das der Bescheid gemäß §96 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des anhänigen Klageverfahren ist.

Ich bin mit diesen Bescheid zufrieden, er soll rechtskräftig werden.
In den Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, somit gibt es vermutlich keine Rechtsmittel.

Wie wird der Bescheid rechtskräftig?
Durch Klagerücknahme?
Ich habe Angst, das wenn ich die Klage zurück ziehe, der Bescheid ungültig wird.

Wer kennt sich hier aus?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

sorry,aber die Frage kann ich Ihnen nicht 100%tig beantworten.

Nach meiner Meinung nach wird das Verfahren eingestellt,wenn Sie mit dem neusten Bescheid einverstanden sind.Bin mir aber,wie oben schon geschrieben,nicht sicher.

Viele Erfolg,alles Gute
Seegurke

Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Wiederspruch
wurde abgelehnt. Man kann also keinen wiederspruch einlegen. Wenn man Klage zurückzieht? Unverbindliche
Antwort Abwarten.

Achim

Ohne den genauen Schriftverkehr zu kennen, würde ich sagen, dass mit dem letzten Bescheid deinem Begehr in der Klage entsprochen wurde. Durch den Hinweis, dass dies Gegenstand des anhängigen Klageverfahrens ist, wird dies bestätigt. Eigentlich sollte das SG jetzt auf dich zukommen. Sicherheitshalber kannst Du aber bei dem SG anrufen, wie die Sache durch den Bescheid der Behörde jetzt steht und ob eine Rücknahme der Klage noch erforderlich ist. Viel Erfolg.

Hallo, na das hört sich doch prima an. In dieser juristischen Frage wird sich niemand gerne weit aus dem Fenster hängen. Daher bitte ich Sie, sich bei einem Anwalt für Sozialrecht oder beim Sozialverband (z.B. VdK) den Termin für ein Beratungsgespräch geben zu lassen. Entweder zahlt die Rechtschutzverwsicherung oder Sie (ein Beratungsgespräch ist absolut erschwinglich). Danach haben Sie eine zuverlässige rechtliche Absicherung.
Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo,
im Dezember 2010 reiche ich Klage gegen einen
Widerspruchsbescheid.
Im Januar 2011 stellte ich einen Änderungsantrag, dieser wurde
mir mit Bescheid vom 30.3.2011 Beschieden.
In diesen Bescheid steht, das der Bescheid gemäß §96
Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des anhänigen Klageverfahren
is
Vielen Dank im voraus.

Hallo Jordon,

der Bescheid ist rechtskräftig wenn er von Ihnen angenommen ist und Sie sich nicht mehr beim Absender des Bescheides melden. Sie brauchen die Klage nich zurückzuziehen. Damit würden Sie das Verfahren als ungültig erklären.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss bei solchen Bescheiden immer dabeistehen, um Ihnen ihre Rechte und Pflichten bekannt zu machen.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne nochmal melden.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Bauer

Hallo,

kann ich leider nichts zu sagen.
Bitte Gewerkschaft (Rechtsstelle DGB), oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
Tut mir Leid.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.