Schwerbeschädigtenausweis und Arbeitgeber

Hallo. Ich soll einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen und bin voll erwerbstätig. Falls ich einen Ausweis bekomme, erfährt dies mein Arbeitgeber, wenn ich ihn nicht vorzeige oder ist es allein mein Problem wann und wem ich ihn zeige? Meine Sorge ist das ich von meinem jetzigen Arbeitsplatz weg müßte , wenn ich den Ausweis vorlege. Ich würde ihn nur beantragen .damit ich den Ausweis habe,wenn es mal hart auf hart kommt(Kündigungsschutz oder wenn sich mein Gesundheítszustand so verschlechtert das ich eine andere Arbeit bekommen muß). Vielen Dank für Eure Antworten.

oh sorry…da kann ich leider nicht weidter helfen …

L.G Hubi

Hallo,
zunächst mal es gibt keinen Schwer"beschädigten"ausweis, sondern einen Schwerbehindertenausweis, dieser sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit aus, sondern nur, dass man gesundheitliche Nachteile hat, die einen Schutz verlangen. Eine Schwerbehinderteneigenschaft darf keine Nachteile mit sich bringen! Vielmehr wird hierdurch ein Schutz (u.a. auch bei Kündigung) sowie einige Nachteilsausgleiche (z.B. steuerlicher Art und eine Woche Zusatzurlaub) gewährt. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch geltend machen bezüglich der Ausgleichsabgabe, die u.a von der Größe des Betriebes abhängt; auch er hat dadurch keine nennenswerten Nachteile. Ich an Ihrer Stelle würde u.a. mit dem Betriebsrat sprechen, um vorzufühlen, wie die Situation gesehen wird. Solange Sie Ihre Arbeit an EIhrem Arbeitsplatz zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erledigen, kann es keinen Grund geben, Sie auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen.
Gruß
BVP

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mein Problem ist ich arbeite im 3-schichtsystem auf einer Intensivstation und mein Arzt legt mir schon seid einiger zeit nahe in die Einschichttätigkeit zu wechseln. Dies möchte ich aber nicht, da ich mich auf meinem arbeitsplatz wohl fühle und ich durch die einschichttätigkeit finanzielle Einbußen hätte. Nun habe ich Bedenken das der Arzt der den Schwerbehindertenausweis bestätigt mir Einschränkungen dieser Art auferlegen könnte und mein Arbeitgeber darauf reagieren müßte, selbst dann wenn ich es nicht möchte. Deshalb tue ich mich schwer den Ausweis zu beantragen. LG hedirekt

Bei der Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft erhalten Sie einen Bescheid, aus dem hervorgeht, weshalb Sie Ihre Schwerbehinderung haben, diesen Bescheid müssen Sie nicht vorlegen, da diese Daten dem Datenschutz unterliegen; deshalb gibt es den Schwerbehindertenausweis. Wie der aussieht können Sie unter http://www.h-baer.de/ausweis.htm einsehen. Sie werden unschwer erkennen, über Ihre Beeinträchtigungen wird hier nichts eingetragen.
Gruß
BVP

Hallo,
hast Du denn schon Prozente beim Versorgungsamt beantragt? Es ist nämlich nicht so einfach einen Schwerbehindertenausweis zu bekomme - dafür mußt Du mindestens 50% haben.
Fakt ist, Du bist verpflichtet dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung zu melden.
Meldest Du die Schwerbehinderung nicht, wird dies im Fall einer Kündigung auch nicht anerkannt.
Solltest Du den Ausweis erhalten, würde ich dies auch dem Arbeitgeber melden - es dürfen dir dadurch keine Nachteile entstehen.
LG

Hallo,
Ich habe einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zu Hause liegen. ich nehme an das ich damit die Prozente beantrage.
Ich werde den Ausweis im Falle ich bekomme ihn schon dem Arbeitgeber vorlegen. Wenn mir daraus keine Nachteile entstehen dürfen, dann kann mich ja auch niemand versetzen. LG