Sozialamt zahlt Miete

Hallo Experten,

ich habe eine Wohnung vermietet. Die Miete zahlt das Sozialamt. Jetzt liegt die Jahresrechnung für die Nebenkosten vor. Ich muss Geld zurückzahlen, aber an wen, an die Mieterin oder das Sozialamt?

Gruss Maren

Deine Vertragspartnerin ist die Mieterin, also musst du ihr das Geld zurückzahlen. Diese wiederum ist verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung dem Sozialamt vorzulegen. Das gehört zu ihren Mitwirkungspflichten. Tut sie es nicht, bekommt sie Probleme mit dem Sozialamt, nicht du. Du bist dem Sozialamt gegenüber zu gar nichts verpflichtet. Allerdings hätte das Sozialamt auch nichts dagegen, wenn du ihm eine Kopie der Nebenkostenabrechnung schicken würdest. Das Guthaben steht natürlich im Endeffekt dem Sozialamt zu, es sei denn, dass das Sozialamt nicht die volle Miete bzw. die vollen Nebenkosten anerkennt (z.B. Kosten für Warmwasser muss i.d.R. der Mieter selbst tragen). Dann würde ein Teil des Guthabens der Mieterin zustehen. Das würde aber der Sachbearbeiter des Sozialamtes ausrechnen.

Gruß,
Delia (ich arbeite beim Sozialamt, und übrigens habe ich eine Kollegin, die auch Maren Müller heißt!)

Hallo Delia,

danke für die Antwort, werde Deinen Vorschlag aufnehmen. Ich arbeite übrigens nicht beim Sozialamt.

Gruss Maren

Ich
arbeite übrigens nicht beim Sozialamt.

Gruss Maren

Das war mir klar! :wink:

Hallo Maren,

wenn deine Mieterin Deine Rückzahlung verjubelt, ist das Geld weg, was dem Sozialamt zusteht. Das Sozialamt müßte eigentlich irgendwann von Deiner Rückzahlung erfahren, und fordert dann das Geld von der Mieterin zurück. Die Mieterin bekommt dadurch finanzielle Probleme mit der möglichen Folge, daß dadurch irgendwann vielleicht Deine Miete, das Aussehen Deiner Wohnung o.ä. in Gefahr geraten kann.

Sage der Mieterin doch einfach, daß sie es dem Sozialamt mitteilen soll und daß die wahrscheinlich bei Dir nachfragen werden.
Gruß, Norbert