Sozialhilfe im Ausland

Einen wunderschönen Sonntagnachmittag ihr Wissenden, :wink:)

Vor einpaar Tagen las ich in einer Zeitung das die Zahl der deutschen Sozialhilfeempfänger im Ausland pro Jahr zunehmen würde.
Wie muß man sich das vorstellen?
Liegen die am Strand und bekommen dafür Kohle aus Old Germany?
Wenn ja wie kommen sie dort an die Kohle ran?
Das müssen doch bei einer Überweisung ins Ausland und beim Abheben dort gehörige Gebüren sein die da anfallen?
Bitte nicht falsch verstehen.Ich will hier auf keinen Fall über Sozialhilfeempfänger schimpfen!!!
Ich würd es nur gern verstehen.

Ein schönes Restwochenende und liebe Grüße aus Thüringen,

Young Eagle.

Hallo !

Die machen das doch anders : Sie haben immer noch eine Adresse in Deutschland. Niemand vom Sozialmat weiß, das er/sie im Ausland lebt.
Ebenso Pensionäre, welche im Ausland leben. Die Pension würde gekürzt werden, wüßte die Pensionskasse, dass jemand im Ausland lebt, also meldet man sich gar nicht ab, sondern behält eine Scheinadresse.

Gruß max

Hallo Max,

danke für deine schnelle Antwort.
Es bleibt aber dann doch immer noch die Frage wie die dann im Ausland an das Geld kommen?
Selbst wenn ich ne EC-Karte hab dann sind es doch trotzdem imense Gebühren beim Geldabheben im Ausland.Bleibt da überhaupt noch was von der Stütze übrig?
Die nächste Frage wäre wie lange das das Sozialamt nicht merkt das man sich nicht in Deutschland aufhält?
Muß man bei denen nicht ab und zu vorstellig werden,ähnlich wie beim Arbeitsamt?

Gruß Young Eagle (derimmernochkeinendurchblickhat) :frowning:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 Like

Es bleibt aber dann doch immer noch die Frage wie die dann im
Ausland an das Geld kommen?

Über einen Dauerauftrag auf das Konto eines in Deutschland Lebenden. Dieser überweist es dann ins Ausland. Auf das Konto des dort Wohnenden.

Die nächste Frage wäre wie lange das das Sozialamt nicht merkt
das man sich nicht in Deutschland aufhält?

Von Mallorca oder anderen europ. Urlaubsinseln ist man doch schnell im alten Wohnort.

Muß man bei denen nicht ab und zu vorstellig werden,ähnlich
wie beim Arbeitsamt?

Das regelt man dadurch, dass man mit seiner Postadresse (guten Bekannten) telefon. in Verbindung bleibt und dann, wenn das Sozialamt Dich sehen möchte, sagt, man sei gerade in Urlaub.

(derimmernochkeinendurchblickhat)

Versuch es, dann blickst Du durch!

Gruß max

Hallo,

der Pressebericht besagt, nach meienr Erinnerung, dass etwa rund 5 Millionen EURO jährlich an Sozialhilfe an im Ausland lebende Deutsche gezahlt wird.

Nach der Information sind es rd. 150 Deutsche in Thailand und rd. 160 Deutsche auf Mauritius, sowie noch eine gewisse Zahl Deutscher in anderen Urlaubsländern und Ländern. Diesen Deutschen ist offenbar nicht mehr zumutbar, sich auf die deutschen Verhältnisse einzustellen, weil sie im Ausland ihren Lebensmittelpuunkt haben.

Ein Antrag auf Sozialhilfe und Kleiderbeihilfe muss über die Botschaft beim zuständigen Sozialamt, in dessen Bereich der Hilfeempfänger zuletzt in DE gemeldet gewesen ist, beantragt werden und wird dann entsprechend ausgezahlt.

Ausserdem erhalten in gewissen Ländern nach diesem Bericht auch Strafgefangene, deren Essen nicht gesichert ist, entsprechende Beihilfen.

Es geht also hier nicht - wie an anderer Stelle vermutet wird, um Sozialhilfebetrug, dass jemand in DE sich angemeldet hat und im Ausland sitzt und von der Sozialhilfe lebt sondern um jemand, der nachgewiesen im Ausland lebt, aber Hilfe benötigt.

Auffallend ist schon, dass die Mehrheit in Urlaubsländern sitzt, aber wenn entschieden ist, dass diese Deutschen im Ausland vom Staat Hilfe berechtigt erhalten, entspricht es unseren Gesetzen.

Grüsse Günter

Einen wunderschönen Sonntagnachmittag ihr Wissenden, :wink:)

Vor einpaar Tagen las ich in einer Zeitung das die Zahl der
deutschen Sozialhilfeempfänger im Ausland pro Jahr zunehmen
würde.
Wie muß man sich das vorstellen?
Liegen die am Strand und bekommen dafür Kohle aus Old Germany?
Wenn ja wie kommen sie dort an die Kohle ran?
Das müssen doch bei einer Überweisung ins Ausland und beim
Abheben dort gehörige Gebüren sein die da anfallen?
Bitte nicht falsch verstehen.Ich will hier auf keinen Fall
über Sozialhilfeempfänger schimpfen!!!
Ich würd es nur gern verstehen.

Ein schönes Restwochenende und liebe Grüße aus Thüringen,

Young Eagle.

Hallo,

…Nach der Information sind es rd. 150 Deutsche in Thailand und
rd. 160 Deutsche auf Mauritius, sowie noch eine gewisse Zahl
Deutscher in anderen Urlaubsländern und Ländern. Diesen
Deutschen ist offenbar nicht mehr zumutbar, sich auf die
deutschen Verhältnisse einzustellen, weil sie im Ausland ihren
Lebensmittelpuunkt haben…
Auffallend ist schon, dass die Mehrheit in Urlaubsländern
sitzt, aber wenn entschieden ist, dass diese Deutschen im
Ausland vom Staat Hilfe berechtigt erhalten, entspricht es
unseren Gesetzen.

Könnte es nicht einfach sein, dass mit diesen Ländern keine Sozialabkommen bestehen?
Ciao Rossi

PS.: In „Urlaubsländern“ oder besser Ländern, in denen der deutsche Tourismus stark ist, werden natürlich auch entsprechende deutschsprachige Arbeitskräfte benötigt. Insofern ist es nicht weiter überraschend, wenn es dort auch Deutsche in Schwierigkeiten gibt.

1 Like

Gerüchte
Hallo

Ebenso Pensionäre, welche im Ausland leben. Die Pension würde
gekürzt werden, wüßte die Pensionskasse, dass jemand im
Ausland lebt, also meldet man sich gar nicht ab, sondern
behält eine Scheinadresse.

Das ist in Unsinn. Deutschen und Deutschen Gleichgestellte (Mitbürger anderer Staaten der Europäischen Union und Ausländer aus Staaten, mit denen die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat) steht natürlich die Rente unabhängig vom Wohnsitz zu.
Lediglich „sonstigen“ wird die Rente um 30% gekürzt. Für diesen Personenkreis mag das o.g. Vorgehen attraktiv erscheinen. Schwierig wird es auch, wenn die Rentenansprüche teilweise im Ausland erworben wurden.

http://www.gesichertes-leben.de/az/r06.htm
http://www.auswandern.com/800/versicherungen/rentenv…

Ciao Rossi

1 Like

Hallo !

Mein ehem. Schwager ist kein Gerücht! Er war deutscher Beamter und handelt genau so, wie ich es beschrieben habe. Lebt auf La Palma.

Gruß max

Hi,

§ 119 Bundessozialhilfegesetz lautet:

(1) Deutschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und im Ausland der Hilfe bedürfen, kann in besonderen Notfällen Sozialhilfe gewährt werden.

(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, kann Sozialhilfe unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch Familienangehörigen von Deutschen gewährt werden, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben.

(3) Hilfe wird nicht gewährt, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen gewährt wird oder zu erwarten ist. Hilfe wird ferner nicht gewährt, wenn die Heimführung des Hilfesuchenden geboten ist.

(4) Art, Form und Maß der Hilfe sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.

(5) Für die Gewährung der Hilfe sachlich zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe. Örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Bereich der Hilfesuchende geboren ist. Liegt der Geburtsort des Hilfesuchenden nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von der Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(5a) Leben Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bei Eintritt des Bedarfs an Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem ältesten von ihnen, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes geboren ist. Ist keiner von ihnen im Geltungsbereich dieses Gesetzes geboren, so ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 5 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange einer von ihnen der Sozialhilfe bedarf.

(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.

(7) Auf Deutsche, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, aber innerhalb des in Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes genannten Gebiets geboren sind und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, findet Absatz 3 Satz 2 keine Anwendung. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß für diesen Personenkreis unter Übernahme der Kosten durch den Bund Sozialhilfe nach den Absätzen 1 bis 6 über Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes geleistet wird.


Laut Kommentar zum BSHG zählen zu diesen Deutschen z.B. auch Kinder und Enkel, die ja im Ausland geboren sein können, aber trotzdem Deutsche sind.

Die „Heimführung“ bedeutet: Kostenübernahme der Rückreise. Ob diese geboten ist, entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger nach pflichtgemäßem Ermessen.

Ein Deutscher, der sich nur vorübergehend im Ausland aufhält (und dann dort bleiben möchte), wird keine Sozialhilfe bekommen. Es könnte zum Beispiel jemand in Frage kommen, der schon seit Jahren im Ausland lebt und dann dort hilfebedürftig wird.

Gruß
Nelly

Hi

Mein ehem. Schwager ist kein Gerücht! Er war deutscher
Beamter und handelt genau so, wie ich es beschrieben habe.
Lebt auf La Palma.

Hmm, ich habe im BeamtVG keinen entsprechenden Passus gefunden. Kann es sein, dass sich so ein Vorgehen „krankenversicherungstechnisch“ lohnt?
Grüsse Rossi

Ganz und gar nicht ! Beamte sind privat krankenversichert.

Gruß max

viele Grüße an alle, die gewillt waren, diese Anfrag kompetent zu beantworten. Ich war neugierig, wer sich sich hinter dieser Anfrage wohl verbirgt und bin ob der Visitienkarte sowie der Anfrage und einiger Ergänzungen seitens des Autors ernüchtert, dass es immer wieder für etwas Erstrebenswertes oder Tolles dargestellt wird, „sich einen lauen Lenz zu machen“ / „den Staat zu besch…“ / usw. Die ersten Antworten waren sehr sachlich. Worum es dem Autor der Ursprungsnachricht letztendlich ging, war, eine Information für das bequeme Leben auf Kosten anderer zu erhalten. Ich finde dass dumm.

Gruß, Christian

Auch ich möchte an dieser Stelle alle grüßen,die sich mit meiner Frage beschäftigt haben.
Ganz besonders natürlich den Kaufmann,Programmierer und Sozialpädagogen Christian.Ich hätte wissen müssen das ein Sozialpädagoge sofort den Grund meiner Fragestellung erkennt.
Natürlich nur um vom Ausland aus den Staat zu bescheißen.
Wie aus meiner Visitenkarte hervorgeht bezeichne ich mich als Überlebenskünstler.Ich betrachte mich auch gerade in der heutigen Zeit als solcher! Oder ist man es nicht wenn man seinen täglichen Unterhalt durch ehrliche Arbeit verdient ohne jemals im Leben den Staat um Hilfe gebeten zu haben?
Lieber Christian,ich habe auch drei abgeschlossene Berufsausbildungen und ich habe schon einige Zeit im Ausland verbracht aber ich habe mich immer durch ehrliche Arbeit ernährt!
Durch meine Frage wollte ich einfach nur in Erfahrung bringen wie es möglich ist den Staat so einfach zu betrügen.Mit Sicherheit nicht ,wie du es mir unterstellst, um es nachzumachen!
Solltest du zu der Thematik noch Fragen haben dann kontaktiere mich doch einfach per mail.Du könntest dadurch bestimmt auch noch was von sozialer Pädagogik lernen!

Vielen Dank nochmal an alle,die mir meine Fragen beantwortet haben!
Man kann sich eben doch noch auf wer-weiss-was verlassen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]