Spendenquittung für Leihgabe

Können wir als gemeinnütziger Verein einer Firma für die Leihgabe eines teureren Wirtschaftsguts über einen längeren Zeitraum ebenso eine Spendenquittung in einer angemessenen Höhe ausstellen? Ist bei der Spendenquittung irgendetwas besonders zu beachten oder ist diese ganz normal wie für eine Sachspende aufgebaut?

Wäre wohl besser bei „Steuern“ untergebracht.

Als Antwort: IMHO nein. Sieh dazu §10b EStG:

„…(3) Als Ausgabe im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen.“

Der richtige Weg wäre:

  1. Die Firma berechnet euch den Verleih. Diese Rechnung muss natürlich ordungsgemäß verbucht werden, es fallen also Steuern an!
  2. Ihr zahlt den vollen Betrag.
  3. Die Firma spendet euch diesen Betrag.
  4. Ihr schreibt dazu eine Spendenquittung für eine Geldspende.

Ggf. kann man 2 und 3 zusammenfassen, indem man sich den Rechnungsbetrag als „bar erhalten“ quittieren lässt und gleichzeitig eine Spendenquittung über eben diesen Betrag ausstellt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]