Steuerbefreiung bei Mindesteinkommen?

Angenommen, die Gesamteinkünfte in einem Jahr bestehen aus Mieteinnahmen knapp unter 8000 Euro und Gewinnen aus Aktien. Bekommt man dann die gesamte Kapitalertragssteuer zurück (mit der Anlage KAP) oder kommt es auf die Höhe der Aktiengewinne an und diese würde dann summiert mit den Mieteinnahmen?

Servus,

es wird das zu versteuernde Einkommen unter Einbeziehung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und der Einkünfte aus Kapitalvermögen ermittelt. Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag nicht erreicht, wird die gesamte nachgewiesene einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.

Schöne Grüße

MM

Danke, also um es 100% richtig zu verstehen, ein Beispiel: Wenn die Mieteinnahmen unterm Grundfreibetrag, also z.B. 8000 liegen, und z.B die Aktiengewinne bei insgesamt 5000 liegen würden, bekäme man die gesamte KP-Steuer zurück?

Servus,

das kommt darauf an, wie hoch die Werbungskosten zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und die Sonderausgaben sind, außerdem ggf. außergewöhnliche Belastungen und andere Abzugsbeträge.

Mit den vorgelegten Zahlen alleine kann man das nicht bestätigen, da der Grundfreibetrag für die ESt bei Ledigen im Jahr 2015 8.472 Euro ausmacht.

Das mindeste, was für eine ungefähre Schätzung des zu versteuernden Einkommens bekannt sein müsste, sind die Werbungskosten zu V+V und die Sonderausgaben, beide ggf. vereinfachend in der Höhe, wie sie im letzten ESt-Bescheid angesetzt waren.

Schöne Grüße

MM