Vereinfachtes Meldewesen, Wo?

Hallo Leute,

Unter „vereinfachtes Meldewesen“ versteht man nach Umzug die Ummeldung
ohne das man einen Vermieterbescheinigung/Mietvertrag vorlegen muss.

Wo genau gilt dieses vereinfachte Meldewesen?

Danke,

Oliver

Hallo Olli

Hallo Leute,

Unter „vereinfachtes Meldewesen“ versteht man nach Umzug die
Ummeldung
ohne das man einen Vermieterbescheinigung/Mietvertrag vorlegen
muss.

Ich kenn dat gar nicht anders… zumindest was Sachsen und Niedersachsen betrifft…

Wo genau gilt dieses vereinfachte Meldewesen?

Danke,

Oliver

LG
Mikesch

Hi, das ist aber nicht eindeutig zu erkennen. In dem Text heißt
es:

(3) Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben, die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen und bei ihr persönlich zu erscheinen.

Was für Unterlagen sind das ? Der Mietvertrag ? (; Also da steht
nix von vereinfachung…

Danke und Gruß,

Oli

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Hallo,

Ich kenn dat gar nicht anders… zumindest was Sachsen und
Niedersachsen betrifft…

Wo genau gilt dieses vereinfachte Meldewesen?

„vereinfachtes Meldewesen“ wird schon seit Jahren in Bayern durchgeführt (jedenfalls am Nürnberger Einwohneramt).

Man geht zum Amt, holt sich Ummeldeformular, gibt es ausgefüllt und unterschrieben mit Ausweis/Pass beim Sachbearbeiter ab - kriegt Bestätigung/Ausweis geändert und alles paletti;

oder

man druckt sich das Formular im Internet aus und schickt es mit Post (Bestätigung über Meldung erhält man auch per Post - nur zur Adressänderung auf Ausweis/Pass muss man noch zum Amt).

Habe aber gehört, dass in Frankfurt/Main eine Anmeldung nur möglich ist, wenn ein Ausweis/Pass vorgelegt wird.

Ein anderes Problem ist, wenn z. B. die Post vom Finanzamt unzustellbar ist.
Die Meldebehörde kann dann einen Mitarbeiter zum Haus schicken und die Hausbewohner/Vermieter/Hausmeister etc. befragen, ob Person X noch dort wohnhaft ist.
Falls dabei rauskommt, Person X ist dort nicht mehr wohnhaft - keiner weiß wo Person X sich aufhält, hat die Meldebehörde das Recht
Person X von amtswegen nach unbekannt abzumelden.

Kommt nun Person X und will z.B. Personalausweis beantragen, muss Person X erst eine Bestätigung des Vermieters/Hausmeister/Hauptmieter etc. vorlegen, dass Person X seit XX.XX.XXXX durchgehend dort wohnhaft ist. Erst dann wird die Abmeldung von amtswegen wieder rückgängig gemacht und der PA kann beantragt werden.

Gruss
Sid