Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mein Hausarzt hat auf dem linken Auge eine
sichteinschränkung festgestellt und mir dringend
vom Autofahren abgeraten. Ich brauche jedoch das
Auto, da ich hier auf dem Land einen sehr schlechten
öffentl.Nahverkehr habe. Meine Fragen daher:
Wird der Arzt das an irgendeine Behörde,z.B.
Führerscheinstelle weitermelden müssen?
Muß oder sollte ich das meiner Auto-Versicherung melden?
Entstehen mir Nachteile, wenn diese Sichteinschränkung
bei einem Unfall irgendwie auffällt?

Für Eure Hilfe herzlichen Dank im voraus!

Herzl.Grüße

Hallo,
der Arzt wird und darf die Sache nicht melden. Leider gibt es hier keine Meldepflicht. „Leider“, weil so Verkehrsunfälle zu verhindern wären.
Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Verkehrsteilnehmer nicht am Verkehr teilnehmen, wenn sie nicht verkehrssicher sind. Also die Verantwortung zur Entscheidung liegt bei jedem selbst. Kommt es zu einem Verkehrsunfall und die Sache wird irgendwie bekannt und außerdem wird nachgewiesen, dass du das vorher schon vom Arzt erfahren hast - wird man dir Vorsatz unterstellen. Dadurch wird die gesamte Geschichte erstens zur Straftat und zweitens wird die KFZ-Versicherung dich komplett in Regress nehmen. Da fällt man schon schnell auf HarzIV-Niveau zurück.
Also ich würde nicht fahren!
mfg
strucki

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Guten Tag,

das ist ein sehr komplexer Fall. Ich muss gestehen dass ich nicht weiss ob der Arzt die Daten an eine Behörde weitergibt. Kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen da der Arzt an die Schweigepflicht gebunden ist.
Es kann aber z. B. nach einem Unfall ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Wenn dann rauskommt, dass die Sichteinschränkung davor bestand UND diese Sichteinschränkung auch bekannt war kann es ggf. zu einer Leistungsverweigerung/Vertragsstrafe kommen, da vorsätzlich gehandelt wurde. Ob dann auch strafrechtliche Maßnahmen auf Sie zukommen wäre gut möglich kann ich aber nicht sagen.

Ich muss aber zugeben dass ich mir hierzu nicht einhundert Prozent sicher bin.

Ich an Ihrer Stelle würde als erstes mal meine Versicherungsbedigungen durchlesen ob zu dieser Thematik etwas drin steht (Obligenheiten/Nachmeldepflicht etwas derart) Wenn nicht, dann zum Versicherungsmann gehen und den fragen ob er es weiss und sich ggf. für Sie erkundigt bei der KFZ-Versicherung. Natürlich anonym! Und wenn dann immer noch nichts rauskommt bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt.

Guten Tag Oliver,

Meines Wissens nach darf der Hausarzt keine Informationen weiterleiten. Wenn es so wäre, dürften eine Vielzahl von Kraftfahren ihre Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit abgeben, weil sie z.B. Medikamente zu sich nehmen.

In erster Linie obliegt es dem Fahrzeugführer selbst, eigenverantwortlich zu entscheiden ob er in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei ist aber, streng juristisch betracht, der §2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) zu beachten. Darin heißt es im Abs. 1: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehrbewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass andere nicht gefährdet. Die Plicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz von Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn verantwortlichen.

Wenn bei einen Unfall festgestellt wird, dass durch aufsetzen einer geeigneten Brille der Unfall verhindert worden wäre, bekommt man Straf.-und Zivielrechtlich mindestens eine Mitschuld angerechnet und die Versicherung kann einen in Regress nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

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Der Augenarzt hat Ihnen „nur“ abgeraten. Inwieweit er noch weitere Aussagen getroffen hat, ist aus der Darlegung nicht heraus zu lesen.
Ich würde einen zweiten Augenarzt konsultieren und ausdrücklich fragen, ob Ihre Einschränkung beim Sehen so stark sind, dass Sie zum Führen eines Kfz ungeeignet sind. Dieses Wort „ungeeignet“ ist der Knackpunkt. Bestätigt der Arzt diese Aussage, begehen Sie bei einem Unfall vorsätzlich eine Straftat. Zudem möchte ich auf Ihre moralische Verantwortung verweisen. Sie schädigen durch einen durch die verminderte Sehkraft verschuldeten Unfall das Leben oder die Gesundheit eines anderen. Wie wollen Sie mit dieser Schuld umgehen. Es kann ja sogar einen engen Verwandten oder Bekannten treffen.

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Hallo Oliver, leider kann ich dazu nichts sagen, aber ich glaube nicht, dass dein Arzt es irgendeiner Behörde sagt, da er ja der ärztlichen Schweigepflicht hat. Warum versucht du es nicht mit einer Brille oder ähnlichem?
MfG
Claus

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Der Arzt gibt die Infos nicht weiter. Solange es kein Verbot gibt dürfen Sie auch fahren.
Viele Leute mit z.B. einem Glasauge fahren PKW und dürfen dies auch ohne Einschränkungen.

www.plietker.de

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Hallo Oliver,

Deine Sehbehinderung gefährdet nicht nur Dich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Könntest Du das mit Deinem Gewissen vereinbaren, wenn Du jemanden verletzt oder sogar tötest, nur weil Du ihn nicht rechtzeitig im linken Außenspiegel gesehen hast??? Wie würdest DU reagieren, wenn Deine Frau oder Deine Kinder von einem Autofahrer angefahren werden würden, der halb blind durch die Gegend fährt, obwohl ihm sein Arzt davon abgeraten hat? Das ist im schlimmsten Fall grob fahrlässige Tötung!!!

Gegen Dein Augenleiden können die Mediziner bestimmt etwas tun. So lange solltest Du unbedingt auf den Rat Deines Arztes hören!!!

Gruß,
Rainer

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Hallo,
bin nach urlaubsmäßiger Abstinenz wieder online. Daher die verspätete Antwort auf ihre Anfrage.

  1. Der Hausarzt wird aus eigenem Antrieb keine Info über diese Erkrankung weiterleiten dürfen.
    Sie sollten aber dringend einen Augenfacharzt bezüglich der Erkrankung ihres Auges aufsuchen, der Ihnen bessere Untersuchungen, Behandlungen und Informationen bieten wird. Das halte ich für die zunächst wichtigste Maßnahme, auch im Hinblick auf Ihre berüfliche Bedeutung.

  2. Solange der Augenarzt keine, das Führen eines Kraftfahrzeuges bezogene Warnungen ausspricht, müssen Sie auch keine Versicherungen informieren, da der Sachverhalt nicht geklärt ist.

  3. Da ich nicht weiss, wie sich Ihre Sichteinschränkung für Sie persönlich darstellt oder auswirkt, empfehle ich, beim Autofahren besondere Sorgfalt walten zu lassen, d.h. auf jede kritische Fahrsituation zu verzichten und insbesondere Abstände zum Vordermann und Geschwindigkeiten entsprechend Ihrer momentanen Situation einzurichten.
    Allein, dass Sie sich u.a. auf diesem Wege informieren zeigt Ihr Verantwortungsbewustsein.
    Viel Erfolg
    Catto

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