Guten Tag Oliver,
Meines Wissens nach darf der Hausarzt keine Informationen weiterleiten. Wenn es so wäre, dürften eine Vielzahl von Kraftfahren ihre Fahrerlaubnis für eine gewisse Zeit abgeben, weil sie z.B. Medikamente zu sich nehmen.
In erster Linie obliegt es dem Fahrzeugführer selbst, eigenverantwortlich zu entscheiden ob er in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen. Hierbei ist aber, streng juristisch betracht, der §2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) zu beachten. Darin heißt es im Abs. 1: Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehrbewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass andere nicht gefährdet. Die Plicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz von Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn verantwortlichen.
Wenn bei einen Unfall festgestellt wird, dass durch aufsetzen einer geeigneten Brille der Unfall verhindert worden wäre, bekommt man Straf.-und Zivielrechtlich mindestens eine Mitschuld angerechnet und die Versicherung kann einen in Regress nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
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