vermögen

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte Dir nachfolgend einen kurzen Überblick über mich und eine Situation geben. Danach habe ich ein paar Fragen zusammengestellt.

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Ich bin 27 Jahre alt und ein österreichischer Staatsbürger der die ersten 12 Jahre seines Lebens dort auch verbracht hat. Dann ließen sich meine
Eltern scheiden und meine aus Deutschland stammende Mutter zog mit mir nach Deutschland zurück. Dort lebe ich bis heute. Habe hier meine
Schule fertig gemacht und meine Ausbildung. Inzwischen bin ich auch voll im Berufsleben angekommen.

Nun ist es so das mein Vater mir gerne sein Haus in Österreich vermachen bzw. überschreiben würde. Er hätte gerne
alles zu Lebzeiten geregelt und das ist natürlich auch in meinem Interesse. Desweiteren ist das auch eine „Sache“ um gewisse
Steuern zu umschiffen. Letztendlich wird dies alles nur auf dem Papier stattfinden und ich werde meinen Wohnsitz nicht wechseln.

Nun ist es aber so das ich nächstes Jahr auch ein Techniker-Studium in Deutschland beginnen möchte. Dazu würde ich gerne
Meister-Bafoeg beantragen. Nun ist mir aber in den Sinn gekommen das ich mit dem Haus ja auch ein „Vermögen“ besitze. Wie
verhält sich nun der Sachverhalt? Wird dies bei der Bafoeg-Berechnung mit einfließen? Muss ich dies überhaupt mit angeben oder
gilt da die Devise „Was keiner weiß macht keinen heiss!“? Letzendlich ändert sich ja nur im österreichischen Grundbuch der
Besitzername. Wäre es von Vorteil sich in Österreich wieder anzumelden um alles über eine dortige Adresse abzuwickeln?

Wie verhält es sich generell wenn ich arbeitlos werde? Wäre dieses „Vermögen“ dann mit einzurechnen? Ich habe keinen Steuerbetrug
oder ähnliches vor. Nur ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen und mir etwas verbauen. Weil dann würde ich mit der Übergabe noch warten.

Vielleicht kannst Du mir helfen und ein paar Tipps geben!? Würde mich freuen! Wie würdest Du das machen?

Vielen Dank vorab!

Gruß
Florian

Hallo, Florian!
Das ist tatsächlich eine knifflige Angelegenheit und lässt sich nicht mit 2 Sätzen beantworten. Ein Steuerberater, der mit der länderübergreifenden Thematik vertraut ist, sollte Dein erster Ansprechpartner sein. Wenn Du in Berlin leben würdest, könnte ich Dir hier „auf dem kurzen Dienstweg helfen“. Von der Ferne kostet’s zusätzliche Deine Reisekosten.
Herzliche Grüße
Rolf

Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Guten Tag Florian,

zum Meister BaföG kann ich keine qualifizierte Auskunft geben. Aber unter http://www.meister-bafoeg.info/de/ kannst du alles nachlesen und auch Beispiele ansehen.
Suche bitte auch nach den Voraussetzungen für ausländische Staatsbürger, da du ja Österreicher bist.
Da der meiste Teil des Meister BaföG als Darlehen gegeben wird, dürfte ein Immobilienvermögen eigentlich keine Rolle spielen. Der gewährte Zuschuss bezieht sich auf dein Einkommen und wird danach berechnet.
Der andere Punkt ist: Wann soll dir denn das Haus überschrieben werden? Wenn dies erst geschieht, wenn du bereits in der Meister Ausbildung/ Techniker Studium bist, dann ist das ert einmal ja sowieso kein Problem.
Warum soll dir denn das Haus überschrieben werden, wenn du es auch - testamentarisch festgelegt - erben könntest. Soweit ich weiß, gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer, sodass finanzbürokratische Hürden diesbezüglich nicht zu erwarten sind; als österreichischer Staatsbürger erst recht nicht.

Grundsätzlich haben deutsche Behörden keinen Einblick in österreichische Konten und/ oder Grundbücher. Insofern würden deutsche Behörden auch nicht wissen, ob jemand dort Grundbesitz oder Immobilienvermögen hat.

Im Falle von Arbeitslosigkeit verhält es sich in etwa folgendermaßen: ALG I, also die „normale“ Arbeitslosigkeit ist kein Problem für das private Vermögen. Erst wenn man in ALG II, also Hartz IV käme, müßte das Vermögen angegeben werden. Es wird dann unter Abzug des Schonvermögens auf den Unterstützungssatz angerechnet. An selbst genutztem Wohneigentum steht jeder Person 45qm zu, die nicht verwertet werden müssen. Ansonsten würden Einnahmen aus Vermietung, z.B. wenn das Haus in Österreich nicht selbst bewohnt wird, aber vermietet ist, natürlich angerechnet. Vorausgesetzt, die ARGE weiß von diesen Einnahmen.

Konten in Österreich sind übrigens auch nicht für deutsche Behörden zugänglich. Deshalb ist ein Konto/ Depot in Österreich immer empfehlenswert, um nicht im Falle eines Falles eventuell schon aufgebautes Vermögen für die spätere private Altersvorsorge komplett aufbrauchen zu müssen.

Ich arbeite zum Beispiel mit der Partnerbank AG in Linz zusammen, die auch in Deutschland ihre Bankdienstleistungen anbietet. Bei Interesse kann ich weitere Informationen anbieten.

Es bietet sich auch an, einen Sparplan für die private Altersvorsorge mit einem Konto und Depot in Österreich einzurichten. Mit 27 Jahren sollte man eigentlich schon seit einigen Jahren einen solchen Sparplan haben und regelmäßig dort einzahlen. Aber möglichst keine Kapitallebensversicherung oder Bausparvertrag.

MfG,

Axel Görke

Ich bin 27 Jahre alt und ein österreichischer Staatsbürger

… meine aus Deutschland stammende Mutter zog
mit mir nach Deutschland zurück. Dort lebe ich bis heute.

… mein Vater mir gerne sein Haus in Österreich
vermachen bzw. überschreiben würde. Er hätte gerne
alles zu Lebzeiten geregelt und das ist natürlich auch in
meinem Interesse. … ich werde meinen Wohnsitz nicht
wechseln.

Nun ist es aber so das ich nächstes Jahr auch ein
Techniker-Studium in Deutschland beginnen möchte. Dazu würde ich gerne Meister-Bafoeg beantragen.

… das ich mit dem Haus ja auch ein „Vermögen“ besitze.

Hallo Florian,

Immobilienvermögen, dass nicht selbst genutzt wird, kann immer dazuführen, dass kein Bafög gewährt wird, insbesondere, wenn Mieteinnahmen vorhanden sind. Verbindliche Auskunft dazu kann und darf nur das Bafög-amt geben.

Arbeitslosengeld dagegen wird in Deutschland immer unabhängig vom Vermögen gezahlt. Anders sieht es aus, wenn statt Arbeitslosengeld Hartz-IV gezahlt wird, dann muss das Haus erst verkauft werden -egal, ob es im Inland oder Ausland steht-.

Gruß
Uwe

Hallo Florian,

gut, dass Du Dir rechtzeitig solche Gedanken machst.

Ich würde an Deiner Stelle zunächst mal direkt mit der Stelle reden, die für das Bafög zuständig ist. Die können dann genau sagen, welches Einkommen und welches Vermögen zur Berechnung des Bafögs herangezogen wird.

Bei Arbeitslosigkeit wird auch eine Immobilie zum Vermögen gezählt, das zunächst verbraucht werden muss, bevor Hartz IV-Leistungen gezahlt werden. Erst ab einem Alter von über 50 Jahren muss eine Immobilie nicht mehr veräußert werden.

Es wird vermutlich nicht funktionieren, den Immobilienbesitz langfristig „geheim“ zu halten. Also besser klären, wie viel Bafög mit oder ohne Immobilie zu erwarten ist, wann das zinslose Darlehen zurückerstattet werden muss und wie viel Gewinn durch die ersparten Zinsen bzw. die Bafög-Leistungen tatsächlich entsteht. Das steht dann dem steuerlichen Effekt gegenüber, den die sofortige Übertragung erzeugt.

Vor allem ist es aber eine Frage der kurzfristigen Liquidität. Was nützt Dir oder Deinem Vater eine Steuerersparnis wenn Du dadurch während des Studiums Deine Miete nicht bezahlen kannst?

Hat das geholfen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Barbara