Warum kein Personalausweis für Ausländer?

Hallo!

Warum bekommen (EU)-Ausländer, die dauerhaft in Deutschland wohnen, und auch dort offiziell gemeldet sind, keinen Personalausweis? Das heißt, diese Personen müssen immer ihren Reisepass und die Meldebestätigung mitführen, um sich einwandfrei ausweisen zu können, oder?

Im Personalausweis gibt es allerdings ein Feld „Staatsangehörigkeit“. Das dient dann wohl nur dazu, dass sich der (deutsche) Personalausweisinhaber im Ausland als „deutsch zugehörig“ ausweisen kann, oder?

Danke im Voraus.

Grüße

/Reinhard

Hallo Reinhard,

vielleicht trägt das zur Klärung bei:

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:wgogyR7hx1…
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung

Viele Grüße
Eve*

Hallo,

Warum bekommen (EU)-Ausländer, die dauerhaft in Deutschland
wohnen, und auch dort offiziell gemeldet sind, keinen
Personalausweis? Das heißt, diese Personen müssen immer ihren
Reisepass und die Meldebestätigung mitführen, um sich
einwandfrei ausweisen zu können, oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html
der Anfang des Abs. 1 ist maßgebend (Deutsche im Sinne…)
Ausländer und auch EU-Ausländer sind nunmal keine Deutsche Personen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG…

Gruß von Sid

EU: Weil sie einen haben.
Hallo.

Warum bekommen (EU)-Ausländer, die dauerhaft in Deutschland wohnen und auch dort offiziell gemeldet sind, keinen Personalausweis?

Obwohl ich die anderen Antworten gelesen habe, erschließt sich mir Deine Frage nicht - 1. weil sid korrekt schreibt, dass man nun mal die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, um einen deutschen Pass besitzen zu dürfen (is doch logisch), und 2. auch speziell, warum Du auch nach EU-Bürgern fragst.

Wieso sollten EU-Bürger auch noch einen deutschen Perso bekommen, wenn sie doch alle einen Perso ihres Heimatlandes haben?! (Den haben sie nämlich - neben ggf. auch noch einem Reisepass, so wie bei deutschen Staatsangehörigen auch. Der sieht dem unseren auch meist recht ähnlich.)

Das heißt, diese Personen müssen immer ihren Reisepass und die Meldebestätigung mitführen, um sich einwandfrei ausweisen zu können, oder?

Nein, s.o. Ein EU-Perso ist ein in D anerkanntes Ausweisdokument. Du brauchst ja auch nur Deinen Perso mitnehmen, wenn Du in ein EU-Land reist, und brauchst nicht zwingend einen Reisepass (und schon gar keine Meldebescheinigung!). Was das angeht, sind die Vorschriften EU-weit (oder zumindest im Schengen-Raum, dem ja fast alle EU-Staaten angehören) gleich.
Außerdem besteht für EU-Bürger in der EU Freizügigkeit bzw. freie Niederlassungserlaubnis, so, als würden sie im Inland umziehen.

Gruß Conni

Links nachreich
Exemplarische Liste weltweiter Persos (inkl. einiger - hier relevanter - EU-Staaten):
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

EU-Freizügigkeit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freizügigkeit#Europäisc…

Darum kein Personalausweis für Ausländer!
Hallo

Warum bekommen (EU)-Ausländer, die dauerhaft in Deutschland
wohnen, und auch dort offiziell gemeldet sind, keinen
Personalausweis?

Sie haben doch schon einen von ihrem Heimatstaat. Warunm soll dieser aus seiner Pflicht entlassen werden, einen Personalausweis auszustellen? Und warum soll der aufnehmende Staat etwas beurkunden, auf das er keinen Einfluss hat bzw. nicht überprüfen kann, denn der EU-Staatsangehörige könnte schon längst aus seiner originären Staatsangehörigkeit entlassen worden sein?
Dir Frage wäre auch - wenn es die Möglichgkeit des Personalausweises für Ausländer gäbe (die des Reiseausweises für Ausländer existiert schon) - ob es um eine Freiwilligkeitsentscheidung des Ausweisinhabers handeln würde oder ob es obligatoriisch wäre. In Übrigen ist die Ausstellung eines Personaldokumentes an einen anderen Staatsangehörigen ein Eingriff in dessen Passhoheit.

Das heißt, diese Personen müssen immer ihren
Reisepass und die Meldebestätigung mitführen, um sich
einwandfrei ausweisen zu können, oder?

Nein, das stimmt nicht. Es gibt in Deutschland keinerlei Rechtsvorschrift, die es gebietet, sich ständig ausweisen zu können.

Im Personalausweis gibt es allerdings ein Feld
„Staatsangehörigkeit“. Das dient dann wohl nur dazu, dass sich
der (deutsche) Personalausweisinhaber im Ausland als „deutsch
zugehörig“ ausweisen kann, oder?

Ja

Gruss

Iru

lokaler eu-perso zählt im ausland nicht

Nein, s.o. Ein EU-Perso ist ein in D anerkanntes
Ausweisdokument. Du brauchst ja auch nur Deinen Perso
mitnehmen, wenn Du in ein EU-Land reist, und brauchst nicht
zwingend einen Reisepass (und schon gar keine
Meldebescheinigung!). Was das angeht, sind die Vorschriften
EU-weit (oder zumindest im Schengen-Raum, dem ja fast alle
EU-Staaten angehören) gleich.

da hast du recht. aber man sollte schon einen unterschied machen, zwischen ins ausland REISEN, und dort WOHNEN. und darum ging es dem ursprungsposter.

wenn ein eu-bürger in einem anderen eu-land lebt, bekommt er vom gastland eine art ausweis ausgestellt, das mitführen des gleichen ist, wenn ich mich nicht täusche pflicht, da der orginal „perso“ des heimatlandes an relativer gültigkeit im gastland verliert.

beispiel:
bolle zieht von berlin nach valencia.
zuerst muss bolle aufs amt um sich dort anzumelden.
er legt seine abmeldebescheinigung aus deutschland vor, und dann wird die neue adresse in valencia SOFORT in seinen deutschen perso eingetragen.

dann bekommt bolle von dort ein dokument, mit dem er zur polizei gehen muss.
dort wird geklärt, ob gegen ihn etwas vorliegt.
wenn er „blanco“ - also sauber ist, bekommt er nach etwa 2 wochen postalisch an seine adresse in valencia von der polizei die bestätigung.

damit muss er wieder aufs amt, und bekommt dann den - ich nenn es mal salopp - spanischen personalausweis für ausländer.

wird bolle aber einmal von der polizei kontrolliert, hat aber nur seinen deutschen perso dabei, indem seine adresse in valencia eingetragen ist, reicht dieser vom gesetz her NICHT aus.

denn vielleicht ist bolle ja illegal in spanien, weil er „dreck am stecken“ hat, die einem dauerhaften wohnsitz in spanien entgegenstehen. um dem zu entgehen, könnt er ja die negativbescheinigung nicht an das amt weitergeleitet haben.

das gleiche prozedere gilt natürlich auch für packo, der von sevilla nach paderborn umziehen will. dann bekommt packo von deutschland einen ausweis ausgestellt, den er mitführen muss.

gruß bruno

Hallo!

Das ist falsch, innerhalb der EU genügt immer der Personalausweis, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Ein EU-Staat darf nicht von Staatsangehörigen eines anderen EU-Staates einen Reisepass verlangen.

Etwas völlig anderes ist die sog. „Anmeldebescheinigung“, „Aufenthaltskarte“ oder „Daueraufenthaltskarte“ - dies sind nach geltendem EU-Recht Dokumente, die Mitgliedstaaten EU-Bürgern oder beg. Drittstaatsangehörigen vorschreiben dürfen, um das Aufenthaltsrecht zu dokumentieren (nicht ein solches zu begründen). Wieder etwas anderes ist der Lichtbildausweis für EU-Bürger, dieser ist immer fakultativ.

Gruß
Tom

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Hallo!

Außerdem besteht für EU-Bürger in der EU Freizügigkeit bzw.
freie Niederlassungserlaubnis, so, als würden sie im Inland
umziehen.

Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Es gibt kein unbedingtes Aufenthaltsrecht in anderen EU-Staaten.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist falsch, innerhalb der EU genügt immer der
Personalausweis, unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Ein
EU-Staat darf nicht von Staatsangehörigen eines anderen
EU-Staates einen Reisepass verlangen.

hab ich was anderes behauptet?

Etwas völlig anderes ist die sog.
„Aufenthaltskarte“ oder „Daueraufenthaltskarte“

hab ich doch auch geschrieben. nannte sie salopp: perso für eu-ausläönder, weil mir im moment das wort nicht einfiel. aber inhaltlich???

dies sind

nach geltendem EU-Recht Dokumente, die Mitgliedstaaten
EU-Bürgern oder beg. Drittstaatsangehörigen vorschreiben
dürfen, um das Aufenthaltsrecht zu dokumentieren

hab ich auch geschrieben (gähn)

mann mann mann, und das alles auf einem sonntag im bett, der so schön sein könnte

Hallo!

Naja wenn es dir am Sonntag zu anstrengend ist, musst du ja nichts schreiben.

Zitat: „da der orginal „perso“ des heimatlandes an relativer gültigkeit im gastland verliert“

das ist halt nunmal nicht richtig und einen Personalausweis für Ausländer gibts auch nicht. Reisepass und Personalausweis sind definierte Dokumente, deswegen ist das so genau.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo.

Außerdem besteht für EU-Bürger in der EU Freizügigkeit bzw.
freie Niederlassungserlaubnis, so, als würden sie im Inland
umziehen.

Nein, die Freizügigkeit für EU-Staantsangehörige gilt nur für den in § 2 FreizügG/EU genannten Personenkreis und deren Familienangehörigen in auf- bzw. absteigender Linie, evtl. auch die in § 4 genannten. Ansonsten sind sie Ausländer ohne besondere Vergünstigungen.

Gruss

Iru

Hallo,

das ist halt nunmal nicht richtig und einen Personalausweis für Ausländer gibts auch nicht.

Wobei zumindest Italien auch eine Carta d’Identá an Ausländer ausstellt (die gleiche, die auch Italiener bekommen), aber mit dem Aufdruck „Non valido per l’espatrio“ (nicht gültig im Ausland). Ob es auch andere Länder machen, weiss ich nicht. Ich halte es jedenfalls nicht für gut.

Gruss

Iru

Hallo Bruno,

beispiel:
bolle zieht von berlin nach valencia.
zuerst muss bolle aufs amt um sich dort anzumelden.
er legt seine abmeldebescheinigung aus deutschland vor, und
dann wird die neue adresse in valencia SOFORT in seinen
deutschen perso eingetragen.

das spanische Amt wird sich hüten, auf einen deutschen Personalausweis eine neue Adresse einzutragen, das ist Eingriff in die Hoheitsrechte der Ausstellungsbehörde.

Genauso wenig dürfen deutsche Behörden ausländische ID-Cards oder Pässe hinsichtlich der Adresse oder sonstigen Daten verändern.
Das ist dann Aufgabe der jeweiligen Konsulate oder Botschaften.

Gruß von Sid

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@Tom und Irubis
Danke für die Korrektur! Das war mir (und ich vermute vielen anderen auch) neu.

Gruß Conni

Hallo!

Spitzfindig muss ich sagen, das stimmt nicht ganz. Die deutsche Rechtslage ist in diesem Zusammenhang ähnlich wie die österreichische (und vermutlich die der meisten EU-Staaten) Rechtslage EU-rechtswidrig. Einfach deshalb, weil die nationalen Rechtsvorschriften die entsprechenden Tatbestände der EU-Freizügigkeitsrichtlinie abschreiben, aber vergessen, dass die Freizügigkeitsrichtlinie nicht taxativ ist.

Politischer Hintergrund ist, dass die entsprechende EuGH Judikatur extrem liberal und politisch unbeliebt ist (juristisch durchaus auch umstritten) - daher versucht man das unter den Teppich zu kehren.

Im Prinzip besteht ein Aufenthaltsrecht außerhalb dieser Vorschriften immmer dann, wenn ein EU-rechtlich gewährleistetes Recht nur dann wahrgenommen werden kann, wenn ein Aufenthaltsrecht besteht. Aktuelles Beispiel aus der EuGH-Judikatur: Ein Kind ist EU-Bürger und hat auf Grund der ArbeitnehmerfreizügigkeitsVO das Recht seine Schuldbildung in einem EU-Staat abzuschließen. Damit hat die Drittstaatsangehörige alleinerziehungsberechtigte Mutter automatisch auch ein Aufenthaltsrecht, da das Kind sonst sein Recht (ohne Anwesenheit der erziehungsberechtigten Mutter) nicht ausüben könnte (EuGH, Rs-C‑310/08, Ibrahim).

Das nur der Vollständigkeit halber:smile:

Gruß
Tom

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Hallo!

In Österreich gibts ja auch solche Ausweise, die sind aber als solche ausdrücklich bezeichnet und nicht als Personalausweise. Nicht sehr geschickt, wenn die Italiener da so eine Regelung haben, nach der man Ausweise leicht verwechseln kann, finde ich auch nicht gut.

Gruß
Tom