Was bedeutet Gleichstellungsantrag?

Hallo Ihr Lieben,

für meine Mam wird ein Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ausgefüllt.

Kann mir bitte mal jemand erklären, was das denn genau ist bzw. heißt?!

Lieben Gruß Netti

Hallo Annett,

für meine Mam wird ein Antrag auf Gleichstellung mit einem
schwerbehinderten Menschen ausgefüllt.

Kann mir bitte mal jemand erklären, was das denn genau ist
bzw. heißt?!

Wenn man einen Grad der Behinderung (GdB) von 30/40 % hat, kann man sich einem Behinderten mit einem GdB von 50 % gleichstellen lassen, um die Gleichen Rechte wie dieser zu erwerben (besserer Kündigungsschutz, mehr Urlaub etc.). Dem Antrag wird i.d.R. dann stattgegeben, wenn bei dieser Tätigkeit (=dieser Arbeitsstelle) die Einschränkung der Leistungsfähigkeit ähnlich wie für einen 50%GdBer ist.
Wenn deine Mutter im öffentlichen Dienst arbeitet ist dies uneingeschränkt positiv zu beurteilen. In der Privatwirtschaft ist die Wirkung zwiespältig. Im aktuellen Joib ist man besser geschützt. Sobald man aber wechselt, kann ein neuer AG davor zurückschrtecken jmd. anzustellen, der schon mal eine Gleichstellung durchgezogen hat.

Für den AG ist das einzig positive, dass er die Behindertenbeschäftigtenquote erfüllen kann, ansonsten kann er mit einem Schwerbehinderten schlechter manövrieren, da bei Kündigungen etc. eine staatl. Stelle eingeschaltet werden muss.

Ciao maxet.

Hallo maxet,

(besserer Kündigungsschutz,

Ja.

mehr Urlaub etc.).

Nein, bei Gleichgestellten nicht
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/s… (3)

„3) Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 125 (§ 125 regelt den Mehrurlaub) und des Kapitels 13 angewendet.“

Dem
Antrag wird i.d.R. dann stattgegeben, wenn bei dieser
Tätigkeit (=dieser Arbeitsstelle) die Einschränkung der
Leistungsfähigkeit ähnlich wie für einen 50%GdBer ist.

Mit der Leistungsfähigkeit hat das nicht nur zu tun. ->
„(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/s…

MfG

Hallo Xolophos,

diesen Artikel bzw. Link, habe ich auch gefunden, aber ehrlich gesagt nicht wirklich verstanden. Dieses „Bürokraten-Deutsch“ macht mich echt wahnsinnig.

So wie Maxet es beschrieben hat, DAS VERSTEHE ICH AUCH!!! An dieser Stelle vielen lieben Dank an Maxet!!!

Auch an Dich ein DANKE, für die Mühe und im Grunde hab ich es nun auch kapiert!!

Eure Netti

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Xolophos,

Hallo Annett,

diesen Artikel bzw. Link, habe ich auch gefunden, aber ehrlich
gesagt nicht wirklich verstanden. Dieses „Bürokraten-Deutsch“
macht mich echt wahnsinnig.

Tut mir leid mit dem Bürokratendeutsch. Eigentlich wollt ich nur korrigieren, dass maxet geschrieben hat, dass es (auch) Zusatzurlaub für Gleichgestellte gibt, was aber nicht der Fall ist (die §§ waren eigentlich sozusagen nur als Beweis für maxet).

MfG

Für den AG ist das einzig positive, dass er die
Behindertenbeschäftigtenquote erfüllen kann, …

Er spart dann eventuell Ausgleichsabgabe.

Gruß JoKu