Guten Tag,
auf eine Behördenentscheidung hin, deren Gegebenheit ich nicht als rechtmäßig sehe, möchte ich Widerspruch einlegen.
Es ist allerdings schon fast Ende der Frist (vier Tage vor Ende der 4 Wochen).
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Muss der Widerspruch mit einer Begründung versehen werden, um Erfolg zu haben?
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Kann man Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen? Wie schnell sollte sie nachgereicht werden? Wie ausführlich sollte sie sein?
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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Widerspruchs in der Regel (durchschnittlicher Erfahrungswert) und wer bearbeitet ihn (dieselbe Behörde?
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Ist der Widerspruch immer vor juristischen Auseinandersetzungen einzureichen?
Für zielführende und informative Antworten, die auf Erfahrungen basieren, wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß