Wie muß ein Parkausweis f Behinderte aussehen?

Wer kennt sich aus mit einem „Parkausweis für Behinderte“ ? Heute sind die normalen gehalten im EU-blau, meist ist irgendwo der Sternenkranz eingebracht. Schaut man genauer hin, sieht zwar doch fast jeder ein wenig anders anders aus, vor allem aus anderen Ländern, aber darum geht es hier eigentlich nicht.

Die Schwiegermutter einer Bekannten, die ich gelegentlich zum Arzt fahre (86 Jahre alt) hat einen aus ihrer zuständigen Behörde, der sieht aber schon sehr anders aus. Unterschiede, so aus dem Kopf zitiert:

Der blaue Parkausweis der EU heißt: „Parkausweis für Behinderte“, ist meist zeitlich limitiert, es gibt keine Angabe über den Behinderungsgrad, kein Foto.

Der von der Schwiegermutter heißt „Schwerbehindertenausweis“, gilt unlimitiert, der Behinderungsgrad ist eingetragen (50%), ein Foto ist drin und einiges mehr.

Kann man den auch als „Parkausweis“ zur Benutzung der Behindertenparkplätze verwenden, oder bin ich bisher nur nicht geschnappt worden? Auch im Ausland?

Danke für Hilfe Antal

Hallo, nein der SB-Ausweis ist kein PArkausweis. Er dient lediglich dazu zB. im Museum einen ermässigten Eintritt zahlen zu dürfen oder im Bus die Schulknder von den BEhindertensitzplätzen zu verjagen und dazu bei der entsprechenden Eintragung eine BEgleitperson kostenlos mitzunehmen etc.
Der SB-Ausweis wird bei allen Möglichen Behinderungs-Arten ausgestellt, die Art der BEhinderung wird dort auch eingetragen, da man dies bei manchen BEhörden braucht oder weil manche Vergünstigungen an die Art der Behinderung gebunden sind.

Der Behinderten-Parkausweis ist so etwas auf bestimmte Behinderungen beschränktes. DAher kann man den SB-Ausweis zwar zur Beantragung eines BEhindertenPArkausweises vorlegen, aber man kommt dennoch nicht umhin einen separaten Parkausweis zu beantragen. Wo das bei Euch in der GEgend gemacht wird, kann sicher das Ordnungsamt („Knöllchenabteilung“) mitteilen.
Also bisher Schwein gehabt
Gruß Susanne

Der SB-Ausweis wird bei allen Möglichen Behinderungs-Arten
ausgestellt, die Art der BEhinderung wird dort auch
eingetragen, da man dies bei manchen BEhörden braucht oder
weil manche Vergünstigungen an die Art der Behinderung
gebunden sind.

Völliger Unsinn. Im Schwerbehindertenausweis werden eingetragen: Name, Alter, Ausstellungsdatum, Grad der Behinderung, ab wann der Ausweis gültig ist, und ggfls. die Merkzeichen. Außerdem bei Befristung z. B. „10/2011“ als Gültigkeitsdauer (auf der Vorderseite) oder „unbefristet“.

Die festgestellten Behinderungen sind privatsache und wurden noch nie in einem Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Der blaue Parkausweis entspricht der EU-Norm und ist vereinfacht gesagt für Rollstuhlfahrer, Blinde und Menschen mit vergleichbaren Behinderungen.

Einige Bundesländer haben zusätzlich einen Parkausweis eingeführt, in Schleswig-Holstein ist er gelb. Damit hat man einige Parkerleichterungen, auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen darf man damit nicht parken.

Gruss

Andreas

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HAllo ich meinte doch dieses MErkzeichen, mir fiel nur der NAme nicht ein, eben ob GEhbehindert, Blind, Taub, Hilflos, BEgleitperson nötig…Eben wo es fehlt. Und einen Parkausweis gibts dann eben nur, wenn das passende Merkzeichen da ist. Von dem gelben in SH hab ich noch nie gehört, ich kenn nur den blauen, den bekommt man aber auch als Fahrer/PArker eines Behinderten, zB. auch eines Geistig behinderten (Hilflos + BEgleitperson) Kindes unabhängg ob es einen Rolli braucht oder nicht oder der BEhinderte bekommt einen, selbst wenn er selbst nicht Auto fahren kann/kein Auto hat, damit der jeweilige Fahrer ihn beim PArken hineinlegen kann.
Wozu denn da noch einen gelben?
Gruß
Susanne

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

Du solltest Dich wirklich informieren. Parkausweise für Behindertenparkplätze werden von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgegeben, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG = außergewöhnlich Gehbehindert oder „Bl“ = Blind vorgelegt wird.

Nix mit Merkzeichen „H“ oder „B“.

Der Gesetzgeber hat die Gewährung des Merkzeichens „aG“ auf die reine Geh- bzw. Bewegungsfähigkeit abgestellt. Diese Merkzeichen ist für Doppel- Ober- oder Unterschenkelamputierte, Querschnittsgelähmte und Behinderte mit vergleichbaren Erkrankungen. Die Betonung liegt auf doppelamputiert, der Verlust eines Beine führt in aller Regel nicht zur Zuerkennung des Merkzeichens aG.

Gruß

Andreas

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