Witwenpension, dringende Frage dazu!

Hallo,
meine Mutter hat eine dringende Renten/Pensions-Frage und ich
versprach ihr, diese Sache weiterzugeben, in der Hoffnung, das jemand
Rat geben kann.

Ich bekommen seit dem 01.01.02 Witwenpension. Mein Mann war beim AA und somit Bundesbeamter. Da er noch drei kleinere Renten bezog werden diese auf die Witwenpension angerechnet. Im April werde ich 65 und werde eine kleine Altersrente für mich bekommen.
Muß ich diese Rente bei dem Zentralamt in Nürnberg angeben und wird sie auch von der Pension abgezogen? Das ich die Altersrente beim Finanzamt angeben muß ist mir klar.

Danke für alle Hilfe im voraus!!

MfG
i.A. Burkhard Pfeifer

Hallo Burkhard,

angeben sollte deine Mutter die Rente auf jeden Fall ! Bei Beamten (und damit auch Pensionären) gilt das Alimentationsprinzip.

Das heisst (sehr vereinfacht ausgedrückt) der Dienstherr muss dafür sorgen, dass dem Beamten und seiner Familie eine seinem Amt angemessene Lebensführung möglich ist. Er kommt dieser Fürsorgepflicht durch Bezahlung einer Besoldung / Pension nach.

Ist nun ein Pensionär oder seine Witwe nicht auf dieses Geld angewiesen (weil zur Bestreitung des Lebensunterhalts andere Mittel, z.B. Rente oder eigenes Einkommen der Witwe zur Verfügung stehen ) wird die (Witwen-)Pension gekürzt.
Ab welcher und in welcher Höhe das passiert weiss ich allerdings nicht.
Das ist praktisch so, wie wenn du deinem Kind das Taschengeld kürzt oder streichst sobald es selbst was verdient…

Gruß

Heidi