Wohngeld - verstehe die Tabellen nicht

Hallo,

ich habe schon gegoogelt zum Thema Wohngeld und dabei allerhand gefunden, aus dem ich nicht schlau werde.

Da gibt es „Mietenstufen“, wofür sind die gut? Muss man diesen Betrag auf alle Fälle selbst zahlen? Oder was hat es damit auf sich?
Und woher weiß man, in welche Mietenstufe die Gemeinde, in der man lebt, nun gehört?

Dann ist da von einem Mindesteinkommen die Höhe. Wie hoch wäre dies? Wenn man weniger verdient, hat man dann Pech gehabt und das Wohngeld wird wieder gestrichen? … Wie weist man das Einkommen bei freiberuflicher Tätigkeit nach - mit der Steuererklärung?

Gelten für Wohngeld die gleichen Voraussetzungen wie für Hartz IV, d.h. darf man kein Vermögen haben? Bis jetzt habe ich keine derartige Einschränkung gefunden, aber die Logik würde eigentlich verlangen, dass man nicht vermögend sein darf, um Wohngeld zu beantragen.

Kompliziert. Wenn jemand eine Seite kennt, auf der die Regelungen für NRW sinnvoll zusammengefasst sind, würde mich das auch freuen.

Schöne Grüße

Petra

Guten Morgen,

auf Google klicken , dann auf " Wohngeld-Rechner" klicken. Dann nur alles ausfüllen, am Ende kommt dann die Summe raus, die du bekommst.

lisa

Hallo,

Da gibt es „Mietenstufen“, wofür sind die gut?
Und woher weiß man, in welche Mietenstufe die Gemeinde, in der
man lebt, nun gehört?

Durch die Mietstufen werden Gegenden mit hohen Mieten (z.B. München) und Gegenden mit niedrigen Mieten (z.B. Dorf in Brandenburg) unterschiedlich behandelt.

Dann ist da von einem Mindesteinkommen die Höhe. Wie hoch wäre
dies? Wenn man weniger verdient, hat man dann Pech gehabt und
das Wohngeld wird wieder gestrichen?

Mindesteinkommen muss im Prinzip über den Hatz4-Satz liegen - sonst würde man ja Hartz4 bekommen, wo eine Art Wohngeld schon mit drin ist.

Wie weist man das
Einkommen bei freiberuflicher Tätigkeit nach - mit der
Steuererklärung?

Ja.

Gelten für Wohngeld die gleichen Voraussetzungen wie für Hartz
IV, d.h. darf man kein Vermögen haben?

Nein, man darf Vermögen haben.

Beatrix

Hallo Beatrix,

danke für deine Antwort. Ich komme leider erst jetzt dazu, wieder hier reinzuschauen.

Durch die Mietstufen werden Gegenden mit hohen Mieten (z.B.
München) und Gegenden mit niedrigen Mieten (z.B. Dorf in
Brandenburg) unterschiedlich behandelt.

So etwas habe ich mir schon gedacht, aber was bedeutet es konkret? Sagen wir, Gemeinde XY gehört zur Mietenstufe III und eine Einzimmewohnung darf dort - ich habe die Zahlen jetzt nicht im Kopf - EUR 300,- kosten. Was passiert, wenn sie EUR 303,- kostet? Sagt dann das Amt, „wer das Geld so zum Fenster hinauswirft, der bekommt gar kein Wohngeld“, oder eher, „na gut, bis EUR 300,- unterstützen wir dich, aber die EUR 3,- zahlst du schön selber“?

Dann ist da von einem Mindesteinkommen die Höhe. Wie hoch wäre
dies? Wenn man weniger verdient, hat man dann Pech gehabt und
das Wohngeld wird wieder gestrichen?

Mindesteinkommen muss im Prinzip über den Hatz4-Satz liegen -
sonst würde man ja Hartz4 bekommen, wo eine Art Wohngeld schon
mit drin ist.

Ok, aber wenn man „vermögend“ ist, bekommt man ja kein Hartz IV. Und wenn man aufgrund Zeitmangels auch das vorgeschriebene Mindesteinkommen nicht erreicht, dann bekommt man auch kein Wohngeld? Ist das so richtig?

Schöne Grüße

Petra

P.S. Ich bin jetzt eine Weile weg
P.S. Damit sich niemand wundert: Ich bin nächste Woche weg und kann wohl erst übernächste Woche wieder reinschauen, ob sich hier noch etwas getan hat.

Schöne Grüße

Petra