Was ein Flurstück ist, weiss ich …
Was ich nicht weiss ist, nach welchen Kriterien, Regeln, Richtlinien, Gesetzen bzw. Verordnungen sich ein Katasteramt richten muss, um einen Antrag auf Zerlegung eines Flurs in zwei zu genehmigen bzw abzulehnen.
Sind z.B. Mindestmaße erforderlich oder eine belastbare Begründung für den Antrag und hier vielleicht auch nur bestimmte Gründe zulässig oder muss ein Flur einer bestimmten Nutzung unterliegen oder kann er brach liegen usw.
Kann mir jemand diese Regeln nennen oder mir sagen, wo man diese nachlesen kann oder hat das Katasteramt Narrenfreiheit ?
Beim Katasteramt macht es keinen Sinn nachzufragen, weil die sich wohl kaum selbst ans Messen liefern werden.