Zerlegung eines Flurstücks in Wohngegend mit Grenzbebauung

Was ein Flurstück ist, weiss ich …

Was ich nicht weiss ist, nach welchen Kriterien, Regeln, Richtlinien, Gesetzen bzw. Verordnungen sich ein Katasteramt richten muss, um einen Antrag auf Zerlegung eines Flurs in zwei zu genehmigen bzw abzulehnen.

Sind z.B. Mindestmaße erforderlich oder eine belastbare Begründung für den Antrag und hier vielleicht auch nur bestimmte Gründe zulässig oder muss ein Flur einer bestimmten Nutzung unterliegen oder kann er brach liegen usw.

Kann mir jemand diese Regeln nennen oder mir sagen, wo man diese nachlesen kann oder hat das Katasteramt Narrenfreiheit ?

Beim Katasteramt macht es keinen Sinn nachzufragen, weil die sich wohl kaum selbst ans Messen liefern werden.

Re: Blick in die Gesetze hilft…:smile:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3…

Herzlichen Dank für den Link.

Es mag mir vielleicht an Talent mangeln oder vielleicht habe ich eine falsche Erwartung, aber vorerst ist es mir nicht gelungen auf der Seite Regelungen ausfindig zu machen, denen ich die Kritirien usw. zu einer Flur-Zerlegung entnehmen kann.

Haben Sie vielleicht noch einen Tipp, wo ich dort genau fündig werden kann ?

Hallo

Warum sollten die sich ans Messer liefern? Warum Angst vorm Nachfragen?
Natürlich hat das Katasteramt keine Narrenfreiheit und i.d.R. sind noch weitere Behörden involviert.

Wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt, dann ist z.B. auch zwingend die Bauaufsichtsbehörde mit im Spiel > Teilungsantrag: >Formularbeispiel

http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__19.html
(2) Durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen (z.B.Maß der zulässigen Bebauung GRZ/GFZ).

Es dürfen auch sonst keine Verhältnisse entstehen, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zuwider stehen > z.B. Landesbauordnung (z.B. Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften)
Ggf. sind dann noch weitere Anträge zu stellen z.B. Baulast, Abweichungs-/Ausnahmeanträge usw.

I.d.R. ergeben sich aus den Vorschriften Mindestmaße des bereits bebauten Grundstücks.

Das Verfahren ist z.B. hier beschrieben:
http://www.vermessungsbuerorossie.de/Informationen/T…
Am besten man sucht sich einen Vermessungsingenieur, der auch gleich die notwendigen Unterlagen erstellt.

Grüsse Rudi

Hallo,
falls du Antworten haben willst, wende ich an einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ( sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie das Katasteramt).
Aber Vorsicht:
In unserem Bundesland wurde es früher öfter angewandt um durch dir Hintertür eine Baugenehmigung zu erhalten.

grusspeke