Arbeitsrecht: Diskriminierung von Diabetikern

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

meiner Freundin wurde die Ausbildung zur Krankenschwester von der untersuchenden Klinikärztin auf Grund ihres Diabetes verwehrt.

Ist dies überhaupt mit der europäischen und deutschen Gesetzgebung konform und überhaupt möglich, einen Ausbildungsplatz trotz optimaler Eignung nur auf Grund einer leichten Diabetes Typ 1 verwehrt zu bekommen?

LG
Arnold Schumacher

Hallo Herr Schmacher,
tut mir leid… aber das weiß ich nicht.
Grüße
RN

hallo,
über ein berufsverbot bestimmen auch die gewerbeaufsichtsämter und übergreifende gesetze.
ihr solltet euch mal beim gewerbeaufsichtsamt erkundigen, ob dieser sachverhalt eine absage gerechtfertig.
gleichzeitig glaube ich jedoch nicht, dass man deiner freundin direkt gesagt hat, dass ihr krankheit an der absage die alleinige schuld trägt.
da lässt sich immer auch noch eine andere begründung finden.

gruß,
nils

Hallo Arnold,
leider kenne ich mich damit gar nicht aus.
Ich hoffe, ihr findet jemanden, der euch helfen kann. Wobei natürlich eine schriftliche Jobablehnung oftmals nicht mit einer Krankheit begründet wird.
VG
Kerstin

Hallo Arnold,
rein rechtlich kann eine Klinikärztin oder ein Betriebsarzt vor Einstellung, bzw. vor einem Ausbildungsvertrag die Befähigung überprüfen und ggf. eine entsprechende Empfehlung (Zusage oder Ablehung) aussprechen.

Es ist sicherlich hart wenn nur aufgrund einer Erkrankung ein Ausbildungsplatz verwehrt wird.

Allerdings ist Diabetes für den Beruf einer Krankenschwester leider wirklich nicht optimal. Bei der heutigen (oft miserablen) Personalstärke in Krankenhäusern kommt es immer öfter vor, daß auch Auszubildende - zumindest gegen Ende der Ausbildung - auch einmal allein auf einer Station arbeiten müssen. Spätestens wenn die Ausbildung beendet ist, muß im Schichtdienst und/oder Nachdienst sehr oft allein gearbeitet werden.
Bei Diabetes besteht aber immer zumindest die Gefahr, das Bewußtsein zu verlieren, was in dem Beruf unabsehbare Folgen haben kann.

Gegen diese Entscheidung wirst du leider nichts machen können. Wenn es aber trotzdem ihr Traumberuf ist würde ich persönlich es einfach weiter versuchen. Allerdings bereits in der Bewerbung auf die Erkrankung hinweisen. Wenn es dann zu einem Vorstellungsgespräch kommt, sieht die Sache schon sehr viel besser aus.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
Ernst

@Ernst:

Das mag ja sein, aber meine Freundin hat ihr leichtes Diabetes sehr gut im Griff! Außerdem macht Sie die Ausbildung nur als Übergangsstation für ein Pflegemanagement Studium, wonach sie nicht mehr im Schichtdienst arbeiten würde.

Erst in Kombination mit einer Ausbildung zur Krankenschwester sind die Einstellungschancen in diesem Bereich jedoch sehr gut, weshalb ein sofortiges Studium für Sie nicht in Frage kam. Aber auch für ein sofortiges Studium ist es nun zu spät, da die ärztliche Eignungsuntersuchung sehr spät angesetzt wurde und Sie Meldefristen überschritten hat.

Die Ausbildungen andererorts haben auch schon begonnen bzw. sie hat sich nachträglich auf die Nachrückerliste setzen lassen, aber die Chancen sind minimal noch in dieses Ausbildungsjahr 09 einzusteigen.

D.h. Sie steht vor dem Nichts, obwohl Sie sich sehr früh gekümmert hat, viele Ausbildungsstellen hatte, lange im Pflegeheim einen härteren Job als man ihn als Krankenschwester macht gemacht hat und schon immer wusste welche Richtung Sie einschlagen wollte.
Sogar ihr Fachabi ist im medizinischen Bereich abgeschlossen worden und nun das.

Finanzieller Schaden (vom psychischen ganz zu schweigen):

1 Jahr lang kein Kindergeld, Job gekündigt und umsonst auf Wohnungssuche gegangen.
Wie hier mit dem Leben junger Menschen umgegangen wird, die sich bemühen alles Richtig zu machen, ist unter aller Sau.

Der Gesundheitscheck hätte viel früher stattfinden müssen, damit Sie noch eine Chance auf einen Wechsel hat. und man hätte ihr trotz ihrem Diabetes nicht so große Hoffnung machen sollen, das es kein Problem darstellt und es nur Probleme gibt, wenn jemand adipös also stark übergewichtig ist.

Gut das es Rechtsschutz-Versicherungen gibt und man sich nicht alles gefallen lassen muss. Das gibt eine Klage auf Diskriminierung und Schadenersatz und wenn der Europäische Gerichtshof sich damit beschäftigen muss!!!

Hallo Arnold,
es tut mir leid, dir darauf keine Antwort geben zu können. Mir ist allerdings auch nicht bekannt, dass eine Diabetes zur Vewehrung eines Ausbildungsplatzes führen kann.
p.s.: ich habe nur mal gegooglet und finde die Seite : www.diabetes-forum.com recht aussagekräftig. Vielleicht könnt ihr dort ja noch weitersuchen.

Gruß
Anja

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

meiner Freundin wurde die Ausbildung zur Krankenschwester von
der untersuchenden Klinikärztin auf Grund ihres Diabetes
verwehrt.

Ist dies überhaupt mit der europäischen und deutschen
Gesetzgebung konform und überhaupt möglich, einen
Ausbildungsplatz trotz optimaler Eignung nur auf Grund einer
leichten Diabetes Typ 1 verwehrt zu bekommen?

LG
Arnold Schumacher

Hallo, Arnold Schumacher,
im Prinzip NEIN. Leider kenne ich die näheren Umstände nicht. Wenn deine Freundin die Absage schriftlich hat, sollte sie vor dem Arbeitsgericht klagen, denn eine Diabetes schränkt die Arbeitskraft nicht ein. Allerdings, wenn sie den Prozess gewinnt (er ist auch noch kostenpflichtig), hat sie natürlich einen denkbar schlechten Start ins Berufsleben. Trotzdem wünsche ich alles Gute.
Mit freundlichem Gruß
stinadina

natürlich darf niemand diskriminiert werden und z. B. wegen einer Erkrankung nicht eingestellt werden AUSSER diese Erkrankung ist ein Hinderniss. Man muss ja für jede Ausbildung vorher ein ärztliches Attest bringen,dass man körperlich auch geeignet ist. Ich bin kein Mediziner, aber die Ablehnung kann nur auf diesem Weg begründet sein ohne dass sie diskriminierend ist. Also wenn man der Ansicht/Überzeugung ist, dass die Erkrankung die Ausübung des Berufes unmöglich macht, erschwert oder zu einer gesundheitlichen Gefährdung führt. Als Beispiel: Ich habe Diabetes, muss regelmäßig Insulin erhalten. Es könnte nun gefährlich sein, wenn ich allein Nachtdienst mache und auf Grund falscher Medikamentierung bewußtlos werde. Damit wären alle Patientendie ich betreue ebenfalls in Gefahr. Wie gesagt, dass ist jetzt nur mal so gesponnen, ich kenne mich mit Diabetes nicht aus.
Meine Empfehlung: Begrüdung schriftlich verlangen, Arzt aufsuchen und um ein Attest unter dem Gesichtspunkt der Eignung für diese Ausbildung bitten. Sagt der (schriftlich) es ist alles ok, dann würde ich zur Ärztekammer gehen, die für die Ausbildung zuständig ist und Beschwerde/Widerspruch einlegen.

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