Bekomme ich nach meiner Ausbildung Alg?

Hallo,
ich habe schon einige Fragen hier nach einer Antwort durchgeguckt, aber nichts passendes gefunden.
Ich bin Mitte Januar 2011 mit meiner Ausbildung fertig. Mein Betrieb würde mich auch für mindestens ein halbes Jahr übernommen, jedoch werde ich das Angebot ausschlagen. Werde nach der Ausbildung meinen Zivildienst ableisten und danach ein Studium beginnen.
Habe ich in der Zeit zwischen Ende der Ausbildung am 15.1.2011 und Beginn des Zivildienstes am 1.4.2011 Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ich habe ehrlich gesagt keinen Schimmer. Bin damals relativ nahtlos übergagangen zum Studium. Aber mein Gefühl sagt mir das Vaddi-Staat sich nich hängen lässt. Entweder du bekommst was oder deine Eltern müssen Unterhalt zahlen etc…

lg,

tom

Habe ich in der Zeit zwischen Ende der Ausbildung am 15.1.2011
und Beginn des Zivildienstes am 1.4.2011 Anspruch auf
Arbeitslosengeld?

Hallo Absolutvod,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war innerhalb der letzten 2 Jahre, bevor man Arbeitslosengeld beantragt.
Das gilt auch bei einer betrieblichen Ausbildung.
Das Problem im beschriebenen Sachverhalt ist jedoch, dass die Übernahme in eine Anstellung nach der Ausbildung ausgeschlagen werden soll.
Teilt der Arbeitgeber dies der Agentur für Arbeit mit, kann es zum Eintritt einer Sperrzeit von 12 Wochen kommen.

Viele Grüße, SweetAngel1801

Hallo,
das mit dem Arbeitslosengeld ist eine Sache für sich. Ich kann Dir nur dringend raten, das Du normalerweise verpflichtet bist jede erdenkliche Möglichkeit warzunehmen um nicht Alg. sowie Hilfen annehmen zu müssen. Das heist offiziel das Du dem Jobangebot Deines ehemaligen Ausbildungsbetriebes bei leistungsgerechter Bezahlung nachkommen musst!
Tust Du dies nicht kriegst Du nicht gerade spassige Sanktionen! Also Vorsicht!!
Nun zur Hauptfrage: Das Alg. 1 würdest Du selbstverständlich erhalten. Ganz Abgesehen von erweiterten Sachbezügen wie ggf. Wohngeldzuschüssen etc. je nach Lebenssituation.

Hoffe konnte helfen :wink:

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Ich bin zwar Expertin für ALG II (Hartz IV) und nicht für ALG I, aber ich denke Du hast einen Anspruch, wenn Du eine betriebliche Ausbildung machst und eine normale Ausbilungsvergütung vom Betrieb bekommst. Nach einer zweijährigen oder längeren Ausbildung hast Du einen Anspruch auf 12 Monate ALG I, in Höhe von 60% des Durchschnittswertes Deines Ausgbildungsgeldes der letzten 3 Ausbildungsmonate.
Wenn das Arbeitsamt aber Wind davon bekommt, dass Du das Angebot zur Weiterbeschäftigung bis Zivildienstbeginn ausgeschlagen hast und sie Dir somit unwirtschaftliches Verhalten nachweisen können, gibts nix!
Zum ALG I das recht niedrig sein dürfte kannst Du in jedem Falls Wohngeld benatragen, falls Du vorher schon eine eigene Wohnung hattest.

Hallo,
im Regelfall bekommst du Arbeitslosengeld I, aber du hast die Verlängerung in Deinem Betrieb, der dich für ein halbes Jahr anstellen wollte ausgeschlagen, nun kommt es auf das Arbeitsamt an, kann sein, das die dich für ein viertel Jahr sperren, weil du das Arbeitsangebot abgelehnt hast.
Ich würde an Deiner Stelle nichts erwähnen, daß die dich evtl. für ein halbes jahr angestellt hätten, sonst könnte das oben erwähnte passieren. Hauptsache vom Betrieb kommt keine diesbezügliche Mitteilung an das Arbeitsamt, denn die müssen, eine Verdienstbescheinigung aussgtellen, um deine Bezüge zu berechnen. Wenn eine Nachfrage kommen sollte, stellst du dich dumm und sagst, das hättest du nicht gewußt.
Kann aber auch sein, das die nichts schreiben.
Aber zustehen tut es dir auf jedenfall.
Ich weiss nicht wie alt du bist, aber bis 25 Jahre steht dir auch das Kindergeld noch zu - mußt es nur weiter beantragen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Viel Glück
gold-marie

Hallo absolutvod,

ich kann Dir bei Deiner Frage leider nicht weiterhelfen. In diesem Sachgebiet kenne ich mich nicht aus. Da Du aber zwischen dem Ende Deiner Ausbildung und dem Beginn des Zivildienstes keiner Tätigkeit nachgehen willst, könnte es mit ALG schwierig werden. Es ist bestimmt einfacher vorerst in Deinem Betrieb weiterzuarbeiten als ALG zu beantragen. Meine Tochter ist gerade dabei zu Ihrem geringen Verdienst eine Aufstockung für ALG zu beantragen. Es ist Wahnsinn, was das für Anträge sind und welche Unmenge an Unterlagen beizubringen sind. Also überlege es Dir noch mal, ob Du wirklich ALG beantragen willst. Beim Arbeiten wirst Du mit Sicherheít nicht dümmer, man lernt immer etwas dazu.

Liebe Grüße

Carmen

Hallo,
ich bin kein Spezialist für ALG I. Jedoch kannst du davon ausgehen, dass, wenn du nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses keine Anstellung erhälst, Anspruch auf ALG I hast (60 % des bisherigen Einkommens). Jedoch hat nur der Anspruch auf diese Leistung, der sich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. D.h. Vorstellungsgespräche auf durch die Agentur angebotene freie Stellen. Neben dem ALG I besteht auch Anspruch auf Wohngeld.
mfg

Hallo,

grundsätzlich besteht schon ein Anspruch auf Alg I. Zwar schlägst Du das Angebot der Übernahme aus, aber Du machst dafür Zivildienst. Auch das muss ja gemacht werden. Stelle bitte rechtzeitig den Antrag auf Alg I.
Liebe Grüße
Marion