Hauptschulabschluß in mittlere Reife umwandeln

Hallo zusammen,

ich habe bei meiner Berufsschule nachgefragt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen qualifierenden Hauptschulabschluß mit erfolgreicher Berufsausbildung in einen Realschulabschluß umzuwandeln.

Ich brauche die mittlere Reife für eine Weiterbildung.

  1. Quali min. 2,5 im Schnitt
  2. min. eine 3 in Englisch auf der Hauptschule
  3. Berufsschule min 2,5 im Schnitt

Bis auf die 3 in Englisch von der Hauptschule erfülleich die Voraussetzungen.

Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch (einige Jahre später) eine Prüfung nur für Englisch abzulegen, die mir min. eine 3 in Englisch (Hauptschule) attestiert?

Denn nur mit einer Bescheinigung für Englisch, bekomme ich von meiner ehemaligen Berufsschule eine Gleichstellungsbescheinigung zur mittleren Reife.

Viele Grüße und Danke - Spielplan

Hallo,
ich denke mal nicht. Du könntest dich schließlich ja auch in den anderen Fächern sehr verschlechtert haben, ohne dir jetzt irgendetwas unterstellen zu wollen. Ich würde mich allerdings an deiner Stelle zur besseren Absicherung an das Schulamt oder so wenden. Die können die garantiert besser helfen.
Aber mal ehrlich, wenn das so einfach wäre…naja, den Rest kannst du dir sicherlich denken. :smile:
VG

Hallo, dem Begriff „Quali“ nach bist du in Bayern beheimatet. Solche Fragen sind länderspezifisch. Frag doch am besten in deinem Bundesland nach (Berufsschule, Schulbehörde, Arbeitsagentur). Dort kann man dir bestimmt weiterhelfen.
Alles Gute - ich drück dir die Daumen.

Ludwig

Hallo!

Meines Erachtens ist es das Einfachste, nur im Fach Englisch als „Externer Prüfling“ den Quali nachprüfen zu lassen. Gezielte Englisch-Aufbaukurse werden über jede VHS angeboten (auch in unterschiedlichen Anfangs-Niveaustufen). Die Anmeldefristen für den externen Quali sind an jeder Hauptschule zu erfragen. (Sie liegen immer so um Anfang April rum). Sollte dann die Prüfungsnote eine 3,0 oder besser sein, ist das Ziel dann erreicht.

Hallo Spielplan,
deine Frage ist sehr speziell und ich denke, dass du dich damit an das für dich zuständige staatliche Schulamt, oder zumindest an eine Berufsschule wenden musst. Außerdem glaube ich, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem ein wenig weiterhelfen,

viele Grüße und viel Erfolg,

andreuzza

Hallo Spielplan,
deine Frage ist sehr speziell und ich denke, dass du dich damit an das für dich zuständige staatliche Schulamt, oder zumindest an eine Berufsschule wenden musst. Außerdem glaube ich, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem ein wenig weiterhelfen,

viele Grüße und viel Erfolg,

andreuzza.

Hallo Spielplan,
deine Frage ist sehr speziell und ich denke, dass du dich damit an das für dich zuständige staatliche Schulamt, oder zumindest an eine Berufsschule wenden musst. Außerdem glaube ich, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Ich hoffe, ich konnte dir trotzdem ein wenig weiterhelfen,

viele Grüße und viel Erfolg,

andreuzza…

Hallo Spielplan,

ich glaube, das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Bei uns in Bayern kannst du die Englisch-3 auch an der Berufsschule nachweisen. Also, wenn du im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine 3 hast, dann geht die auch.
Falls du nicht aus Bayern bist, weiß ich leider nicht, ob das auch bei euch gilt.
Viel Erfolg!
Angi

ACHTUNG, GILT SO NUR IN BAYERN

Mit einer Ausbildung und gleichzeitigem Besuch der Berufsschule gibt es zwei Möglichkeiten, den Mittleren Schulabschluss zu bekommen:

QUALIFIZIERTER BERUFLICHER BILDUNGSABSCHLUSS (QUABI)

Voraussetzungen für den QUABI sind:

• der qualifizierende Hauptschulabschluss (QUALI)
• Abschluss der Berufsausbildung (Kammerzeugnis) mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser
• befriedigende Englischkenntnisse*

Das Zeugnis über den QUABI wird von der Hauptschule ausgestellt, an der der QUALI erworben wurde. Da der QUABI eine bayerische Regelung ist, kann nicht garantiert werden, dass andere Bundesländer diesen Abschluss anerkennen!

MITTLERER SCHULABSCHLUSS DER BERUFSSCHULE (MSB)

Voraussetzungen für den MSB sind:

• Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule) mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,50 (die Note in Sport wird nicht mitgerechnet)
• erfolgreicher Berufsabschluss
• befriedigende Englischkenntnisse*

Der Abschluss wird von Amts wegen vergeben, wenn nicht bereits ein mittlerer Schulabschluss vorliegt. Schüler, die bereits einen mittleren Schulabschluss besitzen, können auf Antrag diesen Abschluss bestätigt bekommen. Die Berechtigungen gelten bundesweit, da dieser Abschluss von der KMK ausgeht. Auf Antrag kann dieser Abschluss auch rückwirkend von der zuletzt besuchten Berufsschule bestätigt werden.

* Die geforderten Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch die Note „befriedigend“

• im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss),
• im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch 1. Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art,
• im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse (§ 41 Abs. 5 VSO), d.h. Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Anmeldungen bis zum 1. März an der Hauptschule, in deren Sprengel der Schüler wohnt),
• im Abschlusszeugnis der Berufsschule bzw. Berufsfachschule im Pflicht- oder Wahlfach Englisch (im Wahlfach muss der Leistungsstand den Anforderungen des Pflichtfaches entsprechen),
• außerdem durch ein vom Kultusministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat, so z.B. das Fremdsprachen-Zertifikat Englisch. Diese Zertifikatsprüfung wird an Berufsschulen und Be¬rufsfachschulen je nach Berufsgruppe in drei Niveaustufen angeboten. Die Niveaustufe ist für die Zuer¬kennung ohne Belang, die freiwillige Teilnahme aller anderen Berufsschüler ist möglich. (KMS vom 21.2.2001, VII/4-S9610-I-7/16735).

In Fällen besonderer Härte kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch gewählt werden (Art. 11 BayEUG, Absatz 2, Satz 2). Die Entscheidung trifft die zuständige Regierung. Ein Fall besonderer Härte liegt im All¬gemeinen vor, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller erst nach der fünften Jahrgangs¬stufe in eine deutsche Schule eingetreten ist und vom Unterricht in Englisch befreit war.