ACHTUNG, GILT SO NUR IN BAYERN
Mit einer Ausbildung und gleichzeitigem Besuch der Berufsschule gibt es zwei Möglichkeiten, den Mittleren Schulabschluss zu bekommen:
QUALIFIZIERTER BERUFLICHER BILDUNGSABSCHLUSS (QUABI)
Voraussetzungen für den QUABI sind:
• der qualifizierende Hauptschulabschluss (QUALI)
• Abschluss der Berufsausbildung (Kammerzeugnis) mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser
• befriedigende Englischkenntnisse*
Das Zeugnis über den QUABI wird von der Hauptschule ausgestellt, an der der QUALI erworben wurde. Da der QUABI eine bayerische Regelung ist, kann nicht garantiert werden, dass andere Bundesländer diesen Abschluss anerkennen!
MITTLERER SCHULABSCHLUSS DER BERUFSSCHULE (MSB)
Voraussetzungen für den MSB sind:
• Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule) mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,50 (die Note in Sport wird nicht mitgerechnet)
• erfolgreicher Berufsabschluss
• befriedigende Englischkenntnisse*
Der Abschluss wird von Amts wegen vergeben, wenn nicht bereits ein mittlerer Schulabschluss vorliegt. Schüler, die bereits einen mittleren Schulabschluss besitzen, können auf Antrag diesen Abschluss bestätigt bekommen. Die Berechtigungen gelten bundesweit, da dieser Abschluss von der KMK ausgeht. Auf Antrag kann dieser Abschluss auch rückwirkend von der zuletzt besuchten Berufsschule bestätigt werden.
* Die geforderten Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch die Note „befriedigend“
• im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss),
• im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch 1. Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art,
• im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse (§ 41 Abs. 5 VSO), d.h. Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Anmeldungen bis zum 1. März an der Hauptschule, in deren Sprengel der Schüler wohnt),
• im Abschlusszeugnis der Berufsschule bzw. Berufsfachschule im Pflicht- oder Wahlfach Englisch (im Wahlfach muss der Leistungsstand den Anforderungen des Pflichtfaches entsprechen),
• außerdem durch ein vom Kultusministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat, so z.B. das Fremdsprachen-Zertifikat Englisch. Diese Zertifikatsprüfung wird an Berufsschulen und Be¬rufsfachschulen je nach Berufsgruppe in drei Niveaustufen angeboten. Die Niveaustufe ist für die Zuer¬kennung ohne Belang, die freiwillige Teilnahme aller anderen Berufsschüler ist möglich. (KMS vom 21.2.2001, VII/4-S9610-I-7/16735).
In Fällen besonderer Härte kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch gewählt werden (Art. 11 BayEUG, Absatz 2, Satz 2). Die Entscheidung trifft die zuständige Regierung. Ein Fall besonderer Härte liegt im All¬gemeinen vor, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller erst nach der fünften Jahrgangs¬stufe in eine deutsche Schule eingetreten ist und vom Unterricht in Englisch befreit war.