Probleme mit der Bafög-Zahlung

Hallo, ich habe folgende Probleme mit dem Bafög meiner Töchter und hoffe, dass mir jemand hilfreiche Hinweise geben kann:
Meine eine Tochter macht derzeit ein Studium an einer sogenannten Elite-Uni und im Rahmen dieses Studiums ein Pflicht-Auslandssemester in Madrid. Sie ist aber ganz normal an der deutschen Uni eingeschrieben und hat auch ganz normal ihr Bafög beantragt, dabei aber mit erwähnt, dass sie im Rahmen des Studiums für 12 Wochen in Madrid ist. Bevor sie dort Ihr Studium begann, hat sie bereits ein Auslandssemester in Paris absolviert, für dass sie Auslandsbafög erhielt. Nun teilt ihr das Bafög Amt mit, dass ihr für die 3 Monate kein Bafög zusteht, da sie ja im Ausland ist und vor zwei Jahren schon mal Auslandsbafög erhaltn hat. Das kann doch nicht war sein. Ich bin alleinerziehend, mein Gehalt liegt kurz über dem Existeenzminimum, der Vater meiner Kinder zahlt keinen Unterhalt, meine Tochter bekommt sonst ffast den Höchstsatz an Bafög. Im Ausland müssen wir alle Kosten allein tragen - Reisekosten, Unterkunft, alles - und dann streichen die uns noch das Bafög. Was kann man dagegen machen?

Ein anderes Problem habe ich mit dem Schülerbafög meiner anderen Tochter. Sie hat sich nach dem Abitur eine Ausbildungsstelle als Diätassistentin gesucht, die am anderen Ende der Stadt liegt wie unsere Wohnung. Sie hatte die Schule im Inteernet gesucht, sich dort beworben und ist angenommen worden. Um nicht jeden Tag den langeen Schulweg zu haben, hat sie sich ein Zimmer bei Bekannteen von uns geemietet, wo sie von Montag bis Freitag wohnt. Dafür bekam sie in ihrem ersten Ausbildungsjahr den erhöhten Bafög-Satz. Jetzt im zweiten Ausbildungsjahr fragt das Bafög-Amt, sie solle nachweisen, dass sie sich an der medizinischen Fachschule, die näher an unserer Wohnung liegt, beworben hat und gegf. die Ablehnung vorlegeen. Da sie sich dort nicht beworben hat und auch nicht abgelehnt wurde, steht ihr nun nur noch der niedrigere Bafög-Satz zu.
Gibt es das? Was kann man daagegeen tun? - Marantee

Hallo Marantee,

leider kann ich nicht nachvollziehen, warum das Bafögamt die Förderung des 12-wöchigen Pflichtaufenthaltes im Ausland verweigert. Sollte der Anspruch etwa durch den vorherigen Aufenthalt bereits verwirkt sein? welcher Paragraph wurde zur Begründung herangezogen?

PS: Den Unterhalt des Vaters solltet ihr drei mit allem Nachdruck einfordern. Sich um die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten seiner beiden Töchter zu drücken, ist eine Schande. (meine persönliche Meinung)

Ganz ehrlich gesagt, wundert es mich schon, dass die zweite Tochter überhaupt Bafög erhält. Schüler, die am Wohnort der Eltern lernen, sind doch eigentlich gar nicht förderungsfähig. Als in Kauf zu nehmender Anfahrtszeit kenne ich aus anderen Fällen zwei Stunden.

Beste Grüße,
WB