Schulpflicht in NRW

Hallo liebe Mitglieder!

Ich bin nun auf einem Berufskolleg in der 11. Klasse und bin 16 Jahre alt. Nun wollte ich zum 1.6. ein Arbeitsverhältnis bei der Firma beginnen wo ich am 1.8. meine Ausbildung anfange. Auf einem Zettel der Stadt stand, dass dies möglich ist.

Nun lese ich aber überall das es die Möglichkeit nicht gibt und meine Schulleitern sagt auch nein - WAS KANN ICH JETZT TUEN!?

Hallo, bitte wende dich eine schulische Beratungsstelle, Schulamt oder so was. Die findest du wenn du ins Telfeonbuch schaust oder eben googeln.
Es steht und fällt halt mit der berufsschulpflicht. Wenn es aber ein Ausbildungsplatz ist sollte da ja eine Möglichkeit zur Erfüllung der Berufschulspflicht dabei sein. Oder du stellst einen Antrag (am zustg. Schulamt über diene Schulleiterin!) auf Befreiung von der Berufsschulpflicht, weil ein Beschäftigungsverhaltnis vorliegt.

Viel Glück!
gunda

Hallo ulf,

nein, das geht nicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert 10 Schuljahre - das hast Du zwar erfüllt, aber danach beginnt die Pflicht zum Besuch der Sek. II. Dort wird unterschieden zwischen:

  1. Jugendlichen mit Berufsausbildungsverhältnis, die Pflicht dauert bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses, wenn es vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde.

  2. Jugendlichen ohne Berufsausbildungsverhältnis, entweder bis zum erfolgreichen Abschluss eines vollzeitlichen Bildungsganges der Sekundarstufe II oder bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

Auf Dich trifft derzeit Fall 1 zu.

Viel Erfolg!

Hallo,
danke schonmal für die Antwort! Wird ein solcher Antrag denn schnell bearbeitet? Denn letztendlich handelt es sich hier nur um nur noch 1 1/2 Wochen Zeit und insgesamt für 2 Monate „arbeiten“.

hei, du kannst einen „Dringlichkeitsantrag“ stellen, Vllt. hilft das was. Wichtig ist dass du den zusammen mit deinen Eltern oder Sorgeberechtigten im Einvernehmen stellst. Du bist ja (noch) nicht volljährig! Am besten machst du einen pesönlichen Termin aus wo du den abgibst oder per Einschreiben an die Schulleitung und das zuständige Schulamt (oder wie es bei euch heißt).
Weiterhin ist es von Vorteil dieses Papier von der Stadt mitzunehmen wo du am Anfang von geschrieben hast. Die müssen sehen dass du wirklich eine Stelle hast. Am besten eine Bestätigung dass du die Stelle kriegen würdest.

schöne Grüße!

good luck!

Hallo!

Das bezieht sich ja jetzt alles auf die Berufsschule. Aber ich mache ja momentan nur die Höhere Handelsschule, hätte noch ein Jahr, aber habe die Ausbildung zum 1.8.

Gilt das auch für die höhere Handelsschule? Habe bereits mit meinen Eltern drüber gesprochen!

Leider keine Erfahrungen,

viel Erfolg

Hallo
sorry, hab ich leider gar keine Ahnung, ich bin nicht aus NRW und kenne mich deshalb auch dort im Berufsschulwesen nicht aus.
Trotzdem viel Erfolg
J. Eichhorn

kann ich dir leider nicht weiterhelfen…
sorry
gruß
alex

dazu habe ich keine Informationen, tut mir leid!

Hi,

da kann ich dir leider nicht helfen, falsches Bundesland.

die Franzi

Hallo,

da bin ich nun leider auch überfragt… aber da das Schuljahr bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses endet müsstest du dich doch eigentlich von der Schule abmelden können…?

Das ist jedenfalls das was ich dazu weiß, aber dazu habe ich keine „Beweise“ für dich. Deine Eltern sollten sich noch einmal erkundigen und dann mit dir zusammen zum Schulleiter gehen.

Viel Glück bei der Klärung!

Hallo Ulf,

wende dich an deine zuständige Dienstaufsichtsbehörde (Schulrat). Die Mitarbeiter dieser Abteilung können dir ganz genau sagen, was möglich ist und was nicht.

Alles Gute und viel Spaß in deiner Ausbildung!

Sorry, da bin ich überfragt.