Hallo zusammen,
ich plane derzeit für nächstes Jahr ein Auslandspraktikum. Dies wird voraussichtlich unbezahlt sein, so dass ich auf mein Bafög angewiesen wäre. Auslandsbafög bekomme ich nicht, da das praktikum kein Pflichtpraktikum ist.
Für die Zeit des Praktikum möchte ich mich beurlauben lassen, nun weis ich allerdings nicht, ob ich bei einer Beurlaubung dennoch Anspruch auf Bafög habe.
Hoffe, ihr könnt mir helfen!
Besten Dank
Nele