Wie kann ich mein Abitur machen? nachholen?

Hallo zusammen,
Ich bin 18 Jahre alt, habe 2010 die Realschule beendet (2,5), bin dann noch für einen knappen Monat auf ein Gymnasium gewechselt, allerdings sofort wieder abgegangen, dann kommt ein großes Loch in meinem Lebenslauf. Na, im November bin ich jetzt von Zuhause ausgezogen, habe mir ein Zimmer genommen, bin durch ein paar jobs getingelt und spiele wieder mit dem Gedanken es nochmal zu versuchen mit der institutionalen Bildung, möchte also mein Abitur doch noch machen um studieren zu können.
Meine Frage wäre also, kann ich ein weiteres Mal auf ein reguläres Gymnasium wechseln? Wenn ja unter welchen Bedingungen? Oder muss ich zu einer Art ‚‚Abendschule‘‘ wobei ich nicht genau weiß was es da alles gibt. Ist die Betitelung ‚‚Abitur nachholen‘‘ eigentlich für mich zutreffend?
Vielen Dank für jegliche Hilfe

Soweit ich weiß, kannst du, jedenfalls in Bayern, nachdem du die Realschule fertig hast, gar nicht mehr auf ein Gymi gehen. Offenbar wohnst du also nicht in Bayern^^
Aber bei uns (kann nur für Bayern sprechen) gibt es die Möglichkeit, entweder eine FOS (Fachoberschule) oder eine BOS (Berufsoberschule) zu besuchen. Die FOS kannst du mit Realschulabschluss besuchen und dort deine Fachgebundene Hochschulreife (d.h. nur spezielles Fachgebiet an Uni) oder die allgemeine FACHhochschulreife (alle Fächer FH) machen.
Für die BOS brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung. Als Abschluss steht nach ihr die allgemeine Hochschulreife, also wie, wenn du am Gymi gewesen wärst, kannste dann alles an der Uni oder an der FH studieren.
Informier dich mal, inwiefern das in deinem Bundesland geht. Ein ähnlicher Weg müsste zumindest möglich sein, da das Bildungssystem in Deutschland ja sehr offen ist. Normal kann echt jeder sein Abi machen, der nur genug Zeit und Mühe reinsteckt. (falls du doch in Bayern wohnst - umso besser. Dann läufts über BOS/FOS)
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
lg

Hi,

die Begrifflichkeit „Abitur nachholen“ trifft auf dich nach meiner Defintion zu. Ich verstehe darunter jeden Versuch das Abitur zu erlangen, sobald man seine Bildungskarriere unterbricht oder auf einen anderen Abschluss ausgerichtet hat.

Zurück zum eigentlichen Thema :smile: Als Erstes: Bildung ist Ländersache. Du hast glaube dein aktuelles Bundesland bzw. deinen Wohnsitz nicht genannt, von daher ist es schwierig, dir zu helfen. Manche Bundesländer sehen für bestimmte Schulformen Altersgrenzen vor, andere wiederum nicht. Abendschule ist jetzt auch ein sehr allgemeiner Begriff, darunter verstehe ich einenn Sammelbegriff für Schulen/Schulformen, die abends Unterricht erteilen. Da gibt es mehrere. Was du vllt. meinst, sind Abendgymnasien. Für diese Bildungseinrichtung fehlt dir aber wahrscheinlich die berufliche Vorbildung. Gleiches gilt auch für ein Kolleg.

Wie dem auch sei, ohne Bundesland/Wohnort kann man dir nicht gezielt helfen…

Grüße

Hallo, ich wohne in NRW. Na, ich dachte Abendschulen hießen so, weil sie für ältere Leute sind, sozusagen im Abend ihres Lebens :wink: aber stimmt, ist wohl logisch dass das einfach Schulen sind, die Abends unterrichten…

Na ja Abendschulen richten sich vor allem an Berufstätige, das müssen ja nicht gleich alte Menschen sein :wink:

In NRW besagt die aktuell gültige APO-GOST für die gymnasiale Oberstufe an den Gymnasien (allgemeinbildend) und Gesamtschulen in §3 Aufnahmevoraussetzungen:

„(3) In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer zum Beginn des Schuljahres, in dem der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.“

Könnte da also knapp werden, einfach mal an den Schulen fragen. Absatz 5 trifft bei dir auch nicht zu, oder? Hast ja länger als nen Jahr die Schule unterbrochen, oder? Wenn das mit der gymnasialen Oberstufe nicht klappt, schau dir mal das Oberstufenkolleg Bielefeld an bzw. du gehst einfach auf ein berufliches Gymnasium - imo kein Höchstalter in NRW, siehe APO-BK Anlage D: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APO…

Weiterbildungskolleg in NRW wird aufgrund der fehlenden beruflichen Vorbildung bzw. alternativ anrechenbare Tätigkeiten nicht in Frage kommen. Aber auch dort kann man zwecks Ausnahmeregelungen anfragen.

Weiterhin möglich ist auch eine Abiturprüfung für Externe.