Hallo Matrin,
Soweit ich weiß, ist das von Situation zu Situation unterschiedlich. Für den Fall, dass dies deine Erstausbildung ist, ist BaFöG in dem Fall Elternabhängig. Wenn du vorher schon gearbeitet hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Elternunabhängiges BaFöG beantragen. Genaue Richtlinien müßtest du beim BaFöG- Amt direkt nachfragen.
Wenn deine Freundin nicht arbeitet und je nachdem wie alt sie ist (d.h. sind die Eltern ggf. noch Unterhaltspflichtig), kann sie je nach ihrer vorangehenden Situation Elterngeld und anschließend Arbeitslosengeld oder Harz IV beantragen. Zudem kann es sein, dass euch eine Erstausstattung für das Kind zusteht. Am besten mal beim Jugendamt nachfragen, die können da genau Auskunft geben. Und als Tipp: nimm alle Vergünstigungen mit, die du bekommen kannst. Sprich: Befreiung von GEZ, Wohnungserstausstattung (z.B. Waschmaschine, falls ihr noch keine habt)… Man muß nur ein bisschen fragen und suchen.
Hoffe, ich konnte dir etas helfen. Sooooo genau kenne ich mich leider auch nicht aus, kann nur von meinen Erfahrungswerten ausgehen.
Gruß anische