Hallo,
die Frage nach einer finanziellen Unterstützung vom Statt kann ich nur hinsichtlich des Harz IV ein wenig weiter helfen.
Der Anspruch auf Harz IV richtet sich nach den Bedarfen. Der Bedarf für den Lebensunterhalt ist gesetzlich festgeschrieben. In Ihrem Fall wären das derzeit : 323,00 € für Sie und 323,00 € für Ihre Freundin. Dazu kommt dann noch der Bedarf für Miete und Heizung. Die Höhe der hier angemessenen Kosten ist in jeder Kommune unterschiedlich, daher kann ich nicht sagen, was da bei Ihnen zu berechnen ist.
Der Bedarf von Ihnen und Ihrer Freundin wird so ermittelt. Davon wird dann das Einkommen Ihrer Freundin angerechnet. Allerdings wird von dem Einkommen ein Freibetrag abgezogen, welcher als nicht angerechnet wird.
Den Freibetrag kann man sich selber ausrechnen (§ 11 SGB II) der müsset nach meinem Verständnis des Paragrafen so ca. bei 300 € liegen.
Wenn Sie nun herausbekommen wie hoch die Miete bei Ihnen sein darf, 646,00 € dazurechnen und dann ca. 800 € abziehen (Einkommen Ihrer Freundin) dann haben Sie so ungefähr einen Anhaltspunkt was Sie bekommen könnten.
Am sichersten wäre es jedoch, wenn Sie einfach mal zum Jobcenter gehen und dort nachfragen.
Hoffe ich konnte helfen
Gruß Nele
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin 24 Jahre alt und habe im Jahre 2005 meine Ausbildung
zum Dachdecker erfolgreich beendet. Seit dem arbeite ich auch
in diesem Beruf. Im Januar 2010 wurde bei mir ein
Bandscheibenvorfall festgestellt, der es mir nun immer
schwerer macht in diesem Job zu arbeiten.
Da ich noch relativ jung bin,würde ichg mich gerne dazu
entschließen noch eine neue Ausbildung als Immobilienkaufmann
zu beginnen…
Jetzt mein Problem: Mein jetziges Nettogehalt beträgt ca.
1450€. Das meiner Freundin (mit der ich zusammenn Lebe) 1100€.
Unseren Lebensstandart haben wir natürlich dem Geld angepasst.
Wenn ich jetzt eine neue Ausbildung anfange,wird das Geld
vorne und hinten nicht reichen. Hab ich eine Chance,das ich
irgendeine Unterstützung vom Staat bekomme?
Ich danke im Vorraus für eure Antworten.
MfG