Zweite Ausbildung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 24 Jahre alt und habe im Jahre 2005 meine Ausbildung zum Dachdecker erfolgreich beendet. Seit dem arbeite ich auch in diesem Beruf. Im Januar 2010 wurde bei mir ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der es mir nun immer schwerer macht in diesem Job zu arbeiten.

Da ich noch relativ jung bin,würde ichg mich gerne dazu entschließen noch eine neue Ausbildung als Immobilienkaufmann zu beginnen…

Jetzt mein Problem: Mein jetziges Nettogehalt beträgt ca. 1450€. Das meiner Freundin (mit der ich zusammenn Lebe) 1100€. Unseren Lebensstandart haben wir natürlich dem Geld angepasst. Wenn ich jetzt eine neue Ausbildung anfange,wird das Geld vorne und hinten nicht reichen. Hab ich eine Chance,das ich irgendeine Unterstützung vom Staat bekomme?

Ich danke im Vorraus für eure Antworten.

MfG

Moin,

Jetzt mein Problem: Mein jetziges Nettogehalt beträgt ca.
1450€. Das meiner Freundin (mit der ich zusammenn Lebe) 1100€.
Unseren Lebensstandart haben wir natürlich dem Geld angepasst.

Eine Unterstützung vom Staat bekommt nur, wer diese auch benötigt. Ein 2-Personenhaushalt mit gut 1500€ Nettoeinkommen hat schon mehr als viele andere 2-Personenhaushalte. Da wird es sicher nichts geben.

Aber - ruhig bei der Agentur für Arbeit vorbei schauen und das Anliegen vortragen. Evtl. ist aus den gesundheitlichen Gründen eine Umschulung möglich. Allerdings muss man nach meinen wenigen Erfahrungen schon fast den Kopf unter dem Arm tragen. Ein einmaliger Bandscheibenvorfall kann zu wenig sein.

Mein Tipp:
Den Lebensstandard dem zukünftigen Einkommen anpassen. Kündigen, was zu kündigen geht und einen Plan machen, wie man die nächsten 4 Jahre mit dem weniger Geld auskommt. Evtl. umziehen…

Hallo!!

Leider muss ich sagen: Nein. Wohl eher nicht.

Es kann sein das es einen Anspruch auf Bafög/Wohngeld gibt. Aber auch da sehe ich aufgrund des Einkommens eher schwarz.

Aber versuchen würde ich es…

Mit freundlichen Grüßen

J. Mielke

Ich habe mal gelesen, dass die Deutsche Rentenversicherung Umschulungsprogramme unterstützt. etails dazu weiss ich aktuell leider nicht. ich würde „googeln“ und auch unter dem Stichwort „Umschulung“ mal nachsuchen, was es da im Internet gibt. Viel Erfolg!

Hallo,

wenn es medizinisch geklärt ist, dann hast du sehr gute Chancen, dass die Bundesagentur für Arbeit (vermutlich Reha-Abteilung) sich finanziell an der Umschulung beteiligt.
In welcher Höhe kann ich aber nicht beantworten. Bedaure.

Alles Gute.

Solange Sie in Ihrem Beruf arbeiten können, wird es keine Unterstützung vom Staat geben. Voraussetzung wäre eine Berufsunfähigkeitsbescheinigung, dann könnten Sie damit zum Arbeitsamt gehen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Hallo!
Ich befürchte Du bekommst nichts. Ihr müßt schon Eurer Leben an die veränderte Situation anpassen.
Aber trotzdem würde ich einen Antrag (Hartz-4) auf finanzielle Unterstützung stellen. (Bsp. Fahrtkosten, Lehrmittelkosten, und vor allem auf ein persönliches Budget mit Zielvereinbarung, welches jedem zusteht u.v.a.m. )
Tschüß

Hallo,m Solid-Snake! Es gibt doch eigentlich noch andere Möglichkeiten, z.B. eine Umschulung durch die Rentenversicherung oder auch - falls du mittlerweile arbeitslos bist, durch das Arbeitsamt. Dabei gäbe es dann „Unterhaltsgeld“, was in etwa der Höhe von Krankengeld edntspräche. Wenn das alle nicht möglich ist (was ich allerdings nicht glaube) bliebe am Ende nur, dass du die Ausbildung als Immobilienkaufmann aufnimmst und einen Antrag auf „ergänzende Leistungen“ (Hartz IV) stellst. Dabei wird natürlich das Gesamteinkommen Eurer „Bedarfsgemeinschaft“ zugrunde gelegt, also die 1100 € deiner Freundin z.B. und deine Ausbildungsvergütung. Alles zusammen würde dann eurem „Hartz IV“ Bedarf gegenübergestellt und falls der durch eure eigenen Einkommmen nicht ganz gedeckt würde, dann könnte es eine so genannte Aufstockung geben.

Auf jeden Fall empfehle ich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn: erst ab Eingangsdatuim des Antrags würde auch „Hartz IV“ gezahlt. Also: nicht lange fragen und rumrätseln, ob ihr einen Anspruch habt, sondern so schnell wie möglich den Antrag stellen. Denn seht ihr ja, ob ihr was bekommt (wenn der Bescheid richtig gerechnet wurde - über 50 % der Bescheide über Hartz IV sinn schließlich falsch!!!)

Ich hoffe, ich konnte helfen?!
Mit herzlichen Grüßen und Gottes Segen, Dein/Euer Klaus

Hallo,

ich würde mich mal an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Da es sich hier um eine Umschulung wg. ich würde mal vorsichtig Berufsunfähigkeit sagen, handelt, gibt es hier vielleicht Möglichkeiten. Beim Arbeitsamt- jetzt Agentur für Arbeit- könnte es auch Fördermöglichkeiten geben. Iim Bereich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sehe ich da eher schwarz.

Gruß
flottebiene

Hallo,

es tut mir leid, dass es dich gesundheitlich so erwischt hat.
Mit Berufsausbildungsbeihilfen kenne ich mich nicht aus. Vom SGB II (Hartz IV) habt ihr beide leider keine Hilfe zu erwarten. Dafür sind eure Einkommen „zu hoch“, denn eine gewisse Ausbildungsvergütung wirst du ja bekommen.
Du könntest dich mal beim Rententräger erkundigen, ob die evtl. was zuschießen?

Ich wünsch dir viel Erfolg bei der Ausbildung und euch beiden ein gutes Durchstehen der kommenden Durststrecke!

Ingrid

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 24 Jahre alt und habe im Jahre 2005 meine Ausbildung
zum Dachdecker erfolgreich beendet. Seit dem arbeite ich auch
in diesem Beruf. Im Januar 2010 wurde bei mir ein
Bandscheibenvorfall festgestellt, der es mir nun immer
schwerer macht in diesem Job zu arbeiten.

Da ich noch relativ jung bin,würde ichg mich gerne dazu
entschließen noch eine neue Ausbildung als Immobilienkaufmann
zu beginnen…

Jetzt mein Problem: Mein jetziges Nettogehalt beträgt ca.
1450€. Das meiner Freundin (mit der ich zusammenn Lebe) 1100€.
Unseren Lebensstandart haben wir natürlich dem Geld angepasst.
Wenn ich jetzt eine neue Ausbildung anfange,wird das Geld
vorne und hinten nicht reichen. Hab ich eine Chance,das ich
irgendeine Unterstützung vom Staat bekomme?

Hallo,

die Frage nach einer finanziellen Unterstützung vom Statt kann ich nur hinsichtlich des Harz IV ein wenig weiter helfen.

Der Anspruch auf Harz IV richtet sich nach den Bedarfen. Der Bedarf für den Lebensunterhalt ist gesetzlich festgeschrieben. In Ihrem Fall wären das derzeit : 323,00 € für Sie und 323,00 € für Ihre Freundin. Dazu kommt dann noch der Bedarf für Miete und Heizung. Die Höhe der hier angemessenen Kosten ist in jeder Kommune unterschiedlich, daher kann ich nicht sagen, was da bei Ihnen zu berechnen ist.

Der Bedarf von Ihnen und Ihrer Freundin wird so ermittelt. Davon wird dann das Einkommen Ihrer Freundin angerechnet. Allerdings wird von dem Einkommen ein Freibetrag abgezogen, welcher als nicht angerechnet wird.

Den Freibetrag kann man sich selber ausrechnen (§ 11 SGB II) der müsset nach meinem Verständnis des Paragrafen so ca. bei 300 € liegen.

Wenn Sie nun herausbekommen wie hoch die Miete bei Ihnen sein darf, 646,00 € dazurechnen und dann ca. 800 € abziehen (Einkommen Ihrer Freundin) dann haben Sie so ungefähr einen Anhaltspunkt was Sie bekommen könnten.

Am sichersten wäre es jedoch, wenn Sie einfach mal zum Jobcenter gehen und dort nachfragen.

Hoffe ich konnte helfen

Gruß Nele

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin 24 Jahre alt und habe im Jahre 2005 meine Ausbildung
zum Dachdecker erfolgreich beendet. Seit dem arbeite ich auch
in diesem Beruf. Im Januar 2010 wurde bei mir ein
Bandscheibenvorfall festgestellt, der es mir nun immer
schwerer macht in diesem Job zu arbeiten.

Da ich noch relativ jung bin,würde ichg mich gerne dazu
entschließen noch eine neue Ausbildung als Immobilienkaufmann
zu beginnen…

Jetzt mein Problem: Mein jetziges Nettogehalt beträgt ca.
1450€. Das meiner Freundin (mit der ich zusammenn Lebe) 1100€.
Unseren Lebensstandart haben wir natürlich dem Geld angepasst.
Wenn ich jetzt eine neue Ausbildung anfange,wird das Geld
vorne und hinten nicht reichen. Hab ich eine Chance,das ich
irgendeine Unterstützung vom Staat bekomme?

Ich danke im Vorraus für eure Antworten.

MfG

Hallo,

je nachdem wie gering das Ausbildungsgehalt ist, gibt es die Möglichkeit mit Hartz IV aufzustocken aber das ist natürlich weit weniger als das, was ihr jetzt habt.
Wenn es um einen Bandscheibenvorfall geht, würde ich mich mal bei der Rehaabteilung beim Arbeitsamt erkundigen, ob das Ganze irgendwie als Umschulung laufen kann aber ob das dann mehr Geld gibt, weiß ich so jetzt auch nicht.
Ansonsten, wenn Hartz IV nicht in Frage kommt, ist eventuell bei einem geringen Ausbildungsgehalt der Anspruch auf Wohngeld da. Ist allerdings auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Hallo Snake,
das Existenzminumum liegt beim AlgII-Satz. Grüße
Almut

Hallo,

also unter den aktuell gegebenen Einkommensverhältnissen sicher nicht. Ich würde dir vorschlagen, dass du dich bei der Agentur für Arbeit nach einem für dich zuständigen Reha-Berater erkundigst und mit ihm sprichst. Wenn aus gesundheitlichen Gründen der erlernte Beruf nicht mehr ausübbar ist, gibt es dort vielleicht Möglichkeiten zu einer neuen Ausbildung oder Umschulung.