Buchhaltung

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal Hilfe. Habe eine Rechnung erhalten, die Geschenke an Mitarbeiter betrifft. Auf der Rechnung ist neben der Anzahl der Präsente und dem Warenwert auch separat ein Posten 4% Rabatt ausgewiesen.
Kann ich den Nettowarenwert abzügl Rabatt auf das Konto
Geschenke buchen oder muss ich bei Buchung trennen, d.h. der reine Warenwert auf Kto Präsente (S) und den Rabattanteil auf existierendes Konto Boni/Rabatte von Lieferanten (H) buchen.
Meiner Ansicht nach vermindert der Rabattanteil den Einkaufswert. d.h keine Trennung erforderlich. Bin mir jedoch nicht sicher. Danke für die Hilfe.
Uwe

Lieber Uwe,

ich bin derselben Meinung wie Du, dass der Abzug des Rabattbetrages ja schließlich den Einkaufswert reduziert, also würde ich ebenfalls den Gesamtbetrag abzüglich Rabatt unter Präsente verbuchen. Es wird sich ja vermutlich nicht um einen fünfstelligen Betrag handeln, oder? Ich selbst handhabe es jedenfalls genauso in meiner Firma. Aber vielleicht meldet sich noch ein wirklicher „Fachmann“, der Dir etwas anderes rät.

Viele Grüße,

Tina

Hallo Uwe,
es ist so, wie Du schon richtig vermutet hast. Du brauchst hier keine Trennung vorzunehmen sondern kannst einfach einen Buchungssatz mit dem Warenwert abzgl. Rabatt erstellen.
Ob brutto oder netto liegt an Deiner Buchhaltungssoftware, also daran ob Du im Buchungssatz den Steuersatz mit eingeben kannst und die Märchensteuer dann automatisch auf das entsprechende Konto gebucht wird.

Mit bestem Gruß,

Roland W. Jansen

Hallo Uwe,

Rabatte müssen direkt vom Warenwert abgezogen werden, weil sie sofort den Einkaufspreis mindern. Du solltest also den geminderten Betrag buchen.

Bei Skonto ist es hingegen so, dass der Abzug erst nach der Zahlung erfolgen darf, weil erst dann feststeht, dass der Einkaufspreis sich vermindert. Es könnte ja auch sein, dass du ohne Skonto zahlst.

Hallo Uwe,

Rabatte werden i.d.R. sofort abgezogen, d.h. Sie werden nicht separat verbucht. Sie sind also nicht mehr ergebnisauswirkend. Dem entsprecchend werden Rabatte nicht in der Buchhaltung erfasst. Rabatte werden i.d.R. vor der Steuer abgezogen.
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass nahträglich Rabatte gewährt werden. Dann muss der Rabatt separat auf dem Konto „erhaltene Rabette“ gebucht werden. Du musst dieses Konto am Ende des Jahres über übergeordnete Konto „Wareneingang“ abrechnen bzw. über das Konto, wo du den Rabatt erhalten hast. Erhälst du einen nachträglichen Rabatt, so musst du auch die Vorsteuer korrigieren.

Denke bitte daran, dass es ggf. in Firmen anders gemacht wird. Meine Auskunft ist keine Garantie.

Ich hoffe ich konnte dir helden.
Gruß, Anja

Hallo,

ich würde den Rabatt direkt abziehen und den Nettobetrag auf Geschenke buchen.

Gruß
Ralf Feldkamp

´Hallo, der Wert der Geschenke sind die AK vermindert um den Rabatt. D.h. eine Buchung!

Gruß Drea