Frage zum Kauf eigener Aktien

Hallo.
Ich habe eine Frage zum Erwerb eigener Aktienanteile und zwar zur Auswirkung auf die Bilanz.

In der Bilanz zum 31.12.2009 hat die Karl AG folgende Eigenkapitalposten ausgewiesen:
• Gezeichnetes Kapital 23.000 T€
• Kapitalrücklage 7.600 T€
• Gewinnrücklagen
o Gesetzliche Rücklage 400 T€
o Andere Gewinnrücklagen 5.600 T€
• Bilanzgewinn 3.400 T€

Dies ist die Ausganssituation. Nun tritt folgender Fall ein: Kauf von eigenen Aktien zu Anschaffungskosten von 2 Mio.€. Die Nennwerte der gekauften Aktien
beliefen sich auf 500.000 €.

Ich hätte jetzt gesagt, dass 500.000 Euro in das gezeichnete Kapital gehen und 1.500.000 Euro in die Kapitalrücklage. Liege ich da richtig oder bin ich auf dem Holzweg???

mfg Dennis

Moin Dennis,

tut mir leid, da liegste falsch :frowning:
Zu Buchen ist der Erwerb wie folgt:

„Eigene Anteile“ an „Verbindlichkeiten“ 8bzw. an „Bank“, wenn Du direkt bezahlst).

Ausgewiesen werden die eigenen Aktien unter „Wertpapieren des Umlaufvermögens“; dort als sparater Posten „Eigene Anteile“; zu bewerten mit den Anschaffungskosten (also hier mit 2 Mio EUR)

Zum Stammkapital und damit auch zu den Rücklagen gehört es nicht, da es sich nicht um eine Kapitalerhöhung handelt; dafür müsste man neue Aktien ausgeben. Hier werden bereits vorhandene Aktien aufgekauft, d.h. das Eigenkapital bleibt unverändert, es ändert sich nur die Verteilung der Anteilseigner.

Eigene Anteile darfste übrigens nur unter bestimmten Bedingungen. zu finden in § 71 Aktiengesetz (aktuelle Fassung beachten ! hat sich vor ein paar Jahren geändert !)

Hoffentlich hilfts weiter

Lorry