Pauschalierer und die Mehrwertsteuer

Hallo :smile:

Ich habe eine Frage bezüglich der landwirtschaftlichen Buchführung.

Der Pauschalierende Landwirt verbucht Bruttobeträge. Er weist nach § 24 UStG die Umsatzsteuer aus, führt diese aber nicht ab und kann auch keine Vorsteuer geltend machen.
Investiert der Landwirt, wird die Vorsteuer bei dem Posten „Zeitraumfremder Aufwand“ gebucht. Im Gegensatz wird die Umsatzsteuer bei Verkäufen vom Anlagevermögen im Konto „Zeitraumfremde Erträge“ berücksichtigt.
D.h. baut der Landwirt eine neue Maschinenhalle oder kauft einen neuen Schlepper, werden diese nicht brutto auf das jeweilige Anlagenkonto verbucht sondern netto, da die Vorsteuer für die Investition im Konto „Zeitraumfremde Aufwendungen“ gebucht werden??

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Und da ich nächste Woche eine Prüfung habe, in der das zu 99,99% abgefragt wird, wollte ich nocheinmal sichergehen :smile:.

Viiiiiiielen Dank schon einmal im Voraus!

Liebe Grüße
Ändie

Hallo Ändie

Du hast das genau richtig verstanden.

Bei der Bruttoverbuchung sind die laufenden Gescdhäftsvorfälle einschließlich Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer zu buchen.

Investitionen werden ohne Vorsteuer - also netto aktiviert.

Gruß
Sunny