Rechtlich / wirtschaftlich selbständig

Hallo,

was heißt bei Unternehmenszusammenschlüssen

rechtliche Selbständigkeit
wirtschaftliche Selbständigkeit
organisatorische Selbständigkeit

Für eure Antworten bin ich echt dankbar.

Gruß Inga

Hallo Inga,

was heißt bei Unternehmenszusammenschlüssen

rechtliche Selbständigkeit

Zwei rechtlich getrennte Unternehmen: z.B. zwei AGs, die gegenseitig Anteile an jeweils anderen Unternehmen halten. Rechtlich sind es weiterhin eigenständige Unternehmen, obwohl vielleicht organisatorisch eine gemeinsame Geschäftsführung arbeitet.

wirtschaftliche Selbständigkeit

Keine Transferzahlungen von einem Unternehmen zum anderen. Ergebnisverantwortung bei dem jeweiligen Unternehmen.

organisatorische Selbständigkeit

Würde ich verstehen als zwei komplett unabhängige Hierarchieorganisationen. D.h. es gibt keine organisatorische Überschneidung zwischen den beiden Unternehmen (obwohl das eine vielleicht die 100%-Tochter des anderen ist).

Ist aber nur so aus dem Gefühl heraus…

Grüße
Jürgen

Hallo Jürgen,

sehe ich genau so, nur bei der organisatorischen U. würde ich sogar noch die Möglichkeit eines Unternehmens mit z.B. mehreren Profit-Centern die eine eigene GF haben und nur über eine Art Finanzholding geführt werden in Betracht ziehen.

Gruß
Falckus

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vielen dank euch beiden