Wie erstelle ich ein vorläufiges Betriebsergebnis?

Hallo,

wir haben im März 2013 ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet, da wir regelmäßig größere Mengen ( im schnitt ca 80 Angebote / Monat) bei ebay anbieten.

Nun habe ich vom Finanzamt Post bekommen, das ich bis 25.02.2014 ein vorläufiges Betriebsergebnis zum 31.12.2013 vorlegen soll.
Da ich keine Kaufmännische ausbildung habe und ich in meiner Buchhaltungssoftware nichts zum erstellen des Betriebsergebisses finde (hab hier nur EÜR drin) würde ich gern wissen, wie ich dieses Berechnen muss, was alles einbezogen werden muss. Bzw. wie sowas überhaupt aussieht.
Hab zwar schon im Netzt gesucht nur die Beispiele beziehen sich zum größten Teil auf Industrie, aber ich verarbeite / stelle ja nichts her.

Vielleicht wäre es das Beste, wenn du dich an einen Steuerberater wenden würdest. Machst du irgendwelche Falschangaben, kann es mitunter böse für dich enden.

Ich denke, wenn ich nen Anhaltspunkt habe wie sowas aussehen muss und was rein gfehört, dann bekomme ich das schon hin. Anschaffungen für mein Gewerbe hatte ich nicht, da ich von zu Hause aus arbeite war ja alles schon da, sind also im Grunde an Einnahmen ja nur durch Waren Verkäufe und Ausgaben habe ich für Waren Einkäufe, Porto, Büromaterial, Bank / PayPal / ebay Gebühren und gebühren für Müllabfuhr. Das wars ja eigentlich schon. Die Frage ist nun was gehört in die Berechnung und was nicht und wie muss die aussehen.

Hallo Lars,

dazu sind keine aufwendigen Tabellen nötig.Das Finanzamt möchte lediglich wissen wie sie dich einzuschätzen hat und braucht dazu eine Hochrechnung.

Vereinfacht erklärt:
Du schätzt anhand der dir vorliegenden Eingangssummen deinen zukünftigen Umsatz und ziehst davon deine, ebenfalls geschätzten zukünftigen Ausgaben ab und schon hast du das gewünschte Ergbenis.

Allerdings sollte die Hochrechnung möglichst gebau sein um keine Unter-/Überzahlung zu generieren.
Herzliche Grüße
Horatio

Ich dachte das Betriebsergebnis ist der ist-Zustand, in dem Fall, zum 31.12.2013?
Nach deiner Aussage also meine Einnahmen März bis Dezember minus Ausgaben in diesem Zeitraum?

Servus,

das ist ganz schlicht eine BWA („Betriebswirtschaftliche Auswertung“) nach aktuellem Stand der Aufzeichnungen bzw. Buchführung - je nachdem, was von beiden Du machst.

Dazu braucht man keinen StB und keine besondere Berechnung - es genügt, seine FiBu-Software soweit zu kennen, dass man weiß, wie man eine BWA ausdruckt.

Wichtig: Wenn die Software nicht automatisch einen Vermerk auf dem Ausdruck anbringt, dass es sich um ein vorläufiges Betriebsergebnis handelt, das sich nach Kontenabstimmung und Abschlussbuchungen noch verändern kann, sollte dieser Vermerk auf jeden Fall von Hand angebracht werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hi,

mit dem Betriebsergebnis ist in Ihrem Fall die Gewinn- und Verlustrechnung gemeint.
Stellen Sie eine Liste mit Einnahmen und Ausgaben auf vom März bis 31.12.2013
Einnahmen minus Aussgaben = Gewinn
Der Gewinn wird dann versteuert.
Der Nachweis muss detailiert sein. Die Übersicht kann ganz kurz gehalten werden z. B. Einnahmen (Umsatz) März 500 Euro + Einnahmen April 1015 Euro  +…

Sonst einfach auch beim Finanzamt nachfragen, die helfen bestimmt weiter.
Besser als den Termin verstreichen zu lassen!!!

Viel Erfolg.

Ok, Betriebswirtschaftliche Auswertung hab ich im Programm gefunden. Wenn das des Gleiche ist dann war´s ja ganz einfach.
Naja, wenns das nicht ist dann wird sich das Finanzamt schon melden.

Ok, an so eine Tabelle, in der ich jeden Monat einnahmen und Ausgaben gegenüberstelle hatte ich auch schon gedacht.
Aber was heist der Nachweis muss detailliert sein? Muss ich da alle Relevanten Rechnungen mit anhängen? Da kommt ja ganz schön was zusammen.
Müssen sämtliche Betriebsausgaben mit einbezogen werden oder gehören hier nur bestimmte Rein? Hab im Internet ja nun schon einiges gelesen und da steht meistens was das nicht alle Ausgaben in die Berechnung des Betriebsergebnises einbezogen werden.

Servus,

das stimmt nicht. Eine GuV ist was ganz anderes.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

es ist genau das, was das FA will. Wenn ein „vorläufiges Ergebnis“ von einem StB vorgelegt wird, ist der einzige Unterschied, dass der auf die BWA noch seinen Stempel draufpappt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder