Wenn ein Spiel auf dem Index steht, heisst das, daß das Spiel
überhaupt nicht gehandelt werden darf, oder ist es nur „Frei
ab 18“, oder ist eventuell sogar der Besitz verboten?
Also, als Schweizer bin ich davon ja zum Glück nicht betroffen. Aber so weit ich weiss, gibt es da mehrere Varianten:
Es gibt da diesen Index mit Computerspielen (und anderem). Was da draufsteht, gilt als ‚indiziert‘ und darf nicht öffentlich beworben werden (Plakate, Anzeigen in Zeitschriften…) und für Jugendliche unter 18 nicht zugänglich sein. Man darf das betreffende Spiel jedoch problemlos importieren und besitzen. Im Laden wird es z.B. nur gegen Ausweis verkauft.
Dann gibt es Spiele, die (per Gerichtsbeschluss o.ä., jedenfalls recht aufwendig) effektiv verboten sind. Die darf kein Händler in Deutschland einführen und verkaufen. Und da ist dann wohl auch der Besitz strafbar. AFAIK ist ‚Return To Castle Wolfenstein‘ aufgrund der im Spiel gezeigten Nazi-Symbole ein solches Spiel. Ein Spiel, das definitiv verboten ist und das sogar beschlagnahmt wurde, ist ‚Mortal Kombat‘. Damals haben die Medien (insbesondere Spielezeitschriften) ausfürhlich darüber berichtet.
Persönlich halte ich von solchen Praktiken nicht wirklich viel, da sie IMHO das Problem völlig am falschen Ende anpacken. Zudem führt das Ganze dann mitunter auch zu teilweise eher merkwürdigen Auswüchsen, etwa wenn in Computerzeitschriften immer nur von ‚Dumm‘ oder ‚Dimm‘ die Rede ist, obwohl ‚Doom‘ gemeint ist.
CU
Peter