Hallo, Lütte,
die anderen Erklärungen hier haben schon das wichtigeste erklärt.
Ich will nur anfügen, dass „Verlaub“ eine alte Form für „Erlaubnis“ ist.
Wenn ich also „mit Verlaub“ sage, so meine ich:
Ich nehme mir die Erlaubnis!
Zu diesm Wort gehört auch noch der „Urlaub“. Das ist nämlich die Erlaubnis, sich zu entfernen.
Ein Ritter nahm „urloub“, wenn er sich vom Hof seines Dienstherren entfernte, um sich seinen eigenen Angelegenheiten zu widmen.
In Epen ist es eine oft vorkommende Floskel:
Er nam urloub, stîg ze ros und rît von hinnen.
Er bat um den Abschied, erhielt ihn auch, stieg auf sein Pferd …
Gruß Fritz