Bin ich verpflichtet zu zahlen?

Ich wollte über die Plattform „Kleiderkreisel“ Stiefel kaufen. Diese habe ich auch gefunden, der Käufer hat mir ein Angebot gemacht und ich habe eingewilligt. Um zu bezahlen, brauche ich jedoch die Bankdaten der Verkäufers. Diese will er jetzt aber nicht per normalen Nachrichtenverkehr bei der Plattform zuschicken, sondern eine Email. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da ich meine Email-Adresse nicht herausgeben möchte, zudem möchte ich alles über die Plattform festhalten um ggf. Beweise gegen den Verkäufer zu haben.

Bin ich verpflichtet zu zahlen? Mir wurde ja eigentlich verschwiegen, dass ich die Bankdaten nur über Email bekomme.

Hallo Kat,

am Besten ist es, beim Betreiber der Plattform in dieser Angelegenheit anzufragen. Grundsätzlich gilt, dass wenn ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist (Angebot und Annahme), so sind die gegenseitig vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ob es ausschlaggebend ist, in welcher Form die Zahlung zu leisten ist, wenn nichts vereinbart wurde, kann am Besten der Betreiber klären. Ferner müsste er die Bedingungen zum Datenschutz kennen und hat vielleicht - wie z.B. ebay - auch die Möglichkeit, Bankdaten an den Käufer weiterzuleiten.

Es empfiehlt sich jedenfalls, sämtliche Bedingungen zum Kauf (insbesondere die Zahlungsweisen) vor ! dem Kauf zu klären.

Alles Gute und viele Grüße

TT

gibt es ein impressum auf der seite?? eigentlich ist kleiderkreisel zuverlässig.es ist aber merkwürdig das bankdaten nur per email versendet werden.Es gibt die möglichkeit per nachnahme zu zahlen.ansonsten ist ein kaufvertrag entstanden,der zu erfüllen ist.ausser sie widerrufen den kauf innerhalb von 14 tagen!!

Das sog. Verpflichtungsgeschäft (Käufer und Verkäufer haben sich ergänzende Willenserklärungen abgegeben) ist wohl abgeschlossen.
Ein Erfüllungsgeschäft hat noch nicht stattgefunden? Ware geliefert?
Vermutlich war vereinbart: Erst bezahlen, dann Ware.
Dann müsste jetzt gezahlt werden.
Scheinbar gibts aber unterschiedliche Vorstellungen über die Zahlungsmodalität - im Internet nachvolziehbar. Ein klassischer Fall des rechtserheblichen Irrtums, weil beim Verpflichtungsgeschäft beide von unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten ausgegangen sind, dies aber nicht gemerkt haben.
Rechtlich: Die irrtumsbegründete Anfechtung dürfte erfolgreich sein, das Verpflichtungsgeschäft verpflichtet dann niemanden mehr zu etwas.
Sollte die Ware bereits geliefert sein:
Gleiches Spiel, allerdings muss die Ware sofort zurückgegeben werden.

Hi,

ich kenne diese Plattform nicht, kann daher nur vermuten. Sofern ein Vertrag zustande kam, sind beide daran gebunden. Der Verkäufer kann auch liefern und damit seine Kontodaten mitteilen. Du wiederum kannst Dir zur Mitteilung eine 1x-Email-Adresse besorgen nur für diesen Zweck. Streit wegen der Art der Bezahlung ist eigentlich selten.
Genauer gehts leider nicht.

Ciao Ricco

Hallo,
bin unteregs, antworte
Ende der Woche.
Mfg
PB

Hallo, kann da leider nicht weiterhelfen, da ich die AGB von Kleiderkreisel nicht kenne. Sie mal in den AGB,s nach.
Marga1065

Hallo Kat_von_O,
habe leider keine Idee zu Ihrem Problem,
Gruß lennonmc

Hallo.Der Kaufvertrag ist gültig.Verkäufer und Käufer waren sich über den Kauf einig.Das mit der E-Mailadresse würde ich über eine Wegwerfadresse regeln.Also eine E-Mail-Adresse die nur extra für diesen Zweck erstellt und anschließend entsorgt wird.Mfg,

Am Besten schauen Sie mal in die AGBs der Plattform.

hm…
gute Frage.

Gibt es bei Kleiderkreisel denn AGBs?

Sind diese - falls vorhanden - bei Nutzung der Plattform auch Bestandteil des Vertrages geworden?

Schließen zwei Parteien einen Kaufvertrag, müssen sie sich über die wesentlichen Bestandteile einig sein. Dies kann unter Umständen auch die genaue Abwicklung der Zahlung sein. Bedient man sich beim Kauf und Verkauf von Waren einer Onlineplattform, sind solche Modalitäten meist in den AGB für alle Nutzer verbindlich festgehalten.

Ich kann ihr Anliegen leider nicht nachvollziehen. Es gibt zig Provider, bei denen sie auf der Stelle eine Email-Adresse unter einem Pseudonamen einrichten können, die sie nach Erhalt der gewünschten Daten sofort wieder löschen können. Genaurere Regelungen müssten die AGB ihrer Kaufplattform beinhalten.

Hallo,

dann sollten Sie und der Verkäufer ein PayPal Konto einrichten… Da ist die Zahlung sicher und Daten werden nicht an Käufer oder Verkäufer weitergegeben. Und es ist nachvollziehbar.
Oder Sie richten sich ein Mail Adresse bei Yahoo oder Google ein. Diese können Sie anschließend wieder löschen und alles ist gut. Und die Zahlung kann über Kontoauszüge nachvollzogen werden.

Gruß,

twilight666

Ich bin da überfragt.

Hallo,

Sie sollten es vorziehen über die Plattform, diesen gesamten Kaufvorgang abzuwickeln. Die Betrügereien und Abzocker haben massiv zugenommen. Verpflichtet sind Sie nicht noch nicht. Sie haben lediglich Ein sogenantes Angebot abgeben. Im Zweifel verzichten Sie lieber auf diesen Kauf. Was nützt es wenn Sie vermeintlich „günstig“ einkaufen, später aber gar nichts, oder nur Schrott geschickt bekommen. Nach meiner Erfahrung ist bei diesen „schrägen Vögeln“ später eh nichts zu holen. Ausser Ärger Stress und Spesen, bleibt ihnen dann nichts. Also sollten Sie sich Weise entscheiden. Lassen Sie im Zweifel lieber den Verkäufer ziehen. Es kommt ein später bestimmt noch ein anderes besseres Angebot.

Es grüßt
Andreas

Hallo, durch die Vereinbarung Stiefel gegen Geld sind Sie einen Kaufvertrag eingegangen, der normalerweise bindend ist. Da jedoch über die Zahlungsart/-weise keine Einigung besteht, können sowohl Sie als auch die Gegenpartei vom Kaufvertrag zurücktreten. MfG

Hallo,
ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande.
Wenn der Verkäufer die Stiefel anbietet, und dieses Angebot angenommen wird, dann bestehen erst mal die gegenseitigen Pflichten, d.h. Ware gegen Geld.
Die Zahlungsmodalitäten sind nur eine Art „Nebenregelung“.

Im Zweifelsfall müssten Sie darlegen, dass Sie - vorausgesetzt Sie hätten die Information vorher gehabt - den Vertrag nicht abgeschlossen hätten (Anfechtungsgrund).

Ich würde (pragmatisch) einfach mal suchen, ob über den Verkäufer negative Aussagen bekannt sind. Wenn nein, würde dem Vorbringen ja nicht viel entgegen stehen…

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Wenn dem so ist, würde ich mich über einen Bewertungsstern freuen.
lg

lumini

Hallo,
aus dem Urlaub zurück, hier meine Antwort.
Selbstversändlich müssen Sie bei einem zustandegekommenen Vertrag auch den Kaufpreis zahlen.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht angeben wollen, so müssen Sie doch Ihre Anschrift angeben, mag der Verkäufer auf dem Postwege seine Kontodaten angeben. Sie können nicht gezwungen werden, die E-Mail anzugeben, obwohl, ob Sie Werbung per Post oder per E-Mail bekommen, ist in jedem Falle nervig. Trotzdem, Ihre Erreichdaten müssen Sie schon angeben.
mfg
PB

Grundsätzlich sind sie verpflichtet, zu bezahlen, da ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Der Zahlungsweg ist dabei nicht entscheidend.

Was wäre denn so schlimm die Abwicklung der Zahlung über Email zu erledigen? Mit Email ist auch alles dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt