Hallo,
man könnte auch sagen so kann man dann die Steuern
hinterziehen.
Da es aber nun kein Loch in der Grenze gibt, nennt der Zoll so etwas „zollamtlich abgefertigt“.
Punkt. Selbst wenn nach den Gesetzen vom Warenübergangswert her Einfuhrumsatzsteuer fällig wäre, ist es jetzt als abgefertigt zu betrachten und damit keine Steuerhinterziehung.
Wenn man dabei erwischt wird, steht richtig Ärger ins Haus.
Eben nicht, da der Empfänger für die Aufschrift „Gift“ nicht verantwortlich ist. Das nette Wörtchen interessiert den Zoll überhaupt nicht, das kann doppelt und dreifach auf allen Seiten, auch mit Herzchen und Sternchen, drauf stehen. Unerheblich, wie es in der Fachsprache heisst.
Und der Zoll ist ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.
Die kennen den Trick auch.
Klar, die sind immer noch schlauer und erfahrener als mindestens 99% der infrage kommenden Klienten.
Allerdings zwingt die Personaldecke dann doch zu vereinfachenden Massnahmen, in diesem Fall lässt man halt auch höherwertige Sendungen aus Rentabilitätsgründen durchlaufen.
Immer noch besser als mehr Personal und höhere Belastungen für den Steuerzahler, nur für den Pipifax oder neudeutsch „Peanuts“.
Gruß
Gleichfalls
S.J.
R