Anschluß eines Wechselstromzähler

Hallo,

ich möchte gerne einen vorhandenen 220 V-Wechselstromzähler als Zwischenzähler einsetzen, um später die nachgeschalteten Verbraucher (Heizung, Pumpen, Steuergeräte) auf die Hausgemeinschaft besser umlegen zu können. Derzeit läuft alles über meinen Hauptzähler (was so nicht sein kann !).
Der vorhandene Zähler hat 4 Anschlußmöglichkeiten durchnumeriert von 1-4.
Was klemme ich an welchen Anschluß ?

Vielen Dank im voraus.

gukago

Moin,

ich möchte gerne einen vorhandenen 220 V-Wechselstromzähler
als Zwischenzähler einsetzen, um später die nachgeschalteten
Verbraucher (Heizung, Pumpen, Steuergeräte) auf die
Hausgemeinschaft besser umlegen zu können. Derzeit läuft alles
über meinen Hauptzähler (was so nicht sein kann !).
Der vorhandene Zähler hat 4 Anschlußmöglichkeiten
durchnumeriert von 1-4.
Was klemme ich an welchen Anschluß ?

Davon ausgehend das Du weißt mit was Du da arbeitest (Strom kann gefährlich sein) hier folgende Angaben ohne Gewähr.

Klemme 1: Zugang Aussenleiter (Phase, stromführender Leiter)
Klemme 2: Abgang Aussenleiter (hier geht´s zum Verbraucher)
Klemme 3: Anschluß Neutralleiter (Nullleiter)
Klemme 4: Dasselbe wie Klemme 3

Den N braucht der Zähler zur Erregung, sonst läuft er nicht. Vorzugsweise montiert man den Zähler auf eine Holzplatte, macht zwei Steckdoesen dazu und kann so bequem den Zähler als Zwischenzähler nutzen.
Eines sei nocht gesagt, der Verbrauch geht natrülich weiterhin über den Hauptzähler - Du kannst dann den Verbrauch des Zwischenzählers vom Gesamtverbrauch wieder abziehen.
Noch eines: Wenn der Zwischenzähler nicht geeicht ist, muß der Mieter den Zählerstand NICHT anerkennen. Das kann natürlich alles einfacher gehen, nur wollte ich die Warnung abgeben…
Theoretisch können die Mieter für diese Nebenkosten einen eigenen geeichten und vom E-Werk plombierten Zähler verlangen.

Wennste noch Fragen hast immer her damit…

CU - Dominik

Hi,

damit bist du aber noch lange nicht fest auf der rechtlichen Seite. Sprich geprüfter Zähler …

In so einem Fall hast du auch noch Geräte dran, die bedient werden. Sicher kannst du das einfach anklemmen. Aber denke dran, ein kleiner Fehler, ein anderer greift dran - und du bist verantwortlich. Auch wirkt in so einem Fall (Brand etc.) kein Versicherungsschutz.

Wenn schon Zwischenzähler, dann entweder fertig installierte, elektronische Teile für die Steckdose, oder du läßt einen geeichten Zähler vom Elektriker anbauen.

Frage trotzdem noch mal im Mietrechts-Brett nach.

Gruß
André

Danke zunächst mal. Mir ist klar, dass rechtlich das Ganze anfechtbar ist, jedoch geht es mir zunächst um einen Anhaltspunkt.

Zur Klemmbelegung nochmal eine Frage:
So wie Du das beschreibst, kommt also eine Brücke von 3 nach 4, korrekt ?

Gukago

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Moin,

Danke zunächst mal. Mir ist klar, dass rechtlich das Ganze
anfechtbar ist, jedoch geht es mir zunächst um einen
Anhaltspunkt.

Jau - wollte es nur -sozusagen aus der Praxis- erwähnt haben… :smile:

Zur Klemmbelegung nochmal eine Frage:
So wie Du das beschreibst, kommt also eine Brücke von 3 nach
4, korrekt ?

Nö, bei den ganzen Zählerarten die ich in den Fingern hatte, war die Brücke schon intern geschaltet. Aber das kannst Du selbst überprüfen. Zähler anschließen und schauen ob er sich dreht, wenn er das macht hat sich weitere Arbeit erledigt.

CU - Dominik

Sowas erleb ich leider nur zu oft, manche meien immer Gelernte sind Deppen.
Andere Leute machen da Jahrelang eien Lehre, sammeln berufspraxis udn gehen ein Jahr auf eien Meisterschule und dürfen Lernen bis ihen der Kopf raucht. Dazu noch das sie ausser Verdienstausfall in dem Jahr noch 12k Euro bis zu ihren Meister bezahlen.
Du kommst dann also mit deinen Firmenwagen, deinen erstzteilen aus eine Ordentlichen Ersatzteillager, deien Maschienen und Messgeräten bestausgebildet beim Kunden an und findest dort den totalen MMurks vor. Aus gutmütichkeit zum Kunden und weil man diesen nicht verlieren möchte udn ja ausser ihm noch andere Leute in den Haus wohnen ziehst ihn nicht umgend die Hauptsicherungen um seine akute Brandquelle und Lebensgefahr (Sein Haus) zu entschärfen und versuchst hier den MAngel an dem er schon tagelang erfolglos rumgepfuscht hat mit eine freundlichen Lächeln zu beseitigen. Bleibst ganz ruhig bei seiner Besserwissere über die Arbeit die du gerade machst und bei seinen Fragen die du freundlich, oh das darf nur ein Meisterbetrieb machen zu beantworten.
Abgeshen das du 5 Mal auf ein Bier eingeladen wirst, ihn jedesmal sagst ah danke aber ich trinke in der Arbeit nur Wasser, du aber keiens von ihm bekommst und ohen Trinkgeld nachhause fährst und er Kabelreste geklaut und nach Schrauben und Dübeln geschnorrt hat kommt dann sovort wen er die Rechnung erhalten hat. Ihre Rechnung stimmt nicht, sie haben nir 13,9 KM zu mir, keien 15 und und sie waren nur 4,43 Stunden bei mir keine 5.

Alte Hausvermieter sind die Art von Kunden wo du beim durchschreiten der Haustüre weist das du mit eien Fuss schon fast im Gefängniss stehst und die später absolut nur ärgern kannst.

Ich kann euch absolut nur raten bei einer Metergemeinschaft in einen grossen Wohngebeude ohne eine ordentlichen Hausmeister eien Wartungsvertrag für die Sanitär- und Heitzungsinstallationen bei einer Sanitärfirma abzuschliessen und elektrische Arbeiten absolut nur von einen Elekromeisterbetrieb eures Vertrauens durchführen zu lassen. Damit mein ich nicht zum Beispiel seien 60 Jahre alten RWE Sptzel der zu seiner Frührente noch ein kleines Nebengewerbe als Elektriker hat und ein Teileager aus seiner 40 Jährigen RWE Zeit und Teils noch vor den 1. Weltkrieg.

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