Garantie-Gewährleistung

Hallo Experten,

kann mir bitte jemand erklären, was der Unterschied ist zwischen Garantie und Gewährleistung ??

Wir (mein Freund und ich) haben uns im Mai jeweils ein autoradio (gleiches Modell) gekauft. Keine Wunderwaffen, aber für unsere Zwecke mehr als ausreichend. Jetzt ist es so, daß bei einem der beiden Radion das Cd-Fach die CD’s nur noch auswirft, wann es will …

Wir haben an den Händler (Firma, die über ebay verkauft) geschrieben, daß das Gerät nicht mehr richtig funtioniert.
Jetzt sagt er, daß wir ihm erst mal nachweisen müssen, daß das schon zum Zeitpunkt der Auslieferung einen Defekt hatte, weil wenn 6 Monate um sind, hat er nichts mehr damit zu tun …

Ich dachte es gilt eine Garantie für ALLE und alles im Zeitraum von 2 Jahren ???

hier ist die letzte Antwort des Verkäufers:
"Ich versuche den Sachverhalt zu erläutern, da wir in jüngster Zeit öfter mit Missverständnissen bezogen auf den Inhalt der Gewährleistung zu tun haben. Am 22.05.2003 haben Sie nach unseren Unterlagen den Player erhalten, jetzt reklamieren Sie einen plötzlich aufgetretenen Defekt. Unter diesen Umständen erwarten wir von unseren Kunden, dass dargestellt wird, weshalb ein bestimmter Defekt mit einem Sachmangel, den wir zu vertreten haben, in ursächlichem Zusammenhang steht.
Wenn Sie einen Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten geltend machen, dann obliegt Ihnen nach verstreichen von 6 Monaten nach Erhalt der Sache die Pflicht, Ihren Anspruch wie erwähnt zu begründen.

Die Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber in Deutschland formuliert, bezieht sich auf den Zustand der Sache bei Übergabe. Ist die Sache bei Übergabe ohne Mangel, hat der Verkäufer seine Pflicht eine mangelfreie Sache zu liefern gegenüber dem Käufer erfüllt. Da nicht jeder Mangel offensichtlich ist, hat der Gesetzgeber Fristen geschaffen, innerhalb der Sachmängel anzumelden sind. Dabei gilt die Regel, dass für Fehler die nach mehr als 6 Monaten auftreten Sie als Käufer in der Pflicht sind, den Zusammenhang mit einem Sachmangel bei Übergabe zu verdeutlichen. Ohne diesen Zusammenhang haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Woran Sie möglicherweise denken, ist eine Garantie für die Funktion des Geräts über einen Zeitraum: Eine solche Garantie ist ein vom Kauf der Sache separater Vertrag und einen solchen haben sie meines Wissens nicht erworben.

Garantieverträge werden in vielen Fällen von großen Herstellern gesondert angeboten (üblich im PC Bereich) und extra bezahlt. Da wir in erster Linie sehr preisaggressiv anbieten und nicht selten auch mal unter unseren Kosten bleiben, können wir keine kostspieligen Garantieleistungen anbieten und
beschränken uns ausschließlich auf unsere gesetzlichen Pflichten.

Ich verstehe, dass Ihnen damit bei dem Problem mit Ihrem Player nicht wirklich geholfen ist, sollten Sie einen Zusammenhang von Mangel bei Übergabe und jetzt aufgetretenem Defekt nicht darstellen können. Unsere Vorgabe ist eindeutig keine Gewährleistungsfälle anzuerkennen, bei denen nicht dieser Zusammenhang zu vermuten ist und wir den Defekt zu vertreten haben."

Haben wir wirklich keine Möglichkeit zum Umtausch ??

Danke vorab,
Heike

Gehört eigentlich ins Rechts-Brett.
Es gibt die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung, nach der der Verkäufer für 24 Monate dafür geradezustehen hat, daß das Produkt bei der Übergabe der Beschreibung entsprach.
Während der ersten 6 Monate liegt die Beweislast dafür beim Händler, später beim Kunden.
Eine Garantie ist etwas anderes.
Näheres:
http://tinyurl.com/xj2z
oder hier im Rechtsbrett

LG
Stuffi

die herstellergarantie von 2 Jahren bezieht sich auf in dieser Zeit auftretende Mängel, die aus Herstellungsfehlern resultieren.
Du musst also darstellen, dass du keinen kaffee reingekippt hast, es nicht an falschen spannungen betrieben hast, nicht gefummelt hast usw.

Hallo,

ich muß wirklich sagen, das hat der Händler gut erklärt.
Tja, und er hat 100% Recht damit. Für einen später auftretenden
Defekt muß er nicht geradestehen.

Gruss

Olli

muss er doch!
nämlich dann, wenn der Fehler durch die Herstellung verursacht war. Auch wenn es sich um Teile handelt, die er zugekauft hat.

nämlich dann, wenn der Fehler durch die Herstellung verursacht
war. Auch wenn es sich um Teile handelt, die er zugekauft hat.

Aber der Käufer muss nach Ablauf der ersten 6 Monate beweisen, dass der Sachmangel schon bei Übernahme vorhanden war. Wenn das Gerät so lange funktionierte, wird dem Dümmsten einleuchten, dass da kein Herstellungsfehler voerliegen kann.

Es ist aber immer wieder dasselbe: Billigst kaufen und dann First Class - Service verlangen.

HM

Hallo Heike,

schau mal hier rein, hab ich in einer anderen Antwort gefunden,
ist sehr intressant

Eddy

http://www.heise.de/ct/03/25/162/

eben nicht ganz!

Aber der Käufer muss nach Ablauf der ersten 6 Monate beweisen,
dass der Sachmangel schon bei Übernahme vorhanden war.

Ein Sachmangel muss aber kein Defekt sein!

Wenn
das Gerät so lange funktionierte, wird dem Dümmsten
einleuchten, dass da kein Herstellungsfehler voerliegen kann.

Es kann eben DOCH ein Herstellungsfehler vorliegen, z.B. ein unter-/falsch dimensioniertes Bauteil!