Guten Tag Hubert,
Deine Angaben sind leider nicht ausreichend genug, um Dir auch nur eine annähernd vernünftige und richtige Antwort geben zu können. Es ist m. E. nach daher auch verfrüht, mit irgendwelchen Empfehlungen aufzuwarten.
Die Frage sollte zunächst nicht sein, was soll ich machen, sondern was will ich (Du) erreichen!
Mit Deiner Beitragszahlung zur GRV hast Du Dir bestimmte Rentenanwartschaften erworben, die u.a. in Abhängigkeit Deiner bisherigen Beitragszahlung stehen. Da stehen Altersrenten, Renten für eine evtl. Minderung der Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten zur Debatte. Einerseits dürften die Anwartschaften trotz ca. 20 Jahre Beitragszahlung noch vergleichsweise gering sein, andererseits kann es sich in bestimmten Bereichen, z.B. zur Anspruchserhaltung, dennoch lohnen weiterhin Beiträge zu zahlen. Dies wäre m. E. nach erst einmal zu klären, bevor Du Dir über den Rest weitere Gedanken machst.
Für die weitere Vorgehensweise kann ich Dir nur folgende Empfehlungen geben.
- Ermittlung des Ist-Standes
1.1 Fordere von der BfA einen aktuellen Versicherungsverlauf (Auszug aus Deinem Rentenkonto) an.
1.2 Prüfe, ob dieser Verlauf vollständig ist. Die wenigsten Rentenkonten sind nach dem aktuellen Gesetzesstand geklärt. Oft fehlen Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr, die Zeiten der beruflichen Ausbildung (Lehrzeit) sind zwar in aller Regel gemeldet, aber noch nicht als solche gekennzeichnet usw., usw., usw.
1.3 Laß Dir auf der Basis des kompletten Versicherungsverlaufs eine Berechnung aller (!) Deiner Rentenanwartschaften erstellen.
1.4 Erst dann ist eine sachlich richtige Beurteilung über die zu empfehlende künftige Vorgehensweise möglich. Es kann sein, dass eine weitere Beitragszahlung keinen Sinn mehr macht; es kann aber auch sein, dass auf jeden Fall weiterhin Beiträge gezahlt werden sollten, um keine Ansprüche zu verlieren usw.
1.5
Dann wäre zu ermitteln, welche sonstigen privaten Absicherungen bereits bestehen und welche Werte sich daraus für das Alter, den evtl. Fall einer Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit oder für den evtl. Todesfall ergeben.
- Nach Abschluss der Ist-Stands-Ermittlung machst Du Dir Gedanken über den Soll-Stand.
Was benötigst Du
2.1 im Alter
2.2 im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
2.3 zur Absicherung Deiner Familie (sofern vorhanden)
für Renten usw…
Dabei zu berücksichtigen wären Dein Beruf, der Dein Alter, der Familienstand, Deine finanziellen Möglichkeiten usw.
- Bedarfsermittlung
Dein persönlicher Bedarf in den einzelnen Bereichen ergibt sich, wenn Du den Ist-Stand vom Soll-Stand abziehst.
und da dürfte sich einiges an Handlungsbedarf ergeben.
- Erst jetzt, und wirklich erst jetzt (!) suchst Du zur Deckung des Bedarfs nach entsprechenden gewinnbringenden und tragbaren Lösungen.
Evtl. wirst Du feststellen, dass der erforderliche Aufwand gemessen an Deinen finanziellen Möglichkeiten zu hoch ist.
Ja, dann musst Du leider abspecken - Deinen Bedarf senken in der Gewissheit, dass im Bedarfsfall der Lebensstandard in der bisherigen Qualität nicht aufrecht erhalten werden kann.
Es bringt nichts, aber auch wirklich nichts, vorher über den Sinn und Unsinn der vielen Möglichkeiten der Altersvorsorge etc. zu diskutieren oder Empfehlungen zu geben.
Wenn das Ziel nicht feststeht, dann nützt es nicht viel, sich über den Weg Gedanken zu machen.
In Versorgungsangelegenheiten der Weisheit von Herrn G. „Der Weg ist das Ziel“ zu folgen, ist in aller Regel der erste Schritt auf dem Weg zum Sozialamt, im Alter, bei BU/EU oder für Deine Frau, falls Du vorzeitig vom Ableben Gebrauch machen solltest.
Jetzt solltest Du handeln!
Gruß
WALTER HUETTENHAIN