Arbeitslos nach Selbstständigkeit?

Guten Morgen, liebe Experten!

Eine weitere Frage von mir:

Angenommen, jemand ist seit ca. 2 Jahren selbstständig (Gewerbe mit allem drum und dran).
Jetzt will dieser jemand aufhören, weil da so gut wie nichts mehr läuft. Hat er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder vergleichbare Leistungen vom Arbeitsamt (bis er einen neuen Job gefunden hat, was in der heutigen Marktsituation nicht gerade einfach ist), und wenn ja, dann ab wann?

Vielen Dank an jeden, der eine Antowrt hat!

Jarolep

hallo jarolep,

Angenommen, jemand ist seit ca. 2 Jahren selbstständig
(Gewerbe mit allem drum und dran).

gegenfrage:
hat der „jemand“ während seiner selbständigkeit arbeitslosenversicherung gezahlt?

grüße von
tinchen

hallo jarolep,

Hallo

Angenommen, jemand ist seit ca. 2 Jahren selbstständig
(Gewerbe mit allem drum und dran).

gegenfrage:
hat der „jemand“ während seiner selbständigkeit
arbeitslosenversicherung gezahlt?

Nein, hat er nicht, trotzdem kann ein Anspruch auf ALG noch bestehen.
Schnellstens beim zuständigen Arbeitsamt sachkundig machen, m.E. ( jedoch nicht 100% ) besteht ein Anspruch für eine gewisse Dauer noch fort.

Ciao

Nein, Tintchen, dieser „jemand“ hat nichts gezahlt. Theoretisch müsste es aber eine Möglichkeit geben, von einem misslungenen „Selbstständigkeitsversuch“ abzukommen. Oder nicht? Klar, sucht man(n) sich einen Job, so schnell kriegt man aber keinen. Ich habe etwas von „Sperrfrist“ beim Arbeitsamt gehört. Dann ist man 3 Monate lang fürs Arbeitslosengeld gesperrt. Oder ist es auch noch so ein Märchen?

Grüße

jaro

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Nein, hat er nicht, trotzdem kann ein Anspruch auf ALG noch
bestehen.

„Arbeitslosengeld erhält, wer in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate (360 Kalendertage) beitragspflichtig beschäftigt war. Die 360 Tage müssen nicht am Stück erfüllt sein. Es genügt auch, wenn mehrere Beschäftigungszeiten zusammen diese Anzahl ergeben.“
also schnell mal das jahr vor der selbständigkeit checken!

Schnellstens beim zuständigen Arbeitsamt sachkundig machen,
m.E. ( jedoch nicht 100% ) besteht ein Anspruch für eine
gewisse Dauer noch fort.

s.o.

den schnellstmöglichen gang zum arbeitsamt würde ich auch raten!

grüße von
tinchen
und viel erfolg bei der jobsuche für „jemand“

Angenommen, jemand ist seit ca. 2 Jahren selbstständig
(Gewerbe mit allem drum und dran).
Jetzt will dieser jemand aufhören, weil da so gut wie nichts
mehr läuft. Hat er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld oder
vergleichbare Leistungen vom Arbeitsamt

sofern vor der selbstständigkeit ein anspuch vorlag, bleibt dieser bis 4 jahre nach entstehung bestehen.

also, arbeitslos melden,

gruss, markus

Ich habe keine Ahnung, wieso Du mir das hier schreibst…

Erst einen überflüssigen Kommentar von Dir, nach dem Motto „Gegenfrage…“ und dann schiebst Du hier einen Text nach, der dann die Ahnung bestätigt…

Wieso suchst Du nicht vorher und parkst den hilfreichen Nachtrag gleich schon am Anfang des Thread ?

Ciao

„Jemand“ ? Erfolg bei der Jobsuche ?

Nun, ich glaube inzwischen, Du hast Dich hier im Dickicht etwas verirrt…

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Hallo.
Du Musst mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld bekommen haben. Hattest du zum Beispiel eine Sperrzeit von 3 Monaten dann gilt der erste Tag nach diesen 3 Monaten.
Machst du dich nun selbständig und kommst leider wieder zurück in die Arbeitslosichkeit gilt ab den Zeitpunkt deines ersten bezuges das du diesen nach maximal 4 Jahren wieder aufnehmen kannst.

Das bedeutet ab diesen Datum kannst du in den nächsten 4 Jahren wieder zurück.

Grüsse Christian

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