Aufgabenstellung: Arbeitslosengeld I + Kleingewerbetreibend

Hallo,

folgende Aufgabe(n) wären zu lösen:

Fr. Mayer (23), ist seit Januar 2013 Angestellte in einer Obst und Gemüse Firma und berechtigt auf ALG I.

Sie kündigt fristgerecht zum ende des Monats Juni 2014

Ihr Monatsgehalt Brutto liegt bei: 1500 € (Steuerklasse 1)
Miete beträgt derzeit 250€. Lebensunterhalt: 150€

Derzeitige höhe ihrer gesamten Schulden: ca. 2000€

Da sie und ihre Schüler davon überzeugt sind dass sie Tanzunterricht auch ohne Ausbildung geben kann, hat sie Seit Oktober 2014 ihr Gewerbe als Tanzlehrerin (Kleingewerbetreibende) angemeldet und nimmt monatlich 700€ für´s Unterrichten ein. Ihre Ausgaben liegen bei knapp 100€ für Fahrkarte, Schminke etc.

Leider ist ihre Leidenschaft für´s Tanzen so groß, dass sie ihren Job als Angestellte im Juni 2014 aufgegeben hat. Seitdem widmet sie ihre Zeit ausschließlich dem Tanzen. Dabei vergaß sie jedoch, dass sie sich im Juni arbeitslos melden muss.

Ihre Schulden für die gesetzliche Krankenkasse liegen derweil bei ca. 600€, da sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet hatte.

Im Oktober fiel ihr auf, dass es doch vernünftiger wäre sich Arbeitssuchend zu melden, da sie sonst für die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nicht mit ihrem Geld aufkommen kann und bei der Selbständigkeit das Geld von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ist.
Sie einigt sich mit dem Finanzamt auf eine vierteljährliche Einnahmeüberschusserklärung.

Da sie sich nicht rechtzeitig bei arbeitslos gemeldet hat, werden ihr 3 Monate bei der Berechnung des ALG I abgezogen.

Aufgaben:

  1. Wieviel erhält sie vom Arbeitsamt?

  2. Wieviel muss sie zur Seite legen für das Finanzamt

  3. Wieviel Stunden darf sie in der Woche Unterricht geben?/ Womit darf sie rechnen wenn sie diese Stundenanzahl überschreitet?

  4. Ist es sinnvoll ihr Gewerbe als Tanzlehrerin weiter laufen zu lassen?

  5. Wäre es sinvoll eine Steuerberatung für ihr komplettes Anliegen als Unterstützung zu nehmen?

Hallo,

folgende Aufgabe(n) wären zu lösen:

Fr. Mayer (23), ist seit Januar 2013 Angestellte in einer Obst
und Gemüse Firma und berechtigt auf ALG I.

Sie kündigt fristgerecht zum ende des Monats Juni 2014

Ihr Monatsgehalt Brutto liegt bei: 1500 € (Steuerklasse 1)
Miete beträgt derzeit 250€. Lebensunterhalt: 150€

Derzeitige höhe ihrer gesamten Schulden: ca. 2000€

Da sie und ihre Schüler davon überzeugt sind dass sie
Tanzunterricht auch ohne Ausbildung geben kann, hat sie Seit
Oktober 2014 ihr Gewerbe als Tanzlehrerin
(Kleingewerbetreibende) angemeldet und nimmt monatlich 700€
für´s Unterrichten ein. Ihre Ausgaben liegen bei knapp 100€
für Fahrkarte, Schminke etc.

Leider ist ihre Leidenschaft für´s Tanzen so groß, dass sie
ihren Job als Angestellte im Juni 2014 aufgegeben hat. Seitdem
widmet sie ihre Zeit ausschließlich dem Tanzen. Dabei vergaß
sie jedoch, dass sie sich im Juni arbeitslos melden muss.

Ihre Schulden für die gesetzliche Krankenkasse liegen derweil
bei ca. 600€, da sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend
gemeldet hatte.

Im Oktober fiel ihr auf, dass es doch vernünftiger wäre sich
Arbeitssuchend zu melden, da sie sonst für die Beiträge für
die gesetzliche Krankenkasse nicht mit ihrem Geld aufkommen
kann und bei der Selbständigkeit das Geld von Monat zu Monat
unterschiedlich hoch ist.
Sie einigt sich mit dem Finanzamt auf eine vierteljährliche
Einnahmeüberschusserklärung.

Da sie sich nicht rechtzeitig bei arbeitslos gemeldet hat,
werden ihr 3 Monate bei der Berechnung des ALG I abgezogen.

Aufgaben:

  1. Wieviel erhält sie vom Arbeitsamt?

dürftige Angaben, zudem gibt es einige Arbeitslosengeldrechner im Internet,
aber hier ca. 646€.

  1. Wieviel muss sie zur Seite legen für das Finanzamt

bis zu ca. 8.350 € sind einkommensteuerfrei.

  1. Wieviel Stunden darf sie in der Woche Unterricht geben?/

so vie l sie will, aber ab 15 Stunden wöchentlich ist sie nicht mehr arbeitslos und das ALG! wird gestrichen.

Womit darf sie rechnen wenn sie diese Stundenanzahl
überschreitet?

  1. Ist es sinnvoll ihr Gewerbe als Tanzlehrerin weiter laufen
    zu lassen?

ja, nein, vielleicht, warum nicht, möglich, ???

  1. Wäre es sinvoll eine Steuerberatung für ihr komplettes
    Anliegen als Unterstützung zu nehmen?

Wenn sie das Geld so leicht verdient, die steuerberatenden Berufe freuen sich über solche Mandanten:wink:
Dafür braucht man keine Steuerkenntnisse, das kann man mit den Steuerunterlagen des FA selber machen oder über ELSTER oder über eine teilweise bereits kostenlose Software.